Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde.
In der Attributtabelle sind neben der Maßnahmenbezeichnung auch der Vorhabensträger und der Umsetzungsstatus dargestellt. Das Verzeichnis umfasst alle Maßnahmen aus Fachplänen/Genehmigungen, über die Kenntnisse vorliegen, sowie alle Maßnahmen aus Bebauungsplänen nach 01.05.1993. Es beinhaltet neben den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Vermeidungsmaßnahmen, kohäherenzsichernde Maßnahmen für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Artenschutzmaßnahmen (CEF).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Bremen (04) | 8.484°/53.01° | 8.991°/53.611° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (3)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Creative Commons Namensnennung (CC-BY)Quellenvermerk: Freie Hansestadt Bremen, Naturschutzbehörde |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
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Verwalter
Referat 26: Naturschutz und Landschaftspflege Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
|
Verwalter
Koordinierungsstelle GDI-FHB Landesamt GeoInformation Bremen
Postfach 10 43 67
|
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
5000 |
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Fachliche Grundlage |
Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde. |
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Zusatzinformationen
Weitere rechtliche Grundlagen |
Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten |
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich | Regional |
GEMET-Concepts | Bauleitplanung Ökologische Ausgleichsmaßnahme |
ISO-Themenkategorien | Planungsunterlagen, Kataster Umwelt |
Suchbegriffe | Bebauungsplan Bremen Bundesnaturschutzgesetz Ersatzmaßnahmen Flächenpool inspireidentifiziert Kompensationsverzeichnis Naturschutzbehörde Naturschutzgesetz opendata |