Verweise
Datenbezüge (101)
ALKIS - Flurstücke und Gebäude (schwarz)
Ankündigung: Im 2. Halbjahr 2024 ist in Hamburg die Einführung der GeoInfoDok 7.1 geplant. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Dann prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie von der Schemaänderung betroffen sind. Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Flurstücke, Flurstücksnummern, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen
ALKIS - Sonstiges
Ankündigung: Im 2. Halbjahr 2024 ist in Hamburg die Einführung der GeoInfoDok 7.1 geplant. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Dann prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie von der Schemaänderung betroffen sind. Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Gebäudeflächen, Brunnen, Bohrungen
ALKIS - Tatsächliche Nutzung
Ankündigung: Im 2. Halbjahr 2024 ist in Hamburg die Einführung der GeoInfoDok 7.1 geplant. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Dann prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie von der Schemaänderung betroffen sind. Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die ausgewählten Daten: Tatsächliche Nutzung (Siedlung, Verkehr, Vegetation, Gewässer)
Baustufenplan Altona-Altstadt 1. Änderung Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk Altona, Stadtteil Altona-Altstadt, Ortsteil: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209
Baustufenplan Altona-Altstadt Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Altona, Stadtteil: Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ortsteil Nr.201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209
Baustufenplan Bahrenfeld Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Altona, Stadtteil: Bahrenfeld, Ortsteil: 214, 215, 216
Baustufenplan Eidelstedt Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320
Baustufenplan Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß-Borstel, Ohlsdorf 1. Änderung Hamburg
1. Änderung des Baustufenplanes Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß- und Klein-Borstel, Ohlsdorf (westl.Teil) vom 03.01.1951 Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil:Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß-Borstel, Klein-Borstel, Ohlsdorf
Baustufenplan Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß-Borstel, Ohlsdorf Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß- und Klein-Borstel, Ohlsdorf (westl.Teil) Blatt1 Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß-Borstel, Klein-Borstel, Ohlsdorf Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß- und Klein-Borstel, Ohlsdorf (östl.Teil) Blatt 2 Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß-Borstel, Klein-Borