Verweise
Datenbezüge (94)
Klassifizierung der aktuellen Baumartenvergesellschaftung des maximalen Flächenanteils innerhalb des Bestandes bzw. der Teilfläche.
Brandschutzschneisen sind 25 bis 100 m breite Flächen, auf denen brennbare Materialien wie Gehölze und sonstiger Bewuchs auf ein Minimum zu reduzieren sind. Damit wird ein Hindernis für die Ausbreitung des Feuers im Falle eines Waldbrandes geschaffen . Die Brandschutzschneise ist an mindestens einer Seite befahrbar.
Brandschutzschneisen werden meist künstlich angelegt, aber auch natürliche Gegebenheiten können als Brandschutzschneise genutzt werden. Bspw. können Straßen, die die Mindestbreite nicht erfüllen, durch die einseitige oder beidseitige Ergänzung vegetationsfreier Streifen zu einer Brandschutzschneise ausgebaut werden.
Dienststellen des Landesbetriebes Forst Brandenburg wie Betriebsleitung, Forstämter, Reviere, Forstbetriebe, Landeswaldreviere, Waldbrandzentralen, Waldpädagogikstandorte.
Darstellung der an den Waldflächen im ForstGIS geführten Eigentumsarten nach den Gruppen Landeswald, Privatwald, Körperschaftswald, Sonstiger Staatswald.
Die Darstellung erfolgt ohne Gewähr und wird fortlaufend aktualisiert.
Der Forstbetrieb ist die 1. Hierarchieebene der Forstbetriebsstruktur (2.Ebene Landeswaldrevier).
Das Land Brandenburg unterteilt sich in 14 Forstbetriebe. Die Forstbetriebe sind zuständig für die Bewirtschaftung der im Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg befindlichen Flächen.
Eine Forstbetriebsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Waldeigentümern mit dem Ziel, Nachteile bei der Bewirtschaftung von kleinflächigem Waldeigentum zu verringern.
Der Layer zeigt die Standorte der Forstbetriebsgemeinschaften im Land Brandenburg.
Der Datensatz enthält Linienelemente für die kartographische Ausgestaltung der Forstgrundkarte: Brücken, Überhaken, Fließrichtungspfeile, Leitungsblitze.
Der Datensatz enthält die Grenzen der forstlichen Waldeinteilung, die Linien des forstlichen Wegenetzes sowie Gewässerlinien, Leitungstrassen, (permanente) Zäune und Böschungen. Zusätzlich werden im Datensatz Linien zur generalisierten Ableitung des forstlichen Abteilungsnetzes und der Waldgebiete geführt.
Der Datensatz enthält Punktelemente der forstlichen Waldeinteilung wie Abteilungsstein, Denkmal, Wegweiser, ...
Sie dienen der kartographischen Ausgestaltung der Forstgrundkarte.
Der Datensatz enthält die Texte der forstlichen Waldeinteilung. Sie dienen der kartographischen Ausgestaltung der Forstgrundkarte.
Der Datensatz enthält die im ForstGIS des Landesbetriebes Forst Brandenburg geführten Flächen. Das sind die Waldflächen nach §2 LWaldG sowie die sonstigen Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG).
Die Forstgrundkarte gibt einen Überblick über die Lage und räumliche Ausdehnung der Waldflächen. Sie stellt die grundlegende Waldeinteilung des Gesamtwaldes (Wald aller Eigentumsarten) im Land Brandenburg dar.
Die graphische Darstellung enthält neben den Waldflächen nach §2 LWaldG (Holzboden, Nichtholzboden, Nicht eingerichtete Flächen) auch Sonstige Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG).
Es handelt sich dabei um eine zusammengefasste Gruppierung aller Vektordaten der Forstgrundkarte. Diese umfasst die Flächen, Linien, Gestaltungslinien, Punkte und Texte.
Dieser Dienst veröffentlicht Infrastrukturthemen mit forstlichem Bezug: Forstbetriebsgemeinschaften.
Der Datensatz enthält die Rettungspunkte des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Rettungspunkte sind vor Ort beschildert. Der Standort wird durch die Rettungspunktnummer identifiziert.
Der Dienst präsentiert die Standortsdaten des Landes Brandenburg im Layout der Standortskarte. Für die Darstellung werden die 2 vordefinierte Styles kolorit und blankett zur Verfügung gestellt.
Der Dienst stellt die Flächen der Standortskartierung (STOK) Brandenburgs als Inspire-Datensatz zum Download bereit.
Der Dienst stellt die Vektordaten der forstlichen Standortskarte dar.
Waldgebiete bilden als unveränderliche flächendeckende Territorialgliederung im Land Brandenburg die oberste Ebene der Waldortadresse. Sie sind in ihrer naturräumlichen Ausstattung sowie in der forstlichen und kulturhistorischen Entwicklung weitgehend homogen.
Waldgebiete lehnen sich in ihrer Abgrenzung an historische und landschaftliche Gebietsgliederungen an, sind aber nicht zwangsläufig mit diesen identisch.
Die Bezeichnungen der Waldgebiete orientieren sich an regionalen Besonderheiten.
Waldgebiete sind unabhängig von der Hoheits- und Betriebsstruktur.
Die Abteilung ist ein zusammenhängender bzw. aus beieinanderliegenden Flächen zusammengesetzter Waldteil, der ein Waldgebiet untergliedert. Die Abteilung hat geographische Bedeutung für die Übersichtlichkeit und zur Ortsbestimmung.
Das Abteilungsnetz ist historisch gewachsen und dauerhaft angelegt. Die Grenzlinien der Abteilungen dienen der räumlichen Ordnung, v.a. der Walderschließung für forstliche Nutzungen und den Waldschutz.
Der Datensatz enthält das forstliche Wegenetz als Datenauszug aus den FGK_LI.
Das Revier ist die 2. Ebene der Forstverwaltungsstruktur (1. Ebene Forstamt). Jedes Forstamt ist in mehrere Reviere (min. 9, max. 24) untergliedert. Die Grenzen der Forstreviere sind i.d.R. gemarkungsscharf. Die Zuordnung ergibt sich aus der Zuordnung Gemarkung-Revier.
Der Dienst stellt die Flächen der Forstreviere Brandenburgs zum Download bereit.
Mit diesem Dienst werden Informationen zu den forstlichen Strukturen des Landesbetriebes Forst Brandenburg veröffentlicht:
Forstämter, Forstreviere, Forstbetriebe, Landeswaldreviere, Waldgebiete, Abteilungen, Rettungspunkte, Nutzungsarten, Eigentumsarten
Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet.
Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.
Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche:
I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
III: Vorbeugung von Waldschäden
Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.
Das Geoportal des Landesbetriebes Forst Brandenburg ist eine Anwendung zur Anzeige, Abfrage, Bereitstellung und Bearbeitung von Geodaten.
In der Anwendung werden forstliche Geodatenthemen präsentiert. Der Nutzer hat die Möglichkeit zu suchen, zu drucken, sowie Daten zu downloaden.
Der Dienst stellt die Ergebnisse der Digitalisierung der Kartenblätter der zweiten Preußischen Landesaufnahme bzw. des Schmettauschen Kartenwerks dar.
Die Daten resultieren aus der digitalen Erfassung der Waldflächen, differenziert nach 16 Kategorien. Grundlage waren 298 Kartenblätter der zweiten Preußischen Landesaufnahme und der Topographische Karte (Äquidistantenkarte) Sachsen (Territorium Brandenburgs). Der Erfassungsmaßstab ist 1:25000. Die Aufnahme erfolgte durch die Königliche Preußische Landesaufnahme bzw. das Topographische Bureau des Königlichen Generalstabes. Der Aufnahmezeitraum der erfassten Kartenblätter liegt zwischen 1879 und 1902. Besonders hervorzuheben sind die Höhenschichtlinien zur Geländedarstellung und die relativ hohe Genauigkeit nach Einführung des metrischen Systems. Die Karten verfügen über Koordinatenangaben im Rahmen (geographische Koordinaten). Die Originalkarten befinden sich im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin (Preußischer Kulturbesitz) bzw. der Sächsische Landesbibliothek (Staats- und Universitätsbibliothek Dresden).
Die Daten resultieren aus der digitalen Erfassung der Waldflächen, differenziert nach 8 Kategorien. Grundlage war das Schmettau'sche Kartenwerk, entstanden zwischen 1767 und 1787. Das Kartenwerk umfasst das Gebiet Preußens östlich der Weser auf insgesamt 270 Blättern. Davon sind alle Karten des Territoriums Brandenburg digital ausgewertet worden. Die Kartierung erfolgte im Maßstab 1:50000 ohne trigonometrische Grundlage.
Die Originale befinden sich im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin (Preußischer Kulturbesitz).
Das Landeswaldrevier ist die 2. Hierarchieebene der Forstbetriebsstruktur (1. Ebene Forstbetrieb). Jeder Forstbetrieb ist in mehrere Landeswaldreviere (min. 9, max. 14) aufgeteilt.
Der Dienst stellt flurstücksbezogene Informationen des Landesbetriebes Forst Brandenburg bereit.
Liste der Forstreviere im Land Brandenburg mit Revieradresse und Zuordnung zum Forstamt
Downloaddienst zu den Löschwasserentnahmestellen Brandenburgs
Die Karte zeigt die potentiell geeigneten Löschwasserentnahmestellen im Wald zur Brandbekämpfung im Land Brandenburg. Die Symbole kennzeichnen die möglichen Wasserentnahmestellen an denen Löschwasser zur Waldbrandbekämpfung durch die Einsatzkräfte entnommen werden kann. Die Sachdatenabfrage liefert zusätzliche Informationen zur Erreichbarkeit, Art der Entnahmestelle und ggf. die mögliche Wasserentnahmemenge.
Der hier bereitgestellte Dienst basiert auf den durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) landesweit erfassten, flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Brandenburg (Kreise, Kommunen) verfügen gegebenenfalls zu diesem Thema über detailliertere Zusatzinformationen. Der LFB ist dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) zugeordnet.
Der Layer zeigt die forstlichen Nutzungsarten im Wald. Die Daten werden aus dem DSW2 und der Forstgrundkarte extrahiert.
Die Nutzungsart wird in den Waldflächengeometrien und Sachdaten als Nummer geführt. Der Nutzungsartenkatalog ist der zugehörige Schlüsselkatalog.
Downloaddienst zu den forstlichen Rettungspunkten des Landes Brandenburg
Darstellungsdienst zu den forstlichen Rettungspunkten des Landes Brandenburg.
Standorte der Sensoren für das Waldbrandfrüherkennungssystem im Land Brandenburg. Diese befinden sich auf entsprechenden Geländeerhebungen und sind z.B. auf ausgewählten ehemaligen Feuerwachtürmen montiert.
Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.
Wald auf erosionsgefährdeten Standorten, dessen Boden je nach Standortmerkmalen zu wasserbedingter Erosion und Bodenbewegung neigt. Der Bodenschutzwald dient hier dem Schutz des Standortes sowie benachbarter Flächen vor Wassererosion, Rutschungen und Bodenkriechen.
Wald auf geneigten Flächen, Flachkuppen oder sonstigen exponierten Standorten mit erosionsgefährdeten Bodensubstraten. Der Wald dient dem Schutz des Standortes vor den Auswirkungen von Wind- und Wassererosion sowie Aushagerung.
Klimaschutzwald schützt Wohnstätten, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden und nachteiligen Windeinwirkungen und gleicht Temperatur- und Feuchtigkeitsextreme aus.
Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen.
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Sichtschutzwald übt optisch abschirmende und ästhetische Funktionen aus. Er gewinnt zunehmend in Ballungsräumen und in Landschaftsteilen mit Erholungsfunktion an Bedeutung, und zwar immer dort, wo Störungen des Landschaftsbildes gestalterisch gemildert werden können. Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken und vor unerwünschtem Einblick schützen.
Waldbrandschutzstreifen sind in der Regel 15 bis 25m breite, mit Wald bestockte Streifen, die in Verbindung mit einem Wundstreifen stehen. Vorzugsweise sind sie an Verkehrswegen gelegen. Sie dienen dem direkten Schutz an Gefahrenquellen, unter anderem gegen Entstehungsfeuer und Bodenbrände.
Kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten liegen in Landschaftsteilen mit einem Bewaldungsanteil (bezogen auf die Gemarkung) unter 15 % und sind maximal 50 ha groß. Eine eigenständige kleine Waldfläche wird erfasst, wenn der Abstand zur nächsten benachbarten Waldfläche mindestens 100 Meter beträgt.
Im Wald für wissenschaftliche Versuchsflächen werden wiederkehrende forstwissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Der Wald ist somit selbst Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen.
Naturwälder sind Waldflächen, die nach repräsentativen, standörtlichen und vegetationskundlichen Kriterien ausgewählt werden und ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben. Die wissenschaftliche Beobachtung ihrer Entwicklung dient der Erforschung von Waldlebensgemeinschaften, ihrer Böden, ihrer Vegetation, Waldstruktur und Fauna sowie der Ableitung und Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis.
Arboreten dienen der Sicherung und Erhaltung des genetischen Potenzials heimischer und eingebürgerter Baum- und Straucharten. Als dendrologische Sammlung stehen sie der Lehre, Forschung und dem Selbststudium zur Verfügung.
