Die für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs einer kerntechnischen Anlage verantwortlichen Personen müssen die entsprechende Fachkunde besitzen. Das Ausmaß der Fachkunde richtet sich nach dem jeweiligen Verantwortungsbereich. Die Anforderungen an die Fachkunde, wie Nachweis sowie Art und Weise der Prüfung der Fachkunde sind in Richtlinien enthalten.
Die bei einem Betrieb der Anlage sonst tätigen Personen müssen notwendige Kenntnisse über den sicheren Betrieb der Anlage, mögliche Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen. Der Grad der notwendigen Kenntnisse hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
8F590A34-E7E2-11D5-9350-0048543011FC |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungs-einschränkungen |
keine Einschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Wolfgang Ullrich
D-01097 Dresden
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