Eine Besonderheit des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ist die bisher einmalige Einbeziehung ausgedehnter Bereiche ehemaliger Braunkohlentagebaue in die Schutzgebietskonzeption eines Biosphärenreservates. Die Einbeziehung dieser stark überformten Landschaft erfolgt dabei mit dem Ziel, Modelle der Renaturierung und nachhaltigen Nutzungen für derartige Bereiche zu entwickeln, zu realisieren und wissenschaftlich zu begleiten. Entsprechende Leitbilder für die Schutzzonen sowie die Nutzungen in der Bergbaufolgelandschaft des Biosphärenreservates wurden entwickelt.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Modellhaft sollen in Biosphärenreservaten die Grundsätze des MAB-Programms und auch die universellen Zielstellungen der Agenda 21 umgesetzt werden. Sie stellen Gebiete dar, in denen neben Schutz und Pflege bestimmter Ökosysteme gemeinsam durch und mit den hier lebenden Menschen Formen nachhaltiger Nutzung entwickelt werden.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
BA3FD7EB-F7E4-46F9-AA15-09151752509F |
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Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft Reservatsverwaltung
Dorfstraße 29
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
VwV-ResVerwOLH v. 13.05.1994 |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Schlagworte
Suchbegriffe | Bergbaufolgelandschaft Biosphärenreservat Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Leitbild Nachhaltige Entwicklung Rekultivierung Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA) |