Die Aufgabenbereiche im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b AtG des Personals in kerntechnischen Anlagen:
Zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe führen können, überprüfen die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden die erforderliche Zuverlässigkeit von Personen. Der zu überprüfende Personenkreis ist beim Umgang mit oder bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen sowie bei der Errichtung und dem Betrieb von kerntechnischen Anlagen tätig.
Zur Erfassung aller Personen wird die Datenbank "MIDAS" angewandt.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten die Beurteilung ermöglicht, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten betroffen sein können.
Sind die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzugeben. Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern.
Bei der Prüfung eines Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.
Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.
Erteilte Genehmigungen können von Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
8F590A34-E7E2-11D5-9350-0048543011FC |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums |
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Anwendungseinschränkungen |
Das System wird ausschließlich von Angehörigen des Referates Atomrechtliche Genehmigungen im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft benutzt. |
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Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Frau Maria Janutta
Wilhelm-Buck-Str. 4
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Erläuterung zum Fachbezug |
PC-Standardsoftware MS-ACCESS, Betriebssystem Windows XP |
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