Verweise
Datenbezüge (43)
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Teil des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) im Bezirk. Zu seinen Aufgaben gehört es, Kinder vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen. Bei Bedarf bewilligt er Weitergehende erzieherische Hilfen oder vermittelt an andere kompetente Stellen. Der Allgemeine Soziale Dienst informiert außerdem über besondere Beratungsangebote im Falle von Trennung und Scheidung.
Hier finden Sie Angebote, die Sie bei der Suche nach einem freiwilligen Engagement unterstützen.
Freiwilligenagenturen sind Angebote zur Förderung des freiwilligen Engagements. Sie bieten kostenlose Information und Beratung von Interessierten, Engagierten und Organisationen des freiwilligen Engagements. Als Vernetzungs- und Beratungsstellen unterstützen sie lokale Akteure zu festen Sprechzeiten, auf Anfrage und auch aufsuchend vor Ort.
Mehrgenerationenhäuser sind Treffpunkte für Jung und Alt im Stadtteil. Sie bieten einen offenen Tagestreff mit Café oder Bistro sowie Kurs- und Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Familien und Seniorinnen und Senioren. Bei ihren Angeboten beziehen die Einrichtungen die Fähigkeiten aller Altersgruppen im Rahmen des freiwilligen Engagements ein.
Es werden die Datensätze der Bezirksämter und der Sozialbehörde zu bezirklichen und überregionalen Angeboten im Bereich der Familienbildung und -beratung, Erziehungsberatung, Frühen Hilfen, Beratung besonderer Zielgruppen im familiären Kontext beschrieben.
Es werden an dieser Stelle die Datensätze der Bezirksämter im Bereich "Jugendsozialarbeit" beschrieben:
Standorte der Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und zusätzliche Informationen zum Angebot der einzelnen JSA-Einrichtungen, wie die in den Einrichtungen angesprochenen Alterszielgruppen (unter 3; 3 bis unter 6; 6 bis unter 10; 10 bis unter 14; 14 bis unter 19), die Struktur der Angebotszeiten sowie der Umfang und die inhaltliche Ausrichtung der Angebote.
Es werden an dieser Stelle die Datensätze der Bezirke im Bereich "Außerschulische Bildung im Kindes- und Jugendalter - Offene Kinder- und Jugendarbeit" beschrieben.
Standorte der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und zusätzlich Informationen zum Angebot der einzelnen OKJA-Einrichtungen wie die in den Einrichtungen angesprochenen Alterszielgruppen (unter 3; 3 bis unter 6; 6 bis unter 10; 10 bis unter 14; 14 bis unter 19), die Struktur der Angebotszeiten sowie der Umfang und die inhaltliche Ausrichtung organisierter Gruppenangebote.
Die Quoten zeigen die Relation der Anzahl der betreuten Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache zu allen betreuten Kindern in Kitas im Krippen- und Elementarbereich je Stadtteil und Bezirk.
Über die Leistung der Eingliederungshilfe "Assistenz in der Sozialpsychiatrie" gibt es in Hamburg ein dichtes Netzwerk von Begegnungsstätten. Die Begegnungsstätten sind einerseits für Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe, für beratungs- und hilfesuchende psychisch kranke Menschen und die Nachbarschaft geöffnet. In den Begegnungsstätten werden verschiedene Angebote (offene Gruppen, Beratungsangebote) vorgehalten.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) verantwortet in Hamburg die Gestaltung des Sozialwesens.
Hierzu zählen (Transfer-)Leistungen für Menschen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, Hilfen für Wohnungs- und Obdachlose sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Die Sozialbehörde ist weiterhin zuständig für die Arbeitsmarktpolitik, eine effektive Gesundheitsversorgung, Hilfe zur Pflege und die Steuerung und Kapazitätserweiterung der öffentlichen Unterbringung. Im Bereich der Jugendhilfe fungiert die Sozialbehörde als oberste Landesjugendbehörde und Landesjugendamt und nimmt überbezirkliche Aufgaben wahr. Zudem ist sie verantwortlich für die Kindertagesbetreuung in Hamburg. Außerdem nimmt die Behörde Grundsatz- und Steuerungsaufgaben bei der Integration von Zuwanderern, der Förderung des freiwilligen Engagements und beim Opferschutz wahr.
Monatliche Gesamtbelegungszahlen vom Ankunftszentrum, Erstaufnahmen und öffentlich-rechtlichen Unterkünften
Beratung zur Kindertagesbetreuung
Das für Ihren Bezirk zuständige Fachamt für Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) bzw. das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) berät in allen Fragen zur Kindertagesbetreuung, hilft bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind und berechnet die ggf. von Ihnen zu leistende Kostenbeteiligung.
Kindertagespflege
Eine flexible Alternative zur Kita ist die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Tagespflegebörsen helfen bei der Suche nach geeigneten Personen.
Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bieten Unterstützung und Beratung bei drohendem Wohnungsverlust und bei Obdachlosigkeit. Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben die Beratungsstellen Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.
Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II haben das Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die Beratungen sollen bei der Bewältigung und dem Abbau von finanziellen, persönlichen oder gesundheitlichen Problemlagen helfen. Damit wird eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an einer weiterführenden Maßnahme zur beruflichen Eingliederung vorbereitet. Zu den Angeboten des § 16 a SGB II gehören auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen und die Suchtberatung.
Die kostenfreie und freiwillige Lebenslagenberatung hilft Arbeitslosengeld II-Beziehenden bei der Bewältigung und dem Abbau von persönlichen Problemlagen. Im Rahmen einer professionellen Einzelberatung werden Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemlagen unterstützt, mit dem Ziel, ihre Lebenssituation zu stabilisieren.
Der berufliche Wiedereinstieg ist mit gesundheitlichen Einschränkungen in vielen Fällen erschwert. Die hamburger arbeit bietet vor diesem Hintergrund für erwerbslose Personen oder Menschen, die sich in schwierigen sozialen Verhältnissen befinden, ein breites Angebot rund um die Fragen der Gesundheitsorientierung, Prävention und Gesundheitsförderung. In individuellen Beratungsgesprächen werden die Ratsuchenden unterstützt und persönliche Lösungen entwickelt. Zudem können verschiedene Kursangebote wahrgenommen werden. Diese Leistungen sind für die Ratsuchenden kostenfrei.
Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unterstützen bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO). Die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen bieten darüber hinaus für Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein niedriges Einkommen verfügen umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Eine Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt ist hier möglich.
Die Betreuungsquoten zeigen die nachfragegerechte Entwicklung des Leistungsangebots der Kindertagesbetreuung je Stadtteil und Bezirk auf, differenziert nach Krippenbereich (0 - 3 Jahre) und Elementarbereich (3 Jahre - Schuleintritt). Sie ergeben sich aus der Relation der Anzahl der betreuten Kinder in Kitas und Kindertagespflege sowie im Elementarbereich der Vorschulklassen und der entsprechenden Anzahl der Kinder in der altersgleichen Bevölkerung.
Die EISU-Datenbank dient der Suche nach Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Mit Hilfe einer durch "Kriterien - Dropdownboxen" unterstützten Suche erhält der Nutzer die Möglichkeit eine bedarfsgerechte Trefferliste zu generieren. In dieser Liste können durch Selektion einer Einrichtung die gespeicherten Detailinformationen abgerufen werden.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Fachberatungsstellen steht die Beratung für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Beratungen werden auch für Bezugspersonen und Fachkräfte angeboten. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich, anonym und freiwillig. Neben Beratungen leisten die Fachberatungsstellen auch Präventionsarbeit sowie Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Fachberatungsstellen werden gem. §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8b und 16 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) tätig.
Durch die Beratung und Begleitung durch die Fachberatungsstellen haben die Betroffenen die Möglichkeit, über die erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und die Gewalterfahrungen zu verarbeiten und so eine Stabilisierung zu erfahren. Sie bieten Unterstützung dabei Ängste und psychosomatische Beschwerden zu überwinden und dienen dem Abbau der durch sexualisierte Gewalt hervorgerufenen Entwicklungsstörungen und Verhaltensweisen. Bezugspersonen betroffener Kinder und Jugendlicher werden bei der Bewältigung von Erziehungs- und Beziehungsproblemen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen unterstützt, sodass auch diese die Kinder und Jugendlichen gut unterstützen können. Fachkräfte, Auszubildende und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich werden durch fachliche Beratung in die Lage versetzt, in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld präventiv tätig zu werden und z. B. bei Verdachtsmomenten im Einzelfall weitere Schritte zu planen und kompetente Ansprechpartnerinnen für betroffene Kinder und Jugendliche zu sein.
Die Arbeit des Kinderschutzzentrums ist auf die Vorbeugung jeder familialen Gewalt – Kindesvernachlässigung, körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexueller Gewalt gegen Kinder – sowie auf die Linderung der Folgen von dieser gerichtet. Dazu wird die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt und Mütter, Väter sowie Kinder können Kompetenzen entwickeln, mit Konflikten konstruktiv umzugehen und ohne Gewaltanwendung miteinander zu kommunizieren. Auch Personen aus dem Umfeld von Gewalt betroffenen Familien und Fachkräfte, die Kinder und ihre Familien betreuen, erhalten Beratung und Unterstützung im Kinderschutzzentrum. Zudem wird die (fachliche) Öffentlichkeit über die Hintergründe von Gewalt gegen Kinder, über Präventions- und Hilfsmöglichkeiten für Eltern und Kinder aufgeklärt. Die Arbeit findet auf Grundlage der §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8a, 8b, 16 des SGB VIII und § 4 KKG statt.
Frauenberatungsstellen fördern die Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft. Die Beratungsarbeit orientiert sich an den Lebenssituationen von Frauen und damit verbundenen Themen wie z.B. Partnerschaft und Familie, Trennung / Scheidung, Alleinerziehende, Gewalterfahrungen, Konflikte am Arbeitsplatz, Erwerbslosigkeit, Einsamkeit / Isolation.
Die hier dargestellten gesundheitlichen Beratungs- und Präventionsangebote umfassen folgende Angebote:
Essstörungsberatung: Beratung von Menschen, die an einer Essstörung erkrankt sind oder sich ggf. auf dem Weg dorthin befinden sowie deren Zugehörige.
Gesundheitsförderung und Prävention: Soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention im Stadtteil, in der Familie, Kita, Schule, im Betrieb oder im Alter.
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Allgemeine Schwangerenberatung nach § 2 SchKG und Konfliktberatung nach § 5 SchKG.
Gesundheitskommunikation für und mit Migrantinnen und Migranten: Verbesserung des Zugang von in Hamburg lebenden Migrantinnen und Migranten zum deutschen Gesundheitssystem.
Kindergesundheit / Frühe Hilfen: Ansprache sowie psychosoziale und gesundheitsbezogene Unterstützung von Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren, Stärkung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen.
Ambulante Krebsberatung: Ambulante psychologische Beratung, kurzfristig und unbürokratisch für Krebserkrankte und ihre Angehörigen.
Beratung zu Spina bifida und Hydrocephalus: Beratung, Angebote und Projekte für Menschen mit Spina bifida und Hydrocephalus und ihre Angehörigen.
HIV/AIDS-Beratung: Beratung von Menschen, die gefährdet sind, an HIV zu erkranken oder an HIV/AIDS erkrankt sind sowie Angehörige und Multiplikatoren.
Kontakt und Information für Selbsthilfegruppen: Beratung von Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder eine Selbsthilfegruppe suchen.
Integration durch Qualifizierung (IQ) – das bundesweite Förderprogramm: Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Von zentralem Interesse ist, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse – unabhängig vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden.
IQ Netzwerk Hamburg: Erwachsene mit Migrationshintergrund, Zuwanderer und geflüchtete Menschen besser in den Hamburger Arbeitsmarkt integrieren – das ist Ziel des IQ Netzwerks Hamburg. Diverse Partner haben sich zusammengeschlossen und bieten Beratungen, Qualifizierungen und Schulungen an. Das Netzwerk arbeitet im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und wird koordiniert von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
Die Infoline ist das Hamburger Online-Regelwerk der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zu den Leistungen der
- kommunalen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- nach dem SGB II
- Sozialhilfe und Grundsicherung
- nach dem Sozialgesetzbuch XII
- sowie den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Infoline stellt den zuständigen behördlichen Dienststellen sowie Bürgerinnen und Bürgern die gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsvorschriften zur Bewilligung von Sozialleistungen zur Verfügung.
Die Beratung der Integrationszentren richtet sich an bleibeberechtigte Erwachsene, die schon länger hier leben und unterstützt bei Fragen des täglichen Lebens.
Sie hilft zum Beispiel bei Problemen mit der deutschen Sprache und bei persönlichen Anliegen.
Die Beratung ist kostenlos, aber zeitlich befristet.
Die Beratung für Flüchtlinge im Flüchtlingszentrum richtet sich an Flüchtlinge, Asylbewerber, Menschen mit ungesichertem Aufenthalt und Menschen ohne Papiere.
Es berät und unterstützt u.a. in vielen verschiedenen Sprachen zu Fragen der Erstorientierung und Perspektivplanung im Aufnahmeland, freiwilligen Rückkehr und zu Deutschsprachförderangeboten. Die Beratung ist kostenlos.
Die Beratungsstelle amira ist eine Antidiskriminierungsberatungsstelle und berät Menschen in Fragen von Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion.
Jobcenter team.arbeit.hamburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Hamburg und der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterstützt Menschen bei der Integration in Ausbildung und Arbeit und erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). 18 Standorte von Jobcenter team.arbeit.hamburg sind flächendeckend in ganz Hamburg verteilt. Die Zuständigkeit richtet sich nach verschiedenen Einzugsgebieten und ergibt sich daraus, wo eine Person ihre letzte bzw. derzeitige Meldeadresse oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Darüber hinaus gibt es besondere Standorte für Menschen ohne festen Wohnsitz, für schwerbehinderte Menschen und für Selbstständige.
Die Jugendberufsagentur Hamburg berät und unterstützt junge Menschen auf ihrem Weg in den Beruf. Sie ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um Ausbildung und Studium sowie zur Bewältigung persönlicher oder familiärer Probleme, die den Weg ins Berufsleben beeinträchtigen. Alle jungen Menschen können sich mit ihren Fragen an den Standort der Jugendberufsagentur ihres Wohnbezirks wenden, unabhängig davon ob sie staatliche Förderleistungen erhalten oder nicht. Es gibt in allen sieben Bezirken Standorte der Jugendberufsagentur und in diesen arbeiten die Mitarbeitenden mehrerer Institutionen unter einem Dach und Hand in Hand:
- Die Agentur für Arbeit berät u.a. zur Berufsorientierung bzw. -wahl und Studium und vermittelt in Ausbildung oder Arbeit.
- Jobcenter team.arbeit.hamburg vermittelt ebenfalls u.a. in Arbeit, bietet Unterstützungsmaßnahmen oder Hilfestellung bei Schulden- und Suchtproblemen.
- Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) berät zu Fragen der Schulpflicht, schulischen Bildungs- und Ausbildungsangeboten und vermittelt in Maßnahmen zur Berufsvorbereitung.
- Die Bezirke unterstützen bei den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, helfen bei Wohnungsnotfällen und sonstigen Herausforderungen des alltäglichen Lebens.
Das Hamburg Welcome Center (HWC) berät (mögliche) Fachkräfte, die aus dem Ausland zuwandern wollen, und solche, die schon zugewandert sind (auch als Geflüchtete). Es unterstützt bei allen Themen rund um den Weg in Arbeit und Ausbildung sowie zu Einreise und Aufenthalt. Das HWC berät auch Hamburger Unternehmen mit Fachkräftebedarf.
Das Projekt zielt darauf ab, junge Erwachsene mit vielfältigen Problemlagen im Alter von 18 bis 25 Jahren sowie (Allein-) Erziehende bis 27 Jahren sozial zu stabilisieren und beruflich zu integrieren. Die Teilnehmenden werden im Rahmen eines individuellen Coachings hinsichtlich ihrer sozialen und beruflichen Themen und Bedürfnisse unterstützt. Die Möglichkeit der praktischen Erprobung und das Erlernen von Schlüsselqualifikationen im Rahmen der Qualifizierungs- und Jobangeboten sind darüber hinaus von großer Bedeutung. Diese ermöglichen es, den Teilnehmenden ein Praktikum in trägereigenen Betrieben, in Werkstätten oder in externen Betrieben anzubieten. Das Projekt arbeitet eng mit Trägern der Jugendhilfe, dem ASD und den Jugendberufsagenturen zusammen.
Es werden täglich zwei Dateien generiert:
1. Kita_Einrichtung.csv
2. Kita_Einrichtung_Leistung.csv
Die Datei Kita_Einrichtung.csv stellt für jede Kindertagesstätte genau eine Zeile mit Informationen bereit und ist nach der ersten Spalte KITAEinrichtung_EinrNr aufsteigend sortiert.
Die Datei Kita_Einrichtung_Leistung.csv beinhaltet sämtliche angebotenen Leistungen der Kindertagesstätten und ist ebenfalls nach der ersten Spalte KITAEinrichtung_EinrNr aufsteigend sortiert.
Format
Die Dateien sind unter der UTF-8 Codepage erstellt worden. Das Zeilenende ist mit Carriage Return (=Wagenrücklauf) + Line Feed (=Zeilenvorschub) gekennzeichnet. Die Spalten sind durch das Trennzeichen ^ (=Hütchen) separiert.
Datenstruktur
Die erste Zeile der Dateien ist mit dem Inhalt sep=^ für die Bearbeitung mit dem Programm Microsoft Excel optimiert. Wird nicht mit Excel gearbeitet, so ist diese Zeile zu ignorieren. Allerdings betrachtet Excel alle csv-Dateien grundsätzlich als ANSI-codiert und wandelt nicht automatisch nach UTF-8 um, so dass bspw. die Umlaute nicht korrekt dargestellt werden. Daher wird an dieser Stelle für den Import der Daten nach Excel ausdrücklich die Nutzung des excelinternen Textkonvertierungs-Assistenten empfohlen, da dort alle nötigen Einstellungen für einen fehlerfreien Import vorgenommen werden können.
Die zweite Zeile der Dateien enthält die Spaltenüberschriften.
Ab der dritten Zeile bis Dateiende befinden sich die exportierten Datensätze der Kita-Datenbank.
Spaltendefinition der Datei Kita_Einrichtung.csv
1. KITAEinrichtung_EinrNr Primärschlüssel, integer, NOT NULL
2. KITAEinrichtung_Name nvarchar(100), NULL
3. KITAEinrichtung_Strasse nvarchar(100), NULL
4. KITAEinrichtung_HausNr integer, NULL
5. KITAEinrichtung_HausNr_Alpha char(6), NULL
6. KITAEinrichtung_PLZ integer, NULL
7. KITAEinrichtung_Ort nvarchar(30), NULL
8. Stadtteil_Name nvarchar(30), NULL
9. KITABezirk_Name nvarchar(15), NULL
10. KITAEinrichtung_AnsprechPartner nvarchar(100), NULL
11. KITAEinrichtung_Telefon nvarchar(40), NULL
12. KITAEinrichtung_Fax nvarchar(50), NULL
13. KITATraeger_Name nvarchar(250), NULL
14. KITAEr_refs_URL nvarchar(100), NULL
15. KITAEr_refs_Email nvarchar(100), NULL
Spaltendefinition der Datei Kita_Einrichtung_Leistung.csv
1. KITAEinrichtung_EinrNr integer, NOT NULL
2. KITALeistung_Name nvarchar(100), NULL
Die Kita-Datenbank dient der Suche nach Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kita, Krippe, Hort, Vorschule und Eingliederungshilfe) mit Hilfe einer durch "Kriterien - Checkboxen" unterstützten Suche. Aus der Trefferliste kann in den Kita-Stadtplan zur ausgewählten Einrichtung gewechselt werden.
Die Mütterberatungsstellen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Bezirke bieten mit Sprechstunden, Hausbesuchen und Gruppenveranstaltungen ein gesundheitlich vorbeugendes Beratungsangebot für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Sie unterstützen und beraten in allen Fragen der Ernährung und Pflege sowie zu Schutzimpfungen und koordinieren weiterführende Hilfen.
Weitere, ebenfalls kostenlose Angebote sind:
Stillberatung,
Wiegen und Messen des Kindes,
Hausbesuche durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auch im Rahmen der Frühen Hilfen,
Ärztliche Beratung und/ oder Untersuchung des Kindes,
Einladungswesen U 6/7,
Informationen und Beratung über Eltern-Kind-Kuren,
Fluorettenausgabe,
Antworten auf Fragen zu Themen wie:
Schlafstörungen,
lang anhaltendes Schreien,
Probleme beim Füttern,
altersgerechte Entwicklung,
Erschöpfungszustände der Eltern,
Wochenbettdepression
Die Opferberatungsstellen in Hamburg beraten zu unterschiedlichen Themen.
Organigramm der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Pflegestützpunkte beraten hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie unterstützen in allen Fragen rund um das Thema Pflege - unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleistungen.
Die Beratungsstellen werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen sowie der Stadt Hamburg getragen.
CASAblanca: Beratungsstelle für HIV und sexuell übertragbare Infektionen (STI). Das Angebot beinhaltet Präventionsberatung und Testung und ist kostenlos und anonym. Zielgruppen sind Menschen mit Informationsbedarf und erhöhten Risiken zu HIV und STI sowie die Allgemeinbevölkerung mit Risiken.
GESAH14 ist eine Beratungsstelle für Sexarbeitende in Hamburg. Sie bietet gesundheitliche Beratung an und stellt die entsprechende Bescheinigung darüber aus, um sich als Prostituierte in Hamburg anmelden zu können.
RV Schule-Jugendhilfe - integrierte Angebote:
Ziel von integrierten Angeboten als Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe nach Rahmenvereinbarung/RV (siehe Link unter Verweise) ist es, Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten so zu unterstützen, dass sie am Unterricht der allgemeinen Schule weiter teilnehmen können. Je nach Bedarf werden die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern individuell oder in kleinen Gruppen für 1-2 Jahre sozialpädagogisch in ihren Kompetenzen gestärkt und unterstützt. Diese Unterstützung ist Teil eines mit dem ReBBZ, der Schule, dem Jugendamt und einem Jugendhilfeträger vereinbarten Konzeptes, das in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule umgesetzt wird.
RV Schule-Jugendhilfe - temporäre Lerngruppe:
Ziel von temporären Lerngruppen als Kooperationsangebot zwischen Schule und Jugendhilfe nach Rahmenvereinbarung/RV (siehe Link unter Verweise) ist es, Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten so zu unterstützen, dass sie in eine allgemeinen Schule reintegriert werden können. Die Kinder und Jugendlichen werden in einer kleinen Gruppe von einer Lehrkraft unterrichtet und einer sozialpädagogischen Fachkraft begleitet. Gleichzeitig werden die Eltern in ihren erzieherischen Kompetenzen gestärkt und unterstützt. Diese Unterstützung sowie die Begleitung und der Unterricht der Kinder und Jugendlichen ist Teil eines mit dem ReBBZ, der Schule, dem Jugendamt und einem Jugendhilfeträger vereinbarten Konzeptes, das außerhalb der allgemeinen Schule, meist in den Räumlichkeiten eines ReBBZ umgesetzt wird.
Es werden an dieser Stelle die Datensätze der Bezirksämter zu den Sozialräumen beschrieben. Die Bezirke gliedern sich verwaltungstechnisch in Stadtteile, die im Zuge der Integrierten Sozialplanung (in der Regel*) in kleinere, übersichtlichere Einheiten – sogenannte Sozialräume unterteilt werden. Die Sozialräume setzen sich aus den statistischen Gebieten zusammen und werden in den Bezirken selbst festgelegt. Das Ziel ist es, die unterschiedlichen Lebensumstände, Lebensräume, Lebenswelten der Menschen und die sie umgebende Infrastruktur differenzierter erfassen zu können, um den Sozialplanern/-innen in den Bezirken so eine gezielte Planung in diesen besonderen Regionen zu ermöglichen.
*Anm.: Das Bezirksamt HH-Nord arbeitet sozialräumlich regelhaft auf Stadtteilebene und erstellt kleinere Gebietszuschnitte anlass- bzw. bedarfsbezogen.
Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) bieten alltagspraktische Unterstützung und Beratung für Familien und junge Menschen. Die Nutzung der Angebote ist freiwillig und kostenfrei. Die Planung erfolgt durch das jeweilige Jugendamt.
Die sozialräumlichen Angebote lassen sich in fünf Handlungsfelder untergliedern:
SAJF - Angebote zu Frühen Hilfen und Unterstützung von Familien an biographischen Übergängen:
Sozialräumliche Angebote in diesem Handlungsfeld bieten alltagspraktische Unterstützung, individuelle Beratung und
Begleitung sowie aufsuchende und nachgehende Aktivierung für Familien. Sie richten sich an (werdende) Eltern in besonderen Belastungssituationen und an Übergängen wie Geburt, Kita, Schule.
SAJF - Begleitung von Kindern und Jugendlichen in außerschulischen Angeboten:
Treffpunkte, Gruppenangebote und offene Beratung verbunden mit individueller Unterstützung und Begleitung, insbesondere im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung und Stärkung sowie Alltagsbewältigung stehen im Fokus.
SAJF - schulbezogene Angebote:
Angebote in diesem Handlungsfeld richten sich an Kinder und Jugendliche, deren Schulerfolg durch individuelle, familiäre oder soziale Probleme gefährdet ist. Sie unterstützen bei bildungsbiografischen Übergängen von der Kita in die Grundschule und dann in die weiterführende Schule.
SAJF - Angebote zu Beruflicher Integration und Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung:
Angebote der beruflichen Integration und zur Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung bieten individuelle Beratung, wenn eine eigenverantwortliche Lebensführung mangels sozialer und beruflicher Integrationsperspektiven gefährdet ist. Dazu gehören auch sozialräumliche Übernachtungs- und Wohnmöglichkeiten für den Übergang.
SAJF - Familienrat:
Der Familienrat ist ein Verfahren, mit dem Familien unterstützt werden, ihr Netzwerk (Verwandte, Freunde, Nachbarn usw.) einzuladen und mit dieser geballten Kompetenz eigene und daher passgenaue Lösungen für ihre Probleme zu erarbeiten. Familienrats-Büros geben nähere Informationen für Familien, Lehrkräfte, Kitas oder andere Interessierte und vermitteln Koordinatorinnen oder Koordinatoren zur Durchführung eines Familienrats.
Rund um die Unterkünfte für Geflüchtete wurden sozialräumlich ausgerichtete Angebote entwickelt, die die Integration der Familien in die Wohnquartiere verbessern und Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen sollen. Die Bezirksämter haben in diesem Rahmen unterschiedlichste familienzentrierte Unterstützungsangebote entwickelt, die der Stärkung der vorhandenen Infrastruktur dienen, Zugänge zu den bestehenden Regelangeboten schaffen und bei Bedarf den Weg in spezialisierte Beratungsstellen ebnen.
Das Polygon bildet die Zuständigkeitsbereiche der Hamburger Jobcenter ab.
Tagesförderstätten bieten gem. § 113 i.V. mit § 81 SGB IX Menschen mit Behinderung, die kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen, eine Tagesstruktur. Die Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der "Sozialen Teilhabe" richtet sich in erster Linie an Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Es bedarf immer einer Leistungsbewilligung, um das Angebot wahrzunehmen. Die Tagesförderstätten interagieren mit dem Sozialraum.
Dargestellt werden geplante und bestehende Unterbringungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Die Angaben enthalten den Namen und die Platzzahl.
Der Datensatz enthält die Standorte der vollstationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg (Wohneinrichtungen gemäß §2(4), HmbWBG), inkl. der Platzzahlen.
Weitere Informationen zu den Einrichtungen sind im Hamburger Pflegekompass zu finden.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten auf Grundlage von §§ 219ff. i.V. mit §§ 56ff. SGB IX Menschen, bei denen nicht oder noch nicht wieder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb (§ 215 SGB IX) in Betracht kommt und die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen, eine Beschäftigung. Die Leistung im Arbeitsbereich wird vom Leistungsträger der Eingliederungshilfe als "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" erbracht. Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich werden i.d.R. von der Bundesagentur für Arbeit, den Rentenversicherungen oder auch der gesetzlichen Unfallversicherungen erbracht. Hier werden lediglich die größeren Standorte von Hamburger Werkstätten erfasst.
Monatliche Zuwanderungszahlen von Wohnungslosen, Teilnehmer Jungerwachsenen-Programm, Wohnberechtigte Zuwanderer und nichtwohnberechtigte Zuwanderer
Monatliche Zahl der Zuzüge von außerhalb Hamburg inklusive Unterteilung nach Familiennachzügen
monatliche Zahlen zu Zuzügen und Auszügen in öffentlich-rechtlichen Unterkünften
Niedrigschwellige Angebote für obdach- oder wohnungslose Menschen für den Aufenthalt am Tag und in der Nacht sowie für die Beratung zur Überwindung der prekären Lebenslage.