Der SFL betreibt im Staatswald und in den vertraglich bewirtschafteten Kommunalwäldern naturnahe Waldwirtschaft unter Beachtung des Betriebszieles und nach den Grundsätzen der "Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes (WBRL) im Saarland". Dabei sind nur Holzernteverfahren zulässig, die die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig erhalten. Für die Bewirtschaftung gelten die Auflagen der gewählten Zertifizierungssysteme (FSC und PEFC).
Als Dienstleistung wird die Beratung der Privatwaldbesitzer/innen angeboten.
Der Staatswald ist auf ganzer Fläche in das landesweite Biodiversitätskonzept eingebunden. Er ist im Sinne der Zielsetzungen zur Förderung der Biodiversität zu entwickeln, um der besonderen Verantwortung für die Lebensgemeinschaft des Subatlantischen Buchenwaldes gerecht zu werden.
Der Staatswald ist ein zentrales Element des saarländischen Klimaschutzkonzeptes.
Soziale Grundlage für die Bewirtschaftung des Staatswaldes sind die ein schlägigen gesetzlichen, tarifrechtliehen und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SFL sowie die beauftragten Unternehmer