Das Portal beinhaltet eine interaktive Karte, welche die Orientierung des Nutzers bei der Auswahl möglicher Eventflächen erleichtert. Unterstützt wird die Auswahl und Orientierung durch verschiedene Kartenebenen mit planungsrelevantem Inhalt. Eine Druckfunktion ermöglicht das Herunterladen eines analogen Kartenausschnittes im PDF-Format
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (9)
Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man in einer interaktiven Karte z.T. anklicken kann. In einem Pop-Up-Fenster liefert ein Bild und ein Kurztext weitere Informationen und ein Link leitet auf eine ausführliche Artikel-Seite weiter.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar.
Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de.
der dargestellten Daten.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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In einer interaktiven Karte werden ausgewählte Hamburger Parkanlagen, Spielplätze und öffentliche Plätze mit einem Symbol-Icon dargestellt. Beim Anklicken öffnet sich ein Pop-Up-Fenster mit Foto und Kurzinfos sowie ein Link auf eine Hintergrundseite auf hamburg.de, auf der das Ojekt (Lage, Gestaltung, Besonderheiten, Bildergalerie etc.) ausführlich beschrieben wird.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Weitere Verweise (3)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
3B966C77-8211-40BA-96AF-3B197B26D90C |
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Kontakt
Ansprechpartner
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Neuenfelder Straße 19
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