Saatgutbestände sind Waldbestände, die zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut zugelassen sind. Samenplantagen sind Anpflanzungen ausgelesener Klone oder Sämlinge, die so abgeschirmt oder bewirtschaftet werden, dass eine von außerhalb der Anpflanzung kommende Fremdbestäubung weitgehend vermieden wird. Beide sind für die Saatguternte zugelassen.
Wälder mit historischen Waldbewirtschaftungsformen sind als Niederwald, Mittelwald, Hutewald oder ähnliche historische Nutzungsarten überliefert und werden aus wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturhistorischen Gründen als solche erhalten. Der Wald dient dem Erhalt oder der Fortführung von Beispielen historischer Waldbewirtschaftungsformen.
Unter dieser Schutzfunktion sind Waldbestände zu verstehen, die aufgrund einer besonderen Empfindlichkeit oder Seltenheit gefährdet oder im besonderen Maße erhaltungswürdig sind oder die aufgrund ihrer hohen ökologischen Wertigkeit oder Wirkung auf zu erhaltende und zu fördernde edaphische (den Boden betreffende) Gegebenheiten sich deutlich von ihrer Umgebung unterscheiden.
Unter dieser Schutzfunktion sind Waldbestände zu verstehen, die aufgrund hoher ökologischer Wertigkeit oder Wirkung auf zu erhaltende und zu fördernde edaphische (den Boden betreffende) Gegebenheiten sich deutlich von ihrer Umgebung unterscheiden oder die aufgrund seltener oder beachtenswerter forstlicher Standorte und glazialer Ausprägungen oder postglazialer Entwicklungen vor Schäden und nachhaltigen Eingriffen in den Boden zu bewahren sind.
Waldflächen, auf denen Bestattungen zulässig sind. Die Waldeigenschaft nach § 12 LWaldG bleibt erhalten.
Generhaltungswälder, -bestände, -gruppen und -einzelbäume dienen der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt der in den Wäldern natürlich vorkommenden oder durch den Menschen eingebrachten Baum- und Straucharten.
Der Wald dient der Bevölkerung zur Förderung ihrer Gesundheit, Leistungsfähigkeit und ihres Wohlbefindens. Die besondere Bedeutung von Wald mit Erholungsfunktion zeigt sich in der auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende.
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen, als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden.
Nicht betretbare Flächen sind Waldflächen mit einem Gefährdungspotential für Menschen, wie munitionsverseuchte Gebiete, in Setzung befindliche Aufschüttungen oder Ähnliches.
Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, jedoch aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften oder aus anderen Gründen nicht bewirtschaftbar.
Mit diesem Dienst werden waldbauliche Informationen wie die Bestandeszustandstypen des Landesbetriebes Forst Brandenburg veröffentlicht.
Der Datensatz stellt die Waldbedeckung des Landes Brandenburg dar. Es handelt sich dabei um eine generalisierte Darstellung der Waldflächen nach §2 LWaldG.
Der Dienst stellt die Waldflächen nach §2 LWaldG Brandenburgs zum Download bereit.
Der Dienst stellt die Waldflächen nach §2 LWaldG Brandenburgs dar.
Die Waldbrandeinsatzkarte zeigt waldbrandrelevante Informationen des Landes Brandenburg im Layout der durch das BMI und BMEL festgelegten und im Bundesanzeiger veröffentlichten bundeseinheitlichen Standards.
Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen und werden in der Waldbrandeinsatzkarte graphisch zusammengeführt (Quellenangabe hinter Inhaltsauflistung).
Die Karte beinhaltet:
Löschwasserentnahmestellen (voll funktionsfähig), Sensorstandorte der Waldbrandfrüherkennung, Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Brücken, Wendestellen, Brandschutzschneisen, Wundstreifen, Forstliches Abteilungsnetz, (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg),
KWF-Rettungspunkte (Quelle: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik V2.18, Datenurheber , www.rettungspunkte-forst.de),
Geotechnische Sperrbereiche der LMBV (Quelle: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/maps/ac61f78090c04e799d6c7ffd1b4272f0/about, https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/documents/565f85a0f02d4f788dbd19035b5299a0/explore),
Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr (Quelle: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , Abt. Infra),
Windkraftanlagen (Quelle: Landesamt für Umwelt, dl-de/by-2-0, https://metaver.de/search/dls/?serviceId=B312CAA7-5766-4725-B8D3-03CDC7F0B273&datasetId=45C506E5-3E9D-4DE2-9073-C3DB636CE7CF)
Die in den bundeseinheitlichen Standards festgelegte Darstellung der Kampfmittelverdachtsflächen und des Eisenbahnstreckennetzes einschl. Kilometrierung fehlt aus rechtlichen Gründen.
