Ab dem 1. Januar 2023 müssen bisher in Einwegkunstoff verpackte „To-Go“ Lebensmittel – also Essen und Getränke für unterwegs – auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden und dürfen gleichzeitig nicht teurer sein als die herkömmlichen Einwegverpackungen (ein angemessener Pfand darf verlangt werden). Grund dafür ist, dass Einwegverpackungen ein enormes Müllaufkommen erzeugen, welches mit hohen Ressourcenverbräuchen bzw. Umweltbelastungen einhergeht. Nun können Verbraucherinnen und Verbraucher also besser dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und damit unserer Umwelt etwas Gutes zu tun.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
| Regionalschlüssel |
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Kontakt
Ansprechpartner
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/1 Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Geologie
Postfach 102461
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