Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen (nicht zum Schutz privater Wasserförderanlagen). Während die fachlichen Arbeiten im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) getätigt werden, werden die Verordungen zu Wasserschutzgebieten vom Ministrium für Umwelt erlassen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
| Regionalschlüssel |
|---|
Verweise und Downloads
Weitere Verweise (2)
Nutzung
| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
|---|
| Anwendungs-einschränkungen |
keine Einschränkungen |
|---|
Kontakt
Ansprechpartner
|
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/2 Wasser, Abwasser
Postfach 102461
|
Hilfe