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Zentrum für Arbeits- und Umweltmedizin

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Zentrum für Arbeits- und Umweltmedizin

Don-Bosco-Str. 1
D-66119 Saarbrücken
Deutschland

lua@lua.saarland.de
+49 (0)681 / 8500 - 0
+49 (0)681 / 8500 - 1384
http://www.saarland.de/landesamt_umwelt_arbeitsschutz.htm

Be­schrei­bung

Das Zentrum für Arbeits- und Umweltmedizin (ZfAU) ist eine von drei Stabsstellen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und versteht sich als Ansprechpartner in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.

Seine MitarbeiterInnen sind auf gesetzlicher Basis (der Berufskrankheitenverordnung) in das Feststellungsverfahren zu Berufskrankheiten eingebunden. Dazu werden jährlich etwa 1800 Gutachten, Stellungnahmen und Ermittlungsvorschläge an die Berufsgenossenschaften abgegeben. In bes. komplizierten Fällen werden ggf. an den jeweiligen Arbeitsplätzen die Expositionen ermittelt, die für die Berufskrankheit verantwortlich sein können.

Eine der Hauptaufgaben des ZfAU besteht in der Beratung von Einzelpersonen, Behörden und anderen Institutionen zu allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes, zum Beispiel zu medizinischen Aspekten der Gefährdungsbeurteilung, zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung oder zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Im Rahmen der Beratungen werden die Betriebe, falls erforderlich, auch aufgesucht.

Die ärztlichen Mitarbeiterinnen stehen werdenden und stillenden Müttern, deren Arbeitgebern und Gynäkologen in allen medizinischen Fragen zum Mutterschutz zur Seite. Sie bearbeiten die Mutterschaftsmitteilungen im Gesundheitswesen und der vorschulischen Kinderbetreuung.

Weiterhin ist das ZfAU für den Vollzug der Biostoffverordnung, d. h. die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen u. a. im Gesundheitswesen, in Kläranlagen und auf Mülldeponien zuständig.

In bestimmten Einzelfällen werden zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern umweltmedizinische Fragestellungen bearbeitet.

Eine weitere Zuständigkeit des ZfAU liegt in der Bearbeitung von Ermächtigung für Ärzte und Ärztinnen nach der Strahlenschutz-, der Röntgen- sowie der Druckluftverordnung.

Die MitarbeiterInnen des ZfAU organisieren regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen u. a. für Betriebs- und Arbeitsmediziner bzw. referieren zu ihren Fachthemen auf anderen Veranstaltungen.


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