Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören:
im Bereich Luftreinhaltung
> die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung,
> die Zuständigkeit für
- die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV),
- die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV),
- das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG,
> die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz),
> die Bewertung der Luftqualität,
> die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen,
> die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen,
> die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung,
> die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
> die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien,
im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben
> die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern,
> die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen,
> die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung,
> die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung,
im Bereich Emissionskataster
> das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften,
> die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das
nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregister),
> die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten,
> das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung
> die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen,
sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (5)
Auf der Grundlage des am 21.05.2003 unterzeichneten PRTR-Protokolls der UN-ECE haben sich sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einzurichten und zu betreiben. Die EU-Verordnung (EG) Nr.166/2006 vom 18.01.2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters wurde am 04.02.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie regelt die Berichtspflichten und Datenlieferungen an die EU für das Europäisches Schadstoffregister. Erstes Berichtsjahr für die Betreiber ist das Jahr 2007. Das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6.6.2007, kurz "SchadRegProtAG" genannt, regelt die nationalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung sowie die Einrichtung eines nationalen Registers unter Nutzung der für das europäische Register erhobenen Daten.
Die Informationen zur Freisetzung bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser müssen jährlich berichtet und aktualisiert werden. Die registrierten Informationen sollen via Internet der Öffentlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zugänglich gemacht werden. Dazu werden elektronische Tools von der Datenerfassung, über Kontrollmechanismen bis zur Präsentation entwickelt. Bei der Entwicklung kann teilweise auf vorhandene Software aufgebaut werden. Gleichzeitig wird in einer Gesamtarchitektur der betrieblichen Berichterstattung die 11. und 13. BImschV integriert.
Das Projekt wurde von der UMK mit Beschluss vom 26./27.10.2006 als Vorhaben für den Aktionsplan Deutschland Online benannt und ist im Umsetzungsplan 2008 als eGovernment 2.0 Projekt enthalten (Handlungsfeld Prozessketten). Dies zieht eine erhöhte politische Wahrnehmung des Projektes nach sich. Die eGovernment-Dienstleistung wurde unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft realisiert.
Für den PRTR Prozess, einschließlich der betrieblichen Berichterstattung gemäß 11. und 13. BImSchV und der in diesem Zusammenhang entwickelte Software wird eine IT-Grundschutzzertifizierung nach ISO 17799 und 27001 angestrebt.
Für das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Schutzbedarfsfestellung nach den IT-Grundschutzvorgaben des BSI vorgenommen. Als Grundlage für die verwendeten Standards und Architekturen dienen die Vorgaben des SAGA (Standards und Architektur für E-Government-Anwendungen) in der aktuellen Fassung.
- bestimmte nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen
- Art der Anlagen
- Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe
- Austrittsort von Schadstoffen in die Atmosphäre
- Art und Menge der austretenden Schadstoffe
Die Daten werden von der Behörde bei Bedarf in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.
- genehmigungsbedürftige Anlagen (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Art und Betriebsbedingungen der Anlagen
- Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe
- Austrittsquellen und -bedingungen von Schadstoffen in die Atmosphäre
- Art, Konzentration und Menge der austretenden Schadstoffe
Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, diese Angaben in vorgeschriebenen Abständen zu aktualisieren.
Berechnet wurden die Prognosen für die Jahre 2020 und 2025, jeweils mit Umsetzung gesamtstädtisch wirkender Minderungsmaßnahmen.
Die Daten enthalten Informationen zur berechneten Gesamtbelastung des Schadstoffes Stickstoffdioxid (NO2) unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Eingangsdaten.
Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I) Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Neuenfelder Straße 19
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