Verweise
Datenbezüge (4)
Zur einheitlichen Beschreibung des Reliefs der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen des ATKIS von der deutschen Landesvermessung digitale Geländemodelle (DGM) unterschiedlicher Qualität aufgebaut und/oder vorgehalten. Ein DGM ist ein digitales, numerisches Modell der Geländehöhen und -formen. Es beschreibt die Grenzfläche zwischen der Erdoberfläche, Gewässern und der Luft. Das DGM1 ist eine regelmäßig verteilte Punktmengen mit gleichem rechtwinkligen Abstand zueinander in 1m-Gittern. Grundlage für die digitalen Geländemodelle bilden regelmäßig oder unregelmäßig, oder auch linienförmig angeordnete, 3D-Punktmengen, die die Geländeformen der Erdoberfläche repräsentieren. Digitale Geländemodelle werden zum Beispiel zur Herstellung von Orthophotos, bei Planung von großflächigen Bauvorhaben, für Feldstärkeberechnungen für Sendernetzplanungen, für Einsehbarkeitsuntersuchungen, zur Ableitung von Immissionsausbreitungsmodellen zum Beispiel im Lärmschutz, für Flugsimulationen, für Untersuchungen von Hochwasser- und Windeinflüssen oder bodenkundliche Reliefanalysen und für die Ableitung von Höhenlinien verwendet.
Ein DOM ist ein Digitales Höhenmodell, das im freien Gelände dem DGM entspricht, also die natürliche Geländeoberfläche abbildet, ansonsten aber über die Oberflächen der Gebäude und der beständigen Vegetation verläuft. Datengrundlage sind die durch Laserscanning gewonnen dreidimensionalen Messpunkte.
DOM bilden die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung ab. Bedingt durch unterschiedliche Erfassungszeitpunkte können z.B. bei Vegetations- und Wasserflächen Höhensprünge auftreten. Hohe schmale Objekte wie bspw. Windräder und Strommasten können nur bedingt abgebildet werden.
Sentinel-2 cir- und rgb-Mosaike in möglichst wolkenfreier Monatsfolge für 2021-06, 2021-07, 2021-09, 2021-12, 2022-02, 2022-03, 2022-06, 2022-08, 2022-09, 2023-02, 2023-04, 2023-06, 2024-01, 2024-08, 2024-09, 2025-02, 2025-03, 2025-04, 2025-05, 2025-06, 2025-08 in 10 m Bodenauflösung.
Im Geoportal des Landes Hessen sind die Flurbereinigungsverfahren in der Hessenkarte eingezeichnet.
Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für die Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Durch das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG soll der durch das Vorhaben entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und damit wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert werden. Die erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie landwirtschaftlicher Grundstücke soll durch Maßnahmen zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes beseitigt oder möglichst minimiert werden.
Darüber hinaus sollen im erforderlichen Umfang Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zum Biotopverbund angestrebt.
Bekanntmachungen