Verweise
Datenbezüge (17)
Folgende in Aufstellung befindliche Pläne sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch.
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planinhalte des künftigen Bebauungsplans.
Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen:
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in der Stadtgemeinde Bremen
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen:
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungspläne in der Stadtgemeinde Bremen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag zwischen Kommune und Bauherr ausgehandelt werden können.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
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Rechtskräftige Vorkaufsortsgesetze in der Stadtgemeinde Bremen
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Vorkaufsortsgesetze werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
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Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planinhalte des künftigen Bebauungsplans.
Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen:
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
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Rechtskräftige Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen der Stadtgemeinde Bremen
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungspläne in der Stadtgemeinde Bremen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag zwischen Kommune und Bauherr ausgehandelt werden können.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige Vorkaufsortsgesetze in der Stadtgemeinde Bremen
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Vorkaufsortsgesetze werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Folgende rechtkräftige Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Beim Mapproxy handelt es sich um einen WMS Cache, der die Darstellung der Pläne beschleunigt.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
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Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Folgende rechtkräftige Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen:
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de