Verweise
Datenbezüge (11)
Klimaschutzwald schützt Wohnstätten, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden und nachteiligen Windeinwirkungen und gleicht Temperatur- und Feuchtigkeitsextreme aus.
Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen.
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Sichtschutzwald übt optisch abschirmende und ästhetische Funktionen aus. Er gewinnt zunehmend in Ballungsräumen und in Landschaftsteilen mit Erholungsfunktion an Bedeutung, und zwar immer dort, wo Störungen des Landschaftsbildes gestalterisch gemildert werden können. Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken und vor unerwünschtem Einblick schützen.
Arboreten dienen der Sicherung und Erhaltung des genetischen Potenzials heimischer und eingebürgerter Baum- und Straucharten. Als dendrologische Sammlung stehen sie der Lehre, Forschung und dem Selbststudium zur Verfügung.
Wälder mit historischen Waldbewirtschaftungsformen sind als Niederwald, Mittelwald, Hutewald oder ähnliche historische Nutzungsarten überliefert und werden aus wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturhistorischen Gründen als solche erhalten. Der Wald dient dem Erhalt oder der Fortführung von Beispielen historischer Waldbewirtschaftungsformen.
Der Wald dient der Bevölkerung zur Förderung ihrer Gesundheit, Leistungsfähigkeit und ihres Wohlbefindens. Die besondere Bedeutung von Wald mit Erholungsfunktion zeigt sich in der auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende.
Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, jedoch aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften oder aus anderen Gründen nicht bewirtschaftbar.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt.
Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend.
Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße.
Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst.
Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden
- 0100 Geschützes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG,
- 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort,
- 2200 Wald auf exponierter Lage,
- 3100 Lokaler Klimaschutzwald,
- 3200 Lokaler Immissionsschutzwald,
- 3300 Lärmschutzwald,
- 4100 Sichtschutzwald,
- 4300 Waldbrandschutzstreifen,
- 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet,
- 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche,
- 7200 Naturwald,
- 7300 Arboretum,
- 7510 Forstsaatgutbestand,
- 7520 Samenplantage,
- 7610 und 7620 Historische Waldbewirtschaftung mit bzw. ohne Weiterbewirtschaftung,
- 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung,
- 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung,
- 7830 Bestattungswald,
- 8101 und 8102 Erholungswald Intensitätsstufe 1 bzw. 2,
- 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG,
- 9200 Nicht betretbare Fläche,
- 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche
sowie Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich von Dritten übernommen werden
- 1201-1203 Wasserschutzzone 1-3,
- 1600 Wald im Überschwemmungsgebiet,
- 6100 Wald im Totalreservat,
- 6200 Wald im Naturschutzgebiet (NSG),
- 6300 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG),
- 6400 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH),
- 6500 Wald im Vogelschutzgebiet (SPA),
- 6610 Geschütztes Biotop,
- 6620 Geschützter Landschaftsbestandteil,
- 6700 Naturdenkmal im Wald,
- 7400 Mooreinzugsgebiet,
- 7810 Bodendenkmal,
- 7820 Bau- und Gartendenkmal.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt.
Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend.
Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße.
Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst.
Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald, Lärmschutzwald, Sichtschutzwald und Erholungswald).
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 3100 Lokaler Klimaschutzwald, 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, 3300 Lärmschutzwald, 4100 Sichtschutzwald, 7300 Arboretum, 7610 Historische Waldbewirtschaftung mit Weiterbewirtschaftung, 7620 Historische Waldbewirtschaftung ohne Weiterbewirtschaftung, 8101 Erholungswald, Intensitätsstufe 1, 8102 Erholungswald, Intensitätsstufe 2, 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche.