Das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Das sind Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wurde am 03. Dezember 2020 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben und gilt zum 31. Dezember 2020.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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| 11.87°/50.09° | 15.04°/51.7° |
| Koordinatensystem |
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Bedingungen unbekannt |
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Fachinformationen
Informationen zum Metadatensatz
| Objekt-ID |
127e7da5-9904-4f9c-97e4-a377bfb81091 |
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| Aktualität der Metadaten |
06.09.2021 |
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| Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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| Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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| XML Darstellung |
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| Ansprechpartner (Metadatum) |
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| Metadatenquelle |
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
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