Verweise
Datenbezüge (6)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
erneuter Aufstellungsbeschluss am 29.03.1995
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 19.09.1996
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.04.1998
Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer
Verfahrensschritte
Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 06.07.2000
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 02.05.2001
Eintritt der Verbindlichkeit am 21.09.2001
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil)
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 22.05.1997
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.06.2001
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 21.05.2002
Eintritt der Verbindlichkeit am 26.09.2002
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 Bergbau- und Wasserbaumaßnahmen - Wasserspeicher Lohsa II
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997
Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 Bergbaufolgelandschaft
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 25.07.1996
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 10.11.2000
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 27.06.2001
Eintritt der Verbindlichkeit am 01.03.2002
Sanierungsrahmenpläne sind eine besondere Form der Braunkohlenpläne im Freistaat Sachsen, welche für jeden stillgelegten oder noch stillzulegenden Tagebau aufzustellen sind. Der Sanierungsrahmenplan enthält Festlegungen zu den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, zu der anzustrebenden Landschaftsentwicklung sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur.
Mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 änderten sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die ostdeutsche Braunkohlenindustrie grundlegend. Der Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft, die Modernisierung aller Haushalte und die allgemeine Verfügbarkeit anderer Energieträger (insbesondere Erdöl und Erdgas) führten zu einem starken Absatzrückgang der heimischen Braunkohle. Kraftwerke, Veredlungsanlagen und Tagebaubetriebe erfüllten zudem nicht die bundesdeutschen Umweltstandards. Zahlreiche Tagebaue mussten stillgelegt werden. Die forcierte Entwicklung der Braunkohlenindustrie in der DDR war mit der Zerstörung des Lebensraumes der Menschen und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Ökologische und soziale Belange spielten eine untergeordnete Rolle. Beträchtliche, in einzelnen Tagebauen auf bis zu 20 Jahre geschätzte Rekultivierungsrückstände, Sand-und Staubauswehungen, ein gestörter Wasserhaushalt und Altlasten waren die Hinterlassenschaften des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz. Hinzu kamen kilometerlange ungesicherte Tagebauböschungen sowie riesige ungesicherte Tagebaukippen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. In dieser besonderen Situation und angesichts des Umfangs der notwendigen Sanierungsarbeiten und des allgemeinen öffentlichen Interesses mussten in transparenten, förmlichen Verfahren Braunkohlenpläne mit inhaltlichen Vorgaben für eine geordnete Sanierung erarbeitet und Konflikte aufgelöst werden. Dies wird in der Regional- und Sanierungsrahmenplanung im Freistaat Sachsen insbesondere über die kommunale Mitwirkung sichergestellt.