Verweise
Datenbezüge (57)
Wenn Sie am Wegesrand im Stadtpark an Uferböschungen
oder überall sonst im öffentlichen
Raum auf das Beifußblättrige Traubenkraut treffen,
melden Sie den Fund bitte möglichst per Mail und
mit digitalem Foto an das Zentrum für Biodokumentation
Zum Zwecke der Erhaltung der in der Natur noch vorhandenen Ameisenbestände und der Rettung teils bedrohter Waldameisenarten wurde die Deutsche Ameisenschutzwarte e.V. als Dachverband der Landesverbände in Deutschland gegründet.
Liebe Saarländerinnen
und Saarländer,
wer kennt sie noch die guten alten Apfelsorten? Alkmene, Renette, Kaiser Wilhelm, Trierer
Weinapfel, Namen mit langer Geschichte. Sie spiegeln die Vielfalt der Apfelsorten wider.
Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts gab es noch rund 1.000 Apfelsorten, die vor allem auf
den Streuobstwiesen rund um die Dörfer angebaut wurden.
Die Bewirtschaftung von Obstwiesen hat in unserer Region eine lange Tradition.
Bis ins vorige Jahrhundert hinein dienten sie der Bevölkerung als wichtiger Lieferant von
Früchten aller Obstarten.
Nach wie vor prägen sie das Bild der bäuerlichen Kulturlandschaft. Die ökologische Bedeutung
der Obstwiesen für unsere Region und ihr kulturhistorischer Wert sind sehr groß.
Allerdings sind viele der früher weit verbreiteten Apfelsorten mittlerweile leider verschollen
oder drohen auszusterben.
Die genetische Vielfalt der saarländischen Streuobstwiesen und Hausgärten gilt es zu
erhalten, sind doch die alten Sorten resistent gegen viele Krankheiten wie Schorf,
Mehltau-Befall etc., während die Neuzüchtungen nur mit Hilfe von Pflanzenschutzmitteln
überleben können.
Die Besinnung auf alte Obstsorten bringt neben der geschmacklichen Vielfalt auch die
Sicherheit für das Überleben des Obstanbaus.
Aus diesem Grund setzen sich Pomologen-Verband und Gartenbauvereine seit Jahren
ehrenamtlich für einen größeren Sortenreichtum ein.
Diese Information möchte Sie anregen, auf alte Apfelsorten zurückzugreifen, die früher
im Saarland verbreitet waren. Schmecken Sie die Vielfalt der Natur!
Bei erlaubter landwirtschaftlicher Nutzung von Grünlandflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten gibt es für bestimmte Grünlandlebensraumtypen (z.B. LRT 6410 Pfeifengraswiesen, LRT 6510 Magere-Flachland-Mähwiesen) Einschränkungen hinsichtlich der Mahdzeiträume. Diese richten sich nach den entsprechenden Natura 2000-Gebietsverordnungen entweder an einem festen Datum (ab 1. Juli oder 15. Juni) oder an dem vollständigen oder teilweisen abblühen bestimmter Pflanzenarten.
Der 432 Seiten dicke und reich bebilderte Band ist die bislang umfassendste Darstellung der Vogelwelt des Saarlandes.
Die Beschäftigung mit den Bienen und ihrer Lebenswelt bietet in der schulischen und außerschulischen Bildung einen praktischen, alltagsbezogenen Zugang zur nachhaltigen Entwicklung. Am Beispiel der Bienen ist in idealer Weise darstellbar, welchen ökonomischen und sozialen Nutzen die Natur in ihrer Vielfalt für den Menschen hat und was er von der Natur lernen kann.
Handreichung für Lehrkräfte sowie Umweltpädagogen und Fachleute in der außerschulischen Umwelt- und Nachaltigkeitsbildung. Die Module sind als Anregung gedacht und ersetzen nicht Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterialien im engeren Sinne.
Praxis-Heft "Lebendige Schulhöfe" für den Sachkundeunterricht der 3. und 4. Klassen.
Fünfundzwanzig Einrichtungen sind in dieser Broschüre vereint, die sich mit den verschiedensten Bildungsangeboten präsentieren. Alle gemeinsam haben die Natur, die Umwelt und die Beschäftigung mit nachhaltigem Leben für alle Altersgruppen zum Inhalt.