Der Datensatz enthält die Flächen der verschiedenen Waldbrandgefahrenklassen flächendeckend für das Land Brandenburg.
Die Waldbrandgefahrenklassen werden durch das zuständige Ministerium gemäß § 22 Absatz 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) für die Waldflächen der Forstämter innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt bestimmt und als Anlage zum Waldbranderlass veröffentlicht.
Downloaddienst zu den Waldbrandgefahrenklassen im Land Brandenburg
Darstellungsdienst zu den Waldbrandgefahrenklassen im Land Brandenburg
Zeigt die Waldbrandgefahrenstufe für die Landkreise bzw. kreisfreien Städte des Landes Brandenburg für den heutigen Tag an.
Zeigt die durch den Deutschen Wetterdienst für den Folgetag voraussichtlich prognostizierte Waldbrandgefahrenstufe an (ohne Gewähr)
Sammlung waldbrandrelevanter Themen wie Waldbrandüberwachungssystem, funktionsfähige Löschwasserentnahmestellen, Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Waldbrandwarnstufen im Land Brandenburg
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt.
Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend.
Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße.
Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst.
Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden
- 0100 Geschützes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG,
- 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort,
- 2200 Wald auf exponierter Lage,
- 3100 Lokaler Klimaschutzwald,
- 3200 Lokaler Immissionsschutzwald,
- 3300 Lärmschutzwald,
- 4100 Sichtschutzwald,
- 4300 Waldbrandschutzstreifen,
- 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet,
- 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche,
- 7200 Naturwald,
- 7300 Arboretum,
- 7510 Forstsaatgutbestand,
- 7520 Samenplantage,
- 7610 und 7620 Historische Waldbewirtschaftung mit bzw. ohne Weiterbewirtschaftung,
- 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung,
- 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung,
- 7830 Bestattungswald,
- 8101 und 8102 Erholungswald Intensitätsstufe 1 bzw. 2,
- 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG,
- 9200 Nicht betretbare Fläche,
- 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche
sowie Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich von Dritten übernommen werden
- 1201-1203 Wasserschutzzone 1-3,
- 1600 Wald im Überschwemmungsgebiet,
- 6100 Wald im Totalreservat,
- 6200 Wald im Naturschutzgebiet (NSG),
- 6300 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG),
- 6400 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH),
- 6500 Wald im Vogelschutzgebiet (SPA),
- 6610 Geschütztes Biotop,
- 6620 Geschützter Landschaftsbestandteil,
- 6700 Naturdenkmal im Wald,
- 7400 Mooreinzugsgebiet,
- 7810 Bodendenkmal,
- 7820 Bau- und Gartendenkmal.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt.
Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend.
Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße.
Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst.
Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald, Lärmschutzwald, Sichtschutzwald und Erholungswald).
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 0100 Geschütztes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach §12 LWaldG und 8200 Erholungswald nach §12 LWaldG.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort und 2200 Wald auf exponierter Lage.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 3100 Lokaler Klimaschutzwald, 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, 3300 Lärmschutzwald, 4100 Sichtschutzwald, 7300 Arboretum, 7610 Historische Waldbewirtschaftung mit Weiterbewirtschaftung, 7620 Historische Waldbewirtschaftung ohne Weiterbewirtschaftung, 8101 Erholungswald, Intensitätsstufe 1, 8102 Erholungswald, Intensitätsstufe 2, 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 4300 Waldbrandschutzstreifen.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet und 7830 Bestattungswald.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7200 Naturwald
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 7510 Forstsaatgutbestand und 7520 Samenplantage.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7900 Forstliche Genressource.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 9200 Nicht betretbare Fläche.
Downloaddienst zu den in Verantwortung der Forstverwaltung erfassten Waldfunktionen im Land Brandenburg (als Inspire-Datensatz)
Darstellungsdienst zu den in Verantwortung der Forstverwaltung erfassten Waldfunktionen im Land Brandenburg.
Darstellung des Befahrbarkeitsnetzes für Lösch- und Rettungsfahrzeuge (Kategorisierung in Hauptwege und beschränkt befahrbare Wege) im Wald
Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) möchte die Bundesregierung dauerhaft eine natürliche Waldentwicklung (NWE) auf 5 % der Waldfläche Deutschlands und 10 % der öffentlichen Wälder sichern.
Darüber hinaus soll sich die Natur auf mindestens 2 % der Landfläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten als Wildnisgebiete entwickeln.
Der Dienst dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand der NWE- und Wildnisflächen.
Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar.
Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht.