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Wasserbuch (allgemein)

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Aktualität der Daten Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
  • Nutzung
  • Kontakt
    Ansprechpartner Ansprechpartner Ansprechpartner
  • Fach­informationen
    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Aktualität der Daten

seit 01.01.1961, gegenwärtige Aktualität unklar

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Wasser, Abwasser und Geologie (W) W1 - Wasserwirtschaft W11 Wasserwirtschaftliche Grundlagen, Infosysteme, Hydrologie und Hochwasserrisikomanagement Frau Anna-Marie Schwark

anna-marie.schwark@bukea.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 5306
+49 40 427 31-0752

Be­schrei­bung

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen:
- Erlaubnisse und Bewilligungen
- alte Rechte und Befugnisse
- Wasserschutzgebiete
- Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete
- Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz

In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges).

Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet.

Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte:

* Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB)

Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer:
Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben.
Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U).

* Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U)

Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind.
Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für
- das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk),
- Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie
- Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG),
zum anderen um das Wasserbuch für
- Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie
- Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen.

* Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA)

Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.

Aktualität der Daten

Aktualität der Daten

seit 01.01.1961, gegenwärtige Aktualität unklar

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

kontinuierlich

Erläuterung zum Zeitbezug

anlassbezogene Erhebung

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

05.06.2014

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Hamburg (02) 8.421°/53.395° 10.326°/53.964°
Regionalschlüssel
020000000000

Verweise und Downloads

Nutzung

Zugriffs­beschränkun­gen

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums

Kontakt

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Wasser, Abwasser und Geologie (W) W1 - Wasserwirtschaft W11 Wasserwirtschaftliche Grundlagen, Infosysteme, Hydrologie und Hochwasserrisikomanagement Frau Anna-Marie Schwark

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

anna-marie.schwark@bukea.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 5306
+49 40 427 31-0752
Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I) Fachbezogene Verwaltung Herr Stefan Petersen

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

stefan.petersen@bukea.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 2472
+49 40 4279-72472
Ansprechpartner

Hamburg Port Authority PA Port Affairs Department Herr Hans-Andreas Lehmann

Neuer Wandrahm 4
D-20457 Hamburg
Deutschland

Hans-Andreas.Lehmann@hpa.hamburg.de
+49 40 4 28 47 - 23 43

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Datengrundlage/Methode

Die Nachweise für die in das Wasserbuch einzutragenden Rechtsverhältnisse werden von der jeweils fachlich zuständigen Dienststelle ggf. nach Eintreten ihrer Unanfechtbarkeit bei der Wasserbuchbehörde zur Eintragung gereicht.

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Das Führen von Wasserbüchern ist seit 1957 bundesgesetzlich vorgeschrieben (§ 37 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung vom 27.07.1957). Die Durchführung obliegt den Ländern. Die Bundesvorschrift wird für Hamburg ergänzt durch § 98 ff Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) in der Fassung vom 20.06.1960. Detailregelungen für Hamburg betreffend Form und Gliederung der Wasserbücher finden sich in den "Verwaltungsvorschriften zur Einrichtung und Führung der Wasserbücher (VVWaB)" in der Fassung vom 15.05.1961.

Weitere rechtliche Grundlagen

Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)

VwVorsch. zur Einrichtung und Führung der Wasserbücher

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
MySQL Keine Angaben
TIFF Keine Angaben
ACCESS2000 Keine Angaben
WORD Keine Angaben
Medien
Medium Datenvolumen Speicherort
CD-ROM
Ausdruck

Schlag­worte

Suchbegriffe Abwasser Ausbau Befugnis Deich Deichrecht Einleiten Erlaubnis Genehmigung Gewässer Gewässerbenutzung Gewässernutzung Grundwasser Grundwasserentnahme Grundwasserförderung Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) Hochwasserschutz Hochwasserschutzanlage Kühlwasser Niederschlag Niederschlagswasser Oberflächengewässer Oberflächenwasser Planfeststellung Plangenehmigung Schmutzwasser Steg Verrohrung VwVorsch. zur Einrichtung und Führung der Wasserbücher Wasser Wasserbenutzungsrecht Wassergesetz Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Wasserrecht Wasserverschmutzung Wasserverunreinigung Überschwemmung Überschwemmungsgebiet

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

3FB25F17-632A-4880-A250-231D2A4FA39D

Aktualität der Metadaten

09.04.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
holger.ingenpass@bukea.hamburg.de
Metadatenquelle
Hamburger Metadatenkatalog
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg

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