- Hauptaufgabe die Erhaltung des vorh. Arteninventars der freilebenden Tiere und Pflanzen und Ökosysteme zu sichern, - ist für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen in den festgesetzten od. einstweilig gesicherten Naturschutzgebieten zuständig, - Fördermittel auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, - Maßnahmen für die Wiederherstellung und Verbesserung von Söllen und Kleingewässern in der freien Landschaft, - Moorschutzprogramm Meckl.-Vorpommern,