Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB
Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung.
Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden:
- Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte),
- Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona),
- Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel),
- Eilbek (Bezirk Wandsbek).
In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord).
Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten.
Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume.
In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig.
Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung.
Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen
Raumbezug


















Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
---|
Koordinatensystem |
---|
Verweise und Downloads
Downloads (11)
den Download-WFS herunter geladen werden können.
Bitte ergänzen Sie ggf. den Dateityp, .XSD an der heruntergeladenen Datei.
Querverweise (6)
Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO
Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.
Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen.
Der Datenbestand wurde einmalig erfasst.
Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitale Informationssystems Planrecht (DIP).
Eine Auswahl der Neurungen:
- pro Datensatz werden Ressourcen definiert, die in verschiedenen Repräsentationen angefragt werden können (GeoJSON und HTML)
- zur Anfrage einer bestimmten Repräsentation kommt HTTP Content-Negotiation zum Einsatz
- einfache und komplexe Filter über URL-Parameter
- die APIs werden nach der OpenAPI Specification beschrieben
- das voreingestellte Koordinatenreferenzsystem ist WGS84 (geographische Koordinaten, EPSG:4326), die Anfrage anderer Koordinatenreferenzsysteme, z.B. ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) ist möglich
Für die Urban Data Platform Hamburg findet sich die Einstiegsseite dieser API unter https://api.hamburg.de/datasets/v1. Dort sind die über die API verfügbaren Datensätze aufgelistet.
Weiterführende Links:
- OGC API - Features Hamburg
- Webseite zu OGC API - Features
- E-Learning Modul zu OGC API - Features
Die Daten werden nach dem Standard XPlanung erstellt und bei Bedarf fortgeführt.
Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Weitere Verweise (5)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
AAFD611C-6D74-11D6-894F-000102B6A10E |
---|
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
---|
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
---|
Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
Neuenfelder Straße 19
|
Herausgeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
Neuenfelder Straße 19
|
Bearbeiter
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Herr Andreas Kaiser
Neuenfelder Straße 19
|
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
---|
Fachliche Grundlage |
Baugesetzbuch (BauGB) |
---|
Zusatzinformationen
Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
---|
Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
---|---|---|---|
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
---|---|---|---|
GML |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bodennutzung |
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich | Regional |
ISO-Themenkategorien | Planungsunterlagen, Kataster |
HVD-Kategorie | Erdbeobachtung und Umwelt |
Suchbegriffe | Baugesetzbuch Baumaßnahme Bewohner Erhaltungsverordnung Gebäudeabriss Genehmigungspflicht Gentrifizierung Geodaten hmbtg hmbtg_09_geodaten |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
A97BB2BD-52D3-49D6-A2FA-7664350C0E5B |
---|
Aktualität der Metadaten |
05.06.2024 |
---|
Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
---|
Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
---|
XML Darstellung |
---|
Ansprechpartner (Metadatum) |
---|
Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
|
---|---|
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
|