Verweise
Datenbezüge (3)
Die "Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland (Waldbaurichtlinie)" verfolgt das Ziel, die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner vielfältigen Funktionen zu sichern. Die Leitlinien dieser Bewirtschaftungsform beruhen auf der Maxime, die in Wäldern ablaufenden natürlichen Prozesse so weit als möglich zu nutzen, um so menschliche Eingriffe erheblich einzuschränken.
Im Saarländischen Staatswald sind gewisse Bereiche zum Zwecke der forstlichen Forschung (hauptsächlich waldbauliche Fragestellungen) durch Verordnung geschützt. Sie sind auch gleichzeitig Naturschutzgebiete.
Mit dem Projekt "Cluster Forst und Holz Saar" sollen alle mit dem Holz in Verbindung stehenden wirtschaftlichen Aktivitäten dargestellt werden als Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit der Akteure. Damit wird das Ziel verfolgt, eine höhere regionale Wertschöpfung mit dem Rohstoff Holz zu erreichen.
Seit 1998 wird in der Wirtschaftförderung zunehmend die Clustermethode angewandt: mit der Zusammenfassung von Betrieben und Institutionen einer überschaubaren Region, die sich z. B. alle mit einem bestimmten Rohstoff beschäftigen, sollen die Voraussetzungen für eine höhere Wertschöpfung in einer Region wie z. B. das Saarland verbessert werden. Nach der Ermittlung von Grundinformationen über den Verwertungsfluß des saarländischen Holzes sowie der Struktur der saarländischen Forst- und Holzwirtschaft ist vorgesehen, für Schwerpunktbereiche das Zusammenwirken der Kräfte - z. B. im Bereich des Bauholzes (Forst - Sägewerke - Zimmereibetriebe - Verbraucher) oder des Energieholzes zu verbessern.