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Fachbereich 4.3 - Mess- und Eichwesen/ Produktsicherheit

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Geschäftsbereich 4 - Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz Fachbereich 4.3 - Mess- und Eichwesen/ Produktsicherheit

Don-Bosco-Str. 1
D-66119 Saarbrücken
Deutschland

lua@lua.saarland.de
+49 (0)681 / 8500 - 0
+49 (0)681 / 8500 - 1384
http://www.lua.saarland.de

Beschreibung

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Geschäftsbereich 4 - Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz, Fachbereich 4.3 - Mess- und Eichwesen/ Produktsicherheit

Verweise

Datenbezüge (1)

Anlagenlärm
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Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.

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