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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Postfach 601150
14411 Potsdam
Henning - von - Tresckow - Straße 2-13
14467 Potsdam
Deutschland

poststelle@mleuv.brandenburg.de
+49 331 866 0
+49 331 866 7 070
https://mleuv.brandenburg.de

Verweise

Datenbezüge (7)

Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit im Land Brandenburg 2013 - 2018
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Das Landesamt für Umwelt betreibt das Landesmessnetz Grundwasserbeschaffenheit, bestehend aus über 900 Grundwassermessstellen, die überwiegend zweimal jährlich beprobt werden. In Abständen von 6 Jahren wird ein umfassender Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit erstellt. Der vorliegende Bericht beinhaltet Daten des Untersuchungszeitraums 2013 bis 2018.
Gefahrenkarten und Risikokarten für Hochwasser im Land Brandenburg - Anwendung
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Bis zum 22. Dezember 2019 waren von den EU-Mitgliedstaaten die Hochwassergefahrenkarten und Risikokarten zu aktualisieren (Paragraph 74 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Grundlage hierfür bildete die 2018 aktualisierte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos. In den Gefahrenkarten des Landes Brandenburg sind Ausmaß und Wassertiefen für drei Hochwasserszenarien dargestellt: •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren und angenommenen Versagen vorhandener Hochwasserschutzanlagen (sogenanntes Extremereignis), •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit), •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 10 oder 20 Jahren (Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit). Die Risikokarten des Landes Brandenburg beinhalten die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen der oben genannten drei Hochwasserszenarien. Dargestellt werden die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem potenziell betroffenen Gebiet, Anlagen mit hohen Schadstoffpotenzial für die Umwelt (IED -Anlagen), potenziell betroffene Schutzgebiete (zum Beispiel Trinkwasserschutzgebiete und Vogelschutzgebiete) sowie das UNESCO-Weltkulturerbe.
Landschaftsprogramm
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Thema Landschaftsprogramm
Landschaftsprogramm Brandenburg 2001
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Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. Die Daten umfassen: Karte 2 - Entwicklungsziele Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022) Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf) Rechtliche Grundlage: - Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) - seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Landschaftsprogramm Brandenburg 2001 - sachlicher Teilplan 3.2 Boden
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Boden ist ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Der Schutz des Bodens, ohne den ein Leben von höher entwickelten Pflanzen und Tieren und auch des Menschen nicht möglich ist, wurde in der Vergangenheit nicht energisch genug betrieben. Ansatzpunkt für den Schutz des Bodens sind seine Regelungsfunktionen innerhalb des Naturhaushaltes, seine Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum im allgemeinen und im besonderen die biotische Ertragsfähigkeit als Grundlage der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht nur sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist die Flächeninanspruchnahme und die zusätzliche Versiegelung von Böden zu minimieren Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. In Vorbereitung der Fortschreibung des „Schutzgutes Boden“ im Landschaftsprogramm Brandenburg sind vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm entwickelt worden. Die Daten umfassen: Karte 2 - Entwicklungsziele Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022) Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf) Rechtliche Grundlage: - Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) - seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Landschaftsprogramm Brandenburg 2001 - sachlicher Teilplan 3.5 Landschaftsbild
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Für jeden Landschaftsraum wurden auf Grundlage der Landschaftsbildbewertung Leitbilder eines wünschenswerten Zustands entwickelt. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustands wurden daraus Ziele abgeleitet, denen wiederum Handlungsoptionen und in weiterer Ausdifferenzierung durch die Landschaftsrahmen- und Landschaftspläne schließlich Maßnahmen zuordenbar sind. Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. Die Daten umfassen: Karte 2 - Entwicklungsziele Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022) Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf) Rechtliche Grundlage: - Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) - seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Landschaftsprogramm Brandenburg 2001 - sachlicher Teilplan 3.7 Biotopverbund – Entwurf
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Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. Die Daten umfassen: Karte 2 - Entwicklungsziele Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022) Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf) Rechtliche Grundlage: - Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) - seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.

Untergeordnete Objekte (7)

Institution
Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten
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Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz
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Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten
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Abteilung 4 - Naturschutz
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Abteilung 5 - Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit
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Abteilung 6 - Verbraucherschutz
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