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Fachbereich Braunkohlenplanung

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Regionale Planungsverbände Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Fachbereich Braunkohlenplanung

Löbauer Str. 63
02625 Bautzen
Deutschland

Iris.panitz(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
03591/67966-141
03591/67966-69
https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/

Beschreibung

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Fachbereich Braunkohlenplanung

Verweise

Datenbezüge (6)

Sanierungsrahmenplan Tagebau Berzdorf
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992 erneuter Aufstellungsbeschluss am 29.03.1995 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 19.09.1996 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.04.1998 Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999
Sanierungsrahmenplan Tagebau Burghammer
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer Verfahrensschritte Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 06.07.2000 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 02.05.2001 Eintritt der Verbindlichkeit am 21.09.2001
Sanierungsrahmenplan Tagebau Heide
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil) Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 22.05.1997 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.06.2001 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 21.05.2002 Eintritt der Verbindlichkeit am 26.09.2002
Sanierungsrahmenplan Tagebau Lohsa Teil 1
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 Bergbau- und Wasserbaumaßnahmen - Wasserspeicher Lohsa II Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997 Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997
Sanierungsrahmenplan Tagebau Lohsa Teil 2
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 Bergbaufolgelandschaft Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 25.07.1996 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 10.11.2000 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 27.06.2001 Eintritt der Verbindlichkeit am 01.03.2002
Sanierungsrahmenpäne (Region Oberlausitz/Niederschlesien)
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Sanierungsrahmenpläne sind eine besondere Form der Braunkohlenpläne im Freistaat Sachsen, welche für jeden stillgelegten oder noch stillzulegenden Tagebau aufzustellen sind. Der Sanierungsrahmenplan enthält Festlegungen zu den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, zu der anzustrebenden Landschaftsentwicklung sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur. Mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 änderten sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die ostdeutsche Braunkohlenindustrie grundlegend. Der Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft, die Modernisierung aller Haushalte und die allgemeine Verfügbarkeit anderer Energieträger (insbesondere Erdöl und Erdgas) führten zu einem starken Absatzrückgang der heimischen Braunkohle. Kraftwerke, Veredlungsanlagen und Tagebaubetriebe erfüllten zudem nicht die bundesdeutschen Umweltstandards. Zahlreiche Tagebaue mussten stillgelegt werden. Die forcierte Entwicklung der Braunkohlenindustrie in der DDR war mit der Zerstörung des Lebensraumes der Menschen und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Ökologische und soziale Belange spielten eine untergeordnete Rolle. Beträchtliche, in einzelnen Tagebauen auf bis zu 20 Jahre geschätzte Rekultivierungsrückstände, Sand-und Staubauswehungen, ein gestörter Wasserhaushalt und Altlasten waren die Hinterlassenschaften des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz. Hinzu kamen kilometerlange ungesicherte Tagebauböschungen sowie riesige ungesicherte Tagebaukippen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. In dieser besonderen Situation und angesichts des Umfangs der notwendigen Sanierungsarbeiten und des allgemeinen öffentlichen Interesses mussten in transparenten, förmlichen Verfahren Braunkohlenpläne mit inhaltlichen Vorgaben für eine geordnete Sanierung erarbeitet und Konflikte aufgelöst werden. Dies wird in der Regional- und Sanierungsrahmenplanung im Freistaat Sachsen insbesondere über die kommunale Mitwirkung sichergestellt.

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