Verweise
Datenbezüge (9)
ALKAINFO ist ein elektronisches Kataster für die Verwaltung von Altlasten im Saarland. Im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) wird derzeit eine Version benutzt, die sich über das hausinterne Datennetz von jedem Platz aus mit der entsprechenden Datenbank verbinden kann. Das System muss hierzu auf den jeweiligen Rechnern installiert werden. Mehrere Benutzer können gleichzeitig auf die Datenbank zugreifen.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat gemäß § 4 des Saarländischen Bodenschutzgesetzes ein Kataster über Altlasten (§ 2 Abs. 5 Bundes-Bodenschutzgesetz) zu führen, auszuwerten und fortzuschreiben. In das Kataster sind Daten, Tatsachen und Erkenntnisse aufzunehmen, die über die Altlasten und altlastverdächtigen Flächen erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder bei der regelmäßigen Überwachung ermittelt werden. Wird festgestellt, dass eine altlastverdächtige Fläche nicht oder nicht mehr vorliegt, sind die gespeicherten Informationen aus dem Kataster zu löschen.
Gemäß SBodSchG ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz z. T. auch für den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen BBodSchG, BBodSchV sowie SBodSchG zuständig (siehe v. a. § 14, Abs. 6 SBodSchG). Ihm obliegen amtsermittelnde Pflichten bis zum Ausräumen bzw. zur Konkretisierung von Verdachtsmomenten mit den entsprechenden Ermächtigungen zur behördlichen Anordnung (z. B. der Duldung von bzw. Mitwirkung bei Erfassungen/Untersuchungen sowie von orientierenden Untersuchungen).
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat gemäß Verwaltungssstrukturreformgesetz zum 01.01.2008 die Zuständigkeiten der Unteren Bodenschutzbehörden übernommen.
Oberste Bodenschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Vorsorgender Bodenschutz
Die dünne Haut unserer Erde ist eine nicht beliebig vermehrbare Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere und nimmt zentrale Funktionen im Naturhaushalt wahr. Aufbau und Vielfalt der Böden bleiben jedoch unter der Oberfläche verborgen. Im Rahmen der Zuständigkeit des LUA für die bodenkundlichen Landesaufnahme werden Informationen über die Verbreitung, Eigenschaften, Funktionen und Stoffgehalte der Böden im Saarland erhoben und gemäß § 7 SBodSchG im Bodeninformationssystems SAARBIS erfasst. Mit dem Aufbau und der Pflege von SAARBIS hält das LUA den zentralen Fachdatenbestand zum Bodenschutz im Saarland vor. Landesweite Übersichtskarten zum Thema Boden sind als WMS-Dienst in der Fachanwendung Bodenschutz im GeoPortal Saarland verfügbar.
Der Boden erfüllt vielfältige Funktionen für Umwelt und Gesellschaft. Gleichzeitig stellt er ein empfindliches und nicht vermehrbares Schutzgut dar, das vielen Nutzungsansprüchen ausgesetzt ist. Als Grundlage für den vorsorgenden Bodenschutz werden im Rahmen der bodenkundlichen Landesaufnahme regionalisierte Daten über die Verbreitung, Leistungsfähigkeit, Schutzwürdigkeit und Gefährdung der Böden im Saarland erstellt. Der Internet Kartendienst des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz hält derzeit acht saarlandweite Fachanwendungen vor.
Die Anwendung „Geologie“ bietet derzeit eine umfangreiche Sammlung von digitalen Geodaten aus dem Themenbereich Geologie im Saarland kombiniert mit einer Übersichtskarte sowie Luftbildern und topografischen Karten.
Der Boden ist für den Landwirt ein kostbares Gut, denn er ist die Grundlage der landwirtschaftlichen Erzeugung. Er speichert und liefert Nährstoffe und Wasser, bietet Bodenorganismen Lebensraum und gibt den Wurzeln Halt. Da die landwirtschaftliche Fläche nahezu die Hälfte der des Saarlandes bedeckt, kommt dem saarländischen Landwirt eine besondere Bedeutung beim Schutz des Bodens zu.
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Gefährdungslage, Maßnahmen und gesetzliche Regelungen.
Die effiziente Nutzung aller Informationen über die Böden im Saarland kann nur durch eine EDV-gestützte Datenverarbeitung gewährleistet werden. Zu diesem Zweck wurde am Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) das Saarländische Bodeninformationssystem (SAARBIS) aufgebaut. SAARBIS ist gesetzlich im 2. Teil § 7 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches Bodenschutzgesetz SBodSchG; Amtsblatt des Saarlandes vom 31. Mai 2002, S. 990-996) verankert.
Mit seinen zahlreichen Funktionen von der Datensammlung bis hin zur Bereitstellung von Auswertungsmethoden ist SAARBIS ein zentrales Instrument zum Vollzug des gesetzlichen Bodenschutzes.
Landesweites Messnetz zur einmaligen Erfassung des Schadstoffinventars in Bezug auf Schwermetalle
Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) regelt:
die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und nach dem Saarländischen Bodenschutzgesetz wahrnehmen,
Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhaltenden Pflichten,
das Zulassungsverfahren und die Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen,
die Voraussetzungen für den Widerruf und für das Erlöschen der Zulassung,
die Bestätigung der Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen anderer Länder der Bundesrepublik nach § 18 des Bundes- Bodenschutzgesetzes.