Fachbereich Naturschutz, Landschaftspflege
Verweise
Datenbezüge (2)
Landschaftspflege
Im Aufgabenbereich Landschaftspflege ist das Referat für die fachliche Begleitung der Schwerpunktprojekte des Naturschutzes in Sachsen zuständig, wertet den Einsatz von Fördermitteln für Naturschutzvorhaben aus und wirkt an der fachlichen Vorbereitung von Förderprogrammen für eine naturschutzkonforme Bewirtschaftung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Fischteichen mit.
Naturschutzförderung
Durch die Förderung naturschutzgerechter Bewirtschaftungsweisen, von Landschaftspflegevorhaben und Einzelprojekten sollen die Lebensräume gefährdeter bzw. seltener Pflanzen- und Tierarten erhalten oder entwickelt werden. Die Förderprogramme des Freistaates Sachsen sind deshalb ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Programms zur Biologischen Vielfalt und des Maßnahmenplans zur Biologischen Vielfalt des Freistaates Sachsen, insbesondere für die Umsetzung von Natura 2000 und den Biotopverbund. Darüber hinaus leistet die Naturschutzförderung auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft Sachsens. Die Förderprogramme werden zu einem großen Teil von der Europäischen Union (EU) mitfinanziert und tragen dazu bei, die gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik zu realisieren.