Verweise
Datenbezüge (14)
Das Dezernat Lärm, Physikalische Faktoren ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft.
Gebäude als eine Grundlage des Lärmmodells für die Berechnung des Umgebungslärms gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Ergänzungsstraßen
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Hauptverkehrsstraßen
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Industrie-/Gewerbegelände und Häfen im Ballungsraum Rostock
Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in
Ballungsräumen;
gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen
Tonnen pro Jahr befinden
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Ergänzungsstraßen
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Hauptverkehrsstraßen
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Industrie-/Gewerbegelände und Häfen im Ballungsraum Rostock
Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in
Ballungsräumen;
gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen
Tonnen pro Jahr befinden
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in:
1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z)
2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte:
3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte:
4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte:
5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr
6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr
7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen
zu 1.)
natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte)
künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung);
- Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände);
- zusammenhängende Waldgebiete;
- größere Wasserläufe, Gewässer
zu 2.)
Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete
Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005.
zu 3.)
Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur
zu 4.)
Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden.
zu 5)
Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005.
zu 6.)
Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt
zu 7.)
Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS
Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant:
1992 Güstrow (SIP)
1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald
1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen
1995 Bützow, Ludwigslust
1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren
1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin
1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim
1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP)
2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in:
1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z)
2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte:
3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte:
4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte:
5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr
6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr
7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen
zu 1.)
natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte)
künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung);
- Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände);
- zusammenhängende Waldgebiete;
- größere Wasserläufe, Gewässer
zu 2.)
Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete
Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005.
zu 3.)
Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur
zu 4.)
Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden.
zu 5)
Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005.
zu 6.)
Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt
zu 7.)
Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS
Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant:
1992 Güstrow (SIP)
1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald
1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen
1995 Bützow, Ludwigslust
1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren
1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin
1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim
1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP)
2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See
Schallimmissionspläne (Dateien und Karten)
Straßennetz als Grundlage der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie umfasst Hauptverkehrsstraßen und Ergänzungsstraßen
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)