Die für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs einer kerntechnischen Anlage verantwortlichen Personen müssen die entsprechende Fachkunde besitzen. Das Ausmaß der Fachkunde richtet sich nach dem jeweiligen Verantwortungsbereich. Die Anforderungen an die Fachkunde, wie Nachweis sowie Art und Weise der Prüfung der Fachkunde sind in Richtlinien enthalten.
Die bei einem Betrieb der Anlage sonst tätigen Personen müssen notwendige Kenntnisse über den sicheren Betrieb der Anlage, mögliche Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen. Der Grad der notwendigen Kenntnisse hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
---|
Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten die Beurteilung ermöglicht, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten betroffen sein können.
Sind die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzugeben. Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern.
Bei der Prüfung eines Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.
Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.
Erteilte Genehmigungen können von Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
8F590A34-E7E2-11D5-9350-0048543011FC |
---|
Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
---|
Anwendungseinschränkungen |
keine Einschränkungen |
---|
Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Wolfgang Ullrich
D-01097 Dresden
Wilhelm-Buck-Str. 4
|