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Organisationseinheit

Atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Zeitbezug Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Untergeordnete Objekte Übergeordnete Objekte
  • Kontakt
    Ansprechpartner Bearbeiter Bearbeiter Bearbeiter
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    Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Zeitbezug

07.04.2006

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24520
0351-564-24004

Be­schrei­bung

Der Antrag auf Genehmigung zum Bau und Betrieb einer kerntechnischen Anlage ist bei der Genehmigungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet werden soll, schriftlich zu stellen.
Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten die Beurteilung ermöglicht, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten betroffen sein können.
Sind die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzugeben. Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern.

Bei der Prüfung eines Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.

Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.

Erteilte Genehmigungen können von Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.

Zeitbezug

Zeitbezug

07.04.2006

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

06.08.2009

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Sachsen (14) 11.85°/50.184° 15.084°/51.711°
Regionalschlüssel
140000000000

Verweise und Downloads

Untergeordnete Objekte (4)

Projekt
Ausbildungsreaktor der TU Dresden
Der Ausbildungskernreaktor AKR dient in erster Linie der reaktor- und kernphysikalischen Ausbildung der Studenten. Aufgrund der neutronenphysikalischen Parameter sind Forschungsarbeiten nur in beschränktem Umfang möglich. Darüber hinaus dient der Reaktor als Demonstrationsobjekt für die interessierte Öffentlichkeit. Entsprechend seinem Verwendungszweck ist der Aufbau einfach und die Bedienung unkompliziert. Die Maximalleistung beträgt 1 Watt, der Reaktor ist sehr zuverlässig und sicher.
Anwendung
Fachkunde des Personals einer kerntechnischen Anlagen
Die für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs einer kerntechnischen Anlage verantwortlichen Personen müssen die entsprechende Fachkunde besitzen. Das Ausmaß der Fachkunde richtet sich nach dem jeweiligen Verantwortungsbereich. Die Anforderungen an die Fachkunde, wie Nachweis sowie Art und Weise der Prüfung der Fachkunde sind in Richtlinien enthalten.
Die bei einem Betrieb der Anlage sonst tätigen Personen müssen notwendige Kenntnisse über den sicheren Betrieb der Anlage, mögliche Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen. Der Grad der notwendigen Kenntnisse hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab.
Projekt
Forschungsreaktor Rossendorf
Der Rossendorfer Forschungsreaktor RFR wurde am 16.12.1957 zum ersten mal kritisch und am 27.06.1991 endgültig abgeschaltet. Am 13. Juli 1993 beschloss das Sächsische Kabinett die Stilllegung des RFR und die Entsorgung des vorhandenen Kernbrennstoffes.

Die Stilllegung erfolgt in mehreren Schritten, die jeweils einer atomrechtlichen Genehmigung bedürfen und der atomrechtlichen Aufsicht unterliegen.

Die am 30.01.1998 erteilte Erste Genehmigung zur Stilllegung des Rossendorfer Forschungs-reaktors beinhaltet in erster Linie das Innehaben der Anlage, den Umgang mit Kernbrennstof-fen mit dem Ziel der Entsorgung sowie alle sicherheitsgerichteten Tätigkeiten. Im Rahmen dieser Genehmigung und in Verbindung mit weiteren erforderlichen atomrechtlichen Geneh-migungen wurde der gesamte Kernbrennstoff des RFR in Transport- und Lagerbehälter vom Typ CASTOR® MTR 2 geladen und für den Abtransport in ein Zwischenlager bereitgestellt. Die Erste Genehmigung gilt bis zur Entlassung der Anlage aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes fort.

Die Zweite Genehmigung zur Stilllegung des Rossendorfer Forschungsreaktors vom 20.10.1998 hatte den Rückbau des 2. Kühlkreislaufes zum Inhalt und ist bereits vollzogen. Mit Bescheid vom 16.08.1999 bestätigte die atomrechtliche Behörde die Entlassung der Ge-bäude des 2. Kühlkreis-laufes aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes.

Die am 03.04.2001 erteilte Dritte Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Rossendorfer Forschungsreaktors umfasst die Außerbe-triebnahme und den Rückbau nicht mehr benötigter Anlagenteile und Komponenten des RFR.

Der Rossendorfer Forschungsreaktor ist kernbrennstofffrei. Radioaktive Stoffe liegen nur noch in Form von aktivierten Komponenten und als Kontamination von Komponenten und Betriebsmedien, als Prüfquellen und als Isotopenkassetten vor. Der radioalogische Zustand ist festgestellt und dokumentiert. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, die nicht mehr benötigten Anlagenteile des RFR außer Betrieb zu nehmen und zurückzubauen. Dazu werden die entsprechenden Systeme von der Medienversorgung abgetrennt und ausgebaut bzw. demon-tiert und anschließend entsorgt. Dabei ist jeweils zu prüfen, ob eine Wiederverwendung der Materialien im Rahmen eines genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Umgangs möglich ist oder ob eine uneingeschränkte oder eine eingeschränkte Freigabe der Materialien erfolgen kann. Ist dies nicht möglich, werden diese Materialien als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt.

In dem weiteren Stilllegungsschritt (4. Änderungsgenehmigung) erfolgt der Abbau des RFR und der Abbruch des Bauwerkes .
Datenbank
Zuverlässigkeitsprüfung nach §12 b AtG
Die Aufgabenbereiche im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b AtG des Personals in kerntechnischen Anlagen:
Zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe führen können, überprüfen die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden die erforderliche Zuverlässigkeit von Personen. Der zu überprüfende Personenkreis ist beim Umgang mit oder bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen sowie bei der Errichtung und dem Betrieb von kerntechnischen Anlagen tätig.
Zur Erfassung aller Personen wird die Datenbank "MIDAS" angewandt.

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Atomrechtliche Genehmigungen
Die Aufgaben des Bereiches atomrechtliche Genehmigungen umfassen:
- Grundsatzangelegenheiten der Kernenergie,
- Führen von atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren insbesondere im Rahmen der Stilllegung und nuklearer Entsorgung am Forschungsstandort Rossendorf,
- Führen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren,
- Emissions- und Immissionsüberwachung des Standortes Rossendorf,
- Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen und
- Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

7DC4A34A-E180-11D5-9350-0048543011FC

Kontakt

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24520
0351-564-24004
Bearbeiter

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Uwe Reichelt

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24509
0351-564-24004
Bearbeiter

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Frau Maria Janutta

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24506
0351-564-24004
Bearbeiter

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Michael Anders

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24501
0351-564-24004

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Atomgesetz (AtG)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Atomgesetz Atomgesetz (AtG) Atomrecht Atomrechtliche Aufsicht Atomrechtliche Genehmigung Genehmigungsverfahren Kernenergie Kerntechnische Anlage

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

8F590A34-E7E2-11D5-9350-0048543011FC

Aktualität der Metadaten

11.03.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

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Ansprechpartner (Metadatum)
Elke.Wagner@smekul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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