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Anwendung

Fachkunde des Personals einer kerntechnischen Anlagen

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Aktualität der Daten Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Übergeordnete Objekte
  • Nutzung
  • Kontakt
    Ansprechpartner
  • Fach­informationen
    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Wolfgang Ullrich

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24513
0351-564-24004

Be­schrei­bung

Die für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs einer kerntechnischen Anlage verantwortlichen Personen müssen die entsprechende Fachkunde besitzen. Das Ausmaß der Fachkunde richtet sich nach dem jeweiligen Verantwortungsbereich. Die Anforderungen an die Fachkunde, wie Nachweis sowie Art und Weise der Prüfung der Fachkunde sind in Richtlinien enthalten.
Die bei einem Betrieb der Anlage sonst tätigen Personen müssen notwendige Kenntnisse über den sicheren Betrieb der Anlage, mögliche Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen. Der Grad der notwendigen Kenntnisse hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab.

Aktualität der Daten

Periodizität

kontinuierlich

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

06.08.2009

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Sachsen (14) 11.85°/50.184° 15.084°/51.711°
Regionalschlüssel
140000000000

Verweise und Downloads

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren
Der Antrag auf Genehmigung zum Bau und Betrieb einer kerntechnischen Anlage ist bei der Genehmigungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet werden soll, schriftlich zu stellen.
Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten die Beurteilung ermöglicht, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten betroffen sein können.
Sind die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzugeben. Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern.

Bei der Prüfung eines Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.

Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.

Erteilte Genehmigungen können von Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

8F590A34-E7E2-11D5-9350-0048543011FC

Nutzung

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs­einschränkun­gen

keine Einschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Wolfgang Ullrich

D-01097 Dresden Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24513
0351-564-24004

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Atomgesetz (AtG)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Atomgesetz (AtG) Atomrecht Atomrechtliche Genehmigung Fachkunde Fachkundeerhalt Genehmigungsverfahren Genehmigungsvoraussetzung Strahlenschutz Strahlenschutzverordnung

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

8F590A2F-E7E2-11D5-9350-0048543011FC

Aktualität der Metadaten

17.03.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
Elke.Wagner@smekul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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