Das überschwemmungsgefährdete Gebiet des Lockwitzbaches und des Niedersedlitzer Flutgrabens ist ein Gebiet nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 SächsWG, welches erst bei einem Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 200 Jahren zu erwarten ist (HQ200), überschwemmt wird. Es wird 2022 erstmalig ausgewiesen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| 13.54°/50.921° | 14.018°/51.204° |
| Koordinatensystem |
25833
|
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Verweise und Downloads
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Bedingungen unbekannt Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Quelle: Geodaten Sachsen Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de. |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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| Fachliche Grundlage |
Umweltamt Dresden Quelle: Öffentlich ausgelegte und rechtsverbindliche Arbeitskarten |
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Zusatzinformationen
| Veröffentlichung |
Internet |
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| Herstellungszweck |
Gesetzliche Restriktionen gemäß § 75 Abs. 5 SächsWG sind für Einzelbauvorhaben zu beachten. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Risiko angepassten planerischen und bautechnischen Maßnahmen, um Schäden durch eindringen-des Wasser soweit wie möglich zu verhindern. Insbesondere sind bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern. Für jedes überschwemmungsgefährdete Gebiet gilt: Nach § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminimierung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen. |
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| Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
| Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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| VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 | INSPIRE Verordnung 1089/2010;Ressource ist nicht überprüft |
Informationen zum Metadatensatz
| Objekt-ID |
cae590cc-0593-4a8e-b40d-214ea5ca34dd |
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| Aktualität der Metadaten |
19.03.2026 |
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| Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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| Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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| XML Darstellung |
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| Ansprechpartner (Metadatum) |
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| Metadatenquelle |
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
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Sächsisches Landesamt für Umwelt
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Landwirtschaft und Geologie
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