Das Saarland hat eine besondere Verpflichtung für ganz bestimmte Tier- und Pflanzenarten. Diese Arten sind zu erfassen. Repräsentative Arten bilden einen für das Saarland charakteristischen Artenkorb als Indikator für den Zustand der Natur. Dieser Artenkorb ist zu bestimmen. Im Rahmen von Arten- und Biotopkartierungen werden auch die Standorte besonders bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten und der wertvollen Landschaftsteile - insbesondere Biotope nach § 25 des SNG - erfasst und bewertet. Der Druck von Siedlungsflächen und Verkehrswegen auf die freie Landschaft ist im Saarland besonders hoch. Es gilt deshalb, Flächen mit geringer Zersiedlung und Zerschneidung sowie geringer Belastung durch Gewerbe und Industrie zu sichern. Diese ungestörten Freiräume werden systematisch erfasst.
Der Wolf ist eine geschützte einheimische Tierart mit Schlüsselfunktion für den Naturhaushalt. Er war zeitweise und gebietsweise ausgerottet und kehrt von selbst in geeignete Gebiete zurück.
Im Prinzip kann wegen der seit Jahren bestehenden kontinuierlichen Ausbreitungstendenz in Deutschland und den geringen Entfernungen im Saarland inzwischen überall mit Wölfen gerechnet werden. Wölfe wandern insbesondere auf der Partnersuche weite Strecken.
Die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit dem Wolf im Saarland ist aber weiterhin gering. Derzeit ist sie im nördlichen Saarland und im Bliesgau am höchsten.
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa. Natürliche und Natur nahe Lebensräume und gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen sollen hier geschützt und erhalten werden.
Die Europäischen Gemeinschaft hat im Mai 1992 einstimmig - also auch mit der Stimme der Bundesrepublik Deutschland - diesen Beschluss für die Verbesserung der gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik gefasst.
Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt (92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992).
Das Kürzel FFH steht für
Fauna = Tierwelt,
Flora = Pflanzenwelt,
Habitat = Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten.
Viele in unserer Natur auftauchende gebietsfremde Arten verschwinden schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Tier- und Pflanzenwelt ein. Manche dieser Arten, die nicht von Natur aus bei uns vorkommen, sind durch eine hohe Konkurrenzkraft gekennzeichnet, sind sehr gefräßig, übertragen Krankheiten, mischen sich mit heimischen Arten und bilden auf diesem Wege sogenannte Hybriden. Sie können somit ganze Lebensräume verändern. Hierdurch kann der Bestand heimischer Arten erheblich gefährdet werden. Solche sogenannten invasiven Arten führen zu einem erheblichen Verlust der biologischen Vielfalt und können dann große ökonomische und ökologische Schäden verursachen. Deshalb wurden mit europäischen und nationalen Vorschriften Regelungen eingeführt, die die Vermeidung, Eindämmung und Entfernung invasiver Arten bewirken sollen. Eine neue EU-Verordnung, die noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, hat zum Ziel, die Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten zu begrenzen. Hierzu soll eine Liste von Arten erstellt werden, für deren Abwehr Maßnahmen zu ergreifen sind. Wie erfolgreich und nachhaltig die geplanten, oft sehr teuren Maßnahmen sein werden, wird sich zeigen, da Ökosysteme sehr dynamisch und komplex sind. Es gibt (meist) keine einfachen Lösungen und Allheilmittel. Was wir tun können, ist zu informieren. In dieser Broschüre erfahren Sie daher alles über aktuell im Saarland bekannte gebietsfremde Pflanzen- und Tierarten.
Broschüre über Pflanzen, die für Nutztiere gefährlich sein können.
Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland
Baumfalke - Graureiher - Habicht - Kolkrabe - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Uhu - Wespenbussard
Die „Landschaft der Industriekultur Nord“ soll als neue grüne Mitte der Partner im Zweckverband, den Städten Friedrichsthal und Neunkirchen, den Gemeinden Illingen, Merchweiler, Quierschied, Schiffweiler und der Industriekultur Saar GmbH mit ihren Standorten „Garten Reden“ und „Campus Göttelborn“ erkannt und zu einem gemeinsamen „Park der Region“ entwickelt werden: das aus einzelgemeindlicher Sicht bisher durch Bergbau und Industrie geprägte „Hinterland“ wird ein interkommunaler, gemeinsamer Park der Region, eine landschaftliche Mitte und damit zu einer „postmontanen Allmende“. Das Hinterland wird zur Schauseite, zur Visitenkarte.
Im Rahmen der Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen sind die Auswirkungen
auf Natur und Landschaft zu erfassen und zu bewerten. Die Belange des Naturschutzes
sind in den Planungs- und Zulassungsverfahren zu beachten und sachgerecht in
die Entscheidungen einzustellen. Hierbei umfassen diese Belange die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung, den Artenschutz, den Biotopschutz und die Sicherung des kohärenten
europäischen Netzes Natura 2000. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
des Saarlandes werden in dem vorliegenden Leitfaden die speziellen artenschutzrelevanten
Fragestellungen, insbesondere zur Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermausarten
aufgegriffen, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen
dargestellt und zu fachlichen Empfehlungen oder Prognosen entwickelt. Der Leitfaden
soll dazu beitragen, konsensuale Lösungen zwischen der Nutzung der Windenergie und
dem Naturschutz zu finden.
Sicher sind Sie in der Presse schon einmal über den Baum des Jahres, den Vogel des Jahres oder die Blume des Jahres gestolpert. Im Jahr 1971 hat der damalige Bund für Vogelschutz, der inzwischen Naturschutzbund (NABU) heißt, zum ersten Mal den Vogel des Jahres gekürt: den Wanderfalken.
Ab 1980 kam die Blume des Jahres dazu, und inzwischen gibt es über 20 Tiere, Pflanzen und Lebensräume, die von verschiedenen Naturschutzverbänden in den Mittelpunkt eines Jahres gestellt werden.
Warum macht man das überhaupt? Mit der Wahl der Pflanzen, Tiere und Lebensräume des Jahres wird auf die Gefährdung von Natur und Umwelt aufmerksam gemacht und darüber informiert, warum es lohnenswert ist, Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten. Meist haben die gewählten Arten und Lebensräume eine besondere ökologische Bedeutung oder sind in ihrer Existenz bedroht.
Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Das Projekt des Naturparks Saar-Hunsrück startete bereits 2017 und wurde schon damals mit 25.000 Euro durch das Umweltministerium gefördert. „Wir haben uns als Ziel gesetzt, den saarländischen Arnikabestand langfristig zu sichern und dem starken Rückgang entgegenzuwirken.
Für die Beurteilung der biologischen Vielfalt einer Region spielen die Roten Listen eine ganz entscheidende Rolle. Eine fundierte und vor allem aktuelle Rote Liste ist für die politische und praktische Naturschutzarbeit von großer Bedeutung. Die Betonung liegt hierbei auf „aktuell“. Überalterte und nicht mehr gültige Rote Listen sind unbrauchbar bzw. können Entscheidungen sogar in eine fachlich falsche Richtung lenken. Es geht im wesentlichen darum, die Bemühungen im programmatischen wie umsetzungsorientierten Naturschutz auf wissenschaft lich fundierte Ergebnisse aufzubauen.Die Bewertungsmethodik der Gefährdungsanalyse der Roten Listen richtet sich nach dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit vielen weiteren Experten in den vergangenen Jahren entwickelten Konzept.
Seit langem ist bekannt, dass die Vielfalt der Arten zurückgeht. Ob durch zu intensive Landbewirtschaftung, durch Versiegelung der Landschaft, durch Brachfallen von wertvollem Grünland, durch Luftverschmutzung oder durch klimatische Veränderungen. Die im Dezember 2017 veröffentlichte Biodiversitätsstrategie ist eine Arbeitsgrundlage, auf die im Zusammenspiel mit den Naturschutzverbänden aufgebaut wird. Sie richtet sich aber nicht nur an die Experten, sondern an alle Bürger. Sie will informieren, Interesse wecken für das Thema Artenschutz und zu eigenem Engagement anregen.
Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland
- Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG) -
vom 5. April 2006*
Viele in unserer Natur auftauchende gebietsfremde Arten verschwinden schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Tier- und Pflanzenwelt ein. Manche dieser Arten, die nicht von Natur aus bei uns vorkommen, sind durch eine hohe Konkurrenzkraft gekennzeichnet, sind sehr gefräßig, übertragen Krankheiten, mischen sich mit heimischen Arten und bilden auf diesem Wege sogenannte Hybriden. Sie können somit ganze Lebensräume verändern. Hierdurch kann der Bestand heimischer Arten erheblich gefährdet werden.
Daten zur Verbreitung von Pflanzenarten wurden für viele Regionen (z. B. Bundesländer, Landkreise oder naturräumliche Regionen) in zahlreichen floristischen Kartierungsvorhaben von Landesfachbehörden, Verbänden und Einzelpersonen erfasst. Ziel des von der Fachorganisation "Netzwerk Phytodiversität Deutschland e. V." (NetPhyD) durchgeführten Projektes war die bundesweite, flächendeckende Zusammenführung und Dokumentation der aktuell vorliegenden Verbreitungsdaten aus den regionalen Vorhaben der Farn- und Blütenpflanzen. Mit diesen Daten wurde die bis Ende der 1990er Jahre im BfN aufgebaute Datenbank FLORKART aktualisiert und damit eine wichtige Arbeitsgrundlage für die angewandte Naturschutzforschung fortgeschrieben und bereitgestellt.