Gemäß Kriterium 31 und 33 der "Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland" sind seitens des Biosphärenreservates die Voraussetzungen zur Durchführung ökologischer Umweltbeobachtungen zu gewährleisten, diese mit dem Gesamtansatz der Umweltbeobachtung in Biosphärenreservaten in Deutschland, der EU und den Bund-Länder-Routinemessprogrammen abzustimmen. Die unentgeltliche Bereitstellung der im Rahmen des MAB-Programms erhobenen Daten für nationale und internationale Monitoringsysteme ist zu gewährleisten.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (3)
Übergeordnete Objekte (1)
Die unterschiedlichen Aufgaben von Biosphärenreservaten erfordern eine räumliche Zonierung des gesamten Gebietes, wobei in jeder Zone spezifische Ziele verfolgt werden. Die Schutzzone III (Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft) schließt Siedlungsbereiche als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ausdrücklich mit ein. Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BR) gehört zu den weltweit ausgewiesenen Schutzgebieten als Grundlage eines Netzwerkes der UNESCO mit dem Titel "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB).
Gemäß des MAB-Programmes werden folgende Zielstellungen für die Biosphärenreservate formuliert:
Aufbau eines Schutz- und Modellgebietes
- zur Demonstration nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung,
- für eine ökologische Umweltforschung und -beobachtung,
- für eine aktive Umweltbildung und -erziehung.
Daraus leiten sich folgende Aufgaben des Biosphärenreservates ab:
- Stabilisierung und Schutz von Ökosystemen
- Entwicklung der Landnutzung
- Umweltforschung und- monitoring
- Ausbildung und Umwelterziehung
Aus der Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates OLHTL vom 18.12.1997 wird als Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung, abgeleitet, welche den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 SächsNatSchG entspricht.
Seit August 2008 umfasst die Biosphärenreservatsverwaltung neben den Fachreferaten Öffentlichkeitsarbeit (mit der Naturwacht) sowie Gebietsentwicklung weiterhin das Referat Betrieb/Dienstleistungen, das für für die Wahrnehmung von forstwirtschaftliche Aufgaben im Biosphärenreservat zuständig ist.
In der Biosphärenreservatsverwaltung ist auch die Stelle des sächsischen Wolfsbeauftragten verankert. Der Sachbearbeiter Wolfsmanagement ist primär für die Koordination der Schadenskompensation und des präventiven Herdenschutzes zuständig. Daher liegen detaillierte Daten zu den Nutztierschäden durch den Wolf in Sachsen und durchgeführte, geförderte Herdenschutzmaßnahmen vor. Weitere kooperierende Partner im Wolfsmanagement sind das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, das wildbiologische Büro LUPUS für den Bereich Monitoring und die Landratsämter für den Vollzug vor Ort.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
82CC6174-EE37-4880-9406-84510DACB99D |
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Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft Reservatsverwaltung
Dorfstraße 29
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
"Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland": Hrsg. Deutsches Nationalkomitee für das UNESCO-Programm "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB), Bundesamt für Naturschutz, Bonn, 1996; VwV-ResVerwOLH v. 13.05.1994 |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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