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Referat F/1 Grundsatzfragen der Mobilität, Verkehrspolitik, Rechtsangelegenheiten der Abteilung

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung F Mobilität Referat F/1 Grundsatzfragen der Mobilität, Verkehrspolitik, Rechtsangelegenheiten der Abteilung

Postfach 102461
D-66024 Saarbrücken
Keplerstr. 18
D-66117 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521
http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Beschreibung

Abteilung F Mobilität, Referat F/1 Grundsatzfragen der Mobilität, Verkehrspolitik, Rechtsangelegenheiten der Abteilung

Verweise

Datenbezüge (1)

Auslegungshilfe für Brauchtumsveranstaltungen im Saarland
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Um eine landesweit größtmögliche einheitliche Verfahrensweise herzustellen, hat die Oberste Straßenverkehrsbehörde im saarländischen Mobilitätsministerium eine Auslegungshilfe formuliert, die die zuständigen Behörden in den Kommunen bei ihren Entscheidungen zur Genehmigung von Brauchtumsveranstaltungen unterstützen soll. Veranstaltungen zur Förderung des Brauchtums, wenn sie wie Karnevalsumzüge oder Lichterfahrten auf öffentlichen Straßen stattfinden, stellen massive Eingriffe in die dortigen Abläufe dar. Damit verbunden ist stets ein hohes Gefahrenpotenzial für alle Beteiligten. „Die saarländische Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zum Brauchtum. Veranstaltungen in diesem Zusammenhang können für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft von großer Bedeutung sein, stärken dabei die Identität der Gemeinschaft und besitzen für viele Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert“, betont Ministerin Petra Berg. „Dennoch bestehen für Zuschauerinnen und Zuschauern am Straßenrand sowie für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Umzugs auch Risiken. Im Falle eines Unfalles können den Verursachenden erhebliche strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen drohen. Spätestens dann, wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, werden die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der Ursachenforschung intensiv geprüft werden müssen und aus unbekümmerter Freude wird sehr schnell bitterer Ernst.“ Auch mit der Auslegungshilfe wird es weiterhin im Saarland nicht auszuschließen sein, dass im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Einzelfalles Veranstaltungen an einem Ort erlaubt werden können, Veranstaltungen an einem anderen Ort aber abgelehnt oder mit besonderen Auflagen versehen werden müssen. Ziel der Auslegungshilfe soll es sein, diese Entscheidungen rechtlich möglichst sicher begründen zu können, damit der schwierige Spagat zwischen dem Bekenntnis zum Brauchtum einerseits und der verkehrs- und rechtssicheren Durchführung solcher Brauchtumsveranstaltungen anderseits gelingt. Die Auslegungshilfe orientiert sich an den Regelungen in Rheinland-Pfalz und Bayern, wo Brauchtumsveranstaltungen ebenfalls eine große Tradition haben.

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