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Fachbereich 4.2 „Gemeindeentwicklung & Baurecht“

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Fachbereich 4.2 „Gemeindeentwicklung & Baurecht“

Rathausplatz 1
66839 Schmelz
Deutschland

gemeinde@schmelz.de
06887 / 301 - 0
06887 / 7834

Verweise

Datenbezüge (1)

Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Schmelz
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Die Gemeinde Schmelz hat eine Übersicht zu Freiflächen, die theoretisch für die Photovoltaiknutzung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geeignet sind, erstellt. Nach Durchführung der Restriktionsanalyse kann der Suchraum in weitgehend restriktionsfreie (grün) und abzuwägende Potenzialbereiche (gelb) unterteilt werden. Grundsätzlich sollte eine Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPVA) möglichst in den grün dargestellten weitgehend restriktionsfreien Potenzialbereichen angestrebt werden. Dennoch können auch gelb dargestellte Potenzialbereiche mit erhöhtem Abwägungserfordernis für eine Entwicklung in Frage kommen oder zumindest teilweise (im Sinne einer Flächenarrondierung) mit einbezogen werden. Die dort vorhandenen Restriktionen und damit verbundene Einschränken bzw. Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung von FFPVA müssen spätestens in den nachgelagerten Planverfahren bzw. im Rahmen einer Vorprüfung genauer betrachtet werden.

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