Verweise
Datenbezüge (1)
Gemäß § 94 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 11.10.2025 wird das Deichregister in digitaler Form vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) geführt und regelmäßig aktualisiert. Das Deichregister wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Das Gleiche gilt für Änderungen des Deichregisters. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unverzüglich auf der Internetseite des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt.