Am 1. Juli 2013 trat die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 / EU-BauPVO) in allen Teilen in Kraft und löste die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG ab. Die EU-BauPVO gilt
unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und regelt die Bedingungen für die Vermarktung von harmonisierten Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt.
Die Marktüberwachung erstreckt sich auf alle harmonisierten Bauprodukte. Sie erstreckt sich auch auf Bauprodukte, an denen die CE-Kennzeichnung unrechtmäßig angebracht ist.
Die EU-Mitgliedstaaten sind durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Marktüberwachung verpflichtet.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
| Regionalschlüssel |
|---|
Nutzung
| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
|---|
| Anwendungs-einschränkungen |
keine Einschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Abteilung OBB1 Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen Referat OBB13 Bauaufsicht
Franz-Josef-Röder-Str. 21
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