Mit dem neuen Landeswaldgesetz bringt das Saarland als erstes Bundesland die konsequent ökologisch ausgerichtete Waldwirtschaft im öffentlichen Wald in Gesetzesform. Neben dem Verbot von Kahlschlägen unterstreichen die Pflicht zu einer bestands- und bodenschonenden Ernte des Holzes, der Vorrang der natürlichen Waldverjüngung, der weitgehende Verzicht auf Pestizide sowie das Belassen von Biotopholz die ökologische Ausrichtung. Der saarländische Wald soll auch noch mehr Bürgerwald werden. In einer liberalen Auslegung des Betretungsrechtes dürden Waldwege und -straßen im Saarland auch künftig von Wanderern, Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt werden. Aber auch das Reiten soll in Zukunft auf allen Waldwegen und Forststraßen erlaubt sein. Diese liberale Regelung appelliert an das Veranwortungsgefühl aller, die den Wald in ihrer Freizeit zur Erholung nutzen. Das Waldgesetz ist 2003 in Kraft getreten.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
Regionalschlüssel |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
keine Einschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Referat D/4 Waldwirtschaft, Jagd Abteilung D Naturschutz, Forsten Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Postfach 102461
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
DBF2199E-B883-4522-A55F-4357B8B3DB38 |
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Aktualität der Metadaten |
26.01.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Saarland
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
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