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Datenbank

Zuverlässigkeitsprüfung nach §12 b AtG

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Aktualität der Daten Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Übergeordnete Objekte
  • Nutzung
  • Kontakt
    Ansprechpartner
  • Fach­informationen
    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Aktualität der Daten

seit 03.12.2001, gegenwärtige Aktualität unklar

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Frau Maria Janutta

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24506
0351-564-24004

Be­schrei­bung

Die Aufgabenbereiche im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b AtG des Personals in kerntechnischen Anlagen:
Zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe führen können, überprüfen die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden die erforderliche Zuverlässigkeit von Personen. Der zu überprüfende Personenkreis ist beim Umgang mit oder bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen sowie bei der Errichtung und dem Betrieb von kerntechnischen Anlagen tätig.
Zur Erfassung aller Personen wird die Datenbank "MIDAS" angewandt.

Aktualität der Daten

Aktualität der Daten

seit 03.12.2001, gegenwärtige Aktualität unklar

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

06.08.2009

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Sachsen (14) 11.85°/50.184° 15.084°/51.711°
Regionalschlüssel
140000000000

Verweise und Downloads

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren
Der Antrag auf Genehmigung zum Bau und Betrieb einer kerntechnischen Anlage ist bei der Genehmigungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet werden soll, schriftlich zu stellen.
Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten die Beurteilung ermöglicht, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten betroffen sein können.
Sind die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzugeben. Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern.

Bei der Prüfung eines Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.

Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.

Erteilte Genehmigungen können von Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

8F590A34-E7E2-11D5-9350-0048543011FC

Nutzung

Zugriffs­beschränkun­gen

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums

Anwendungs­einschränkun­gen

Das System wird ausschließlich von Angehörigen des Referates Atomrechtliche Genehmigungen im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft benutzt.

Kontakt

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Frau Maria Janutta

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24506
0351-564-24004

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Erläuterung zum Fachbezug

PC-Standardsoftware MS-ACCESS, Betriebssystem Windows XP

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV)

Weitere rechtliche Grundlagen

Atomgesetz (AtG)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
MIDAS 2000

Schlag­worte

Suchbegriffe Atomgesetz (AtG) Atomrecht Atomrechtliche Genehmigung Genehmigungsverfahren Kerntechnische Anlage Zuverlässigkeit Zuverlässigkeitsüberprüfung

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

8F590A28-E7E2-11D5-9350-0048543011FC

Aktualität der Metadaten

11.03.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
Elke.Wagner@smekul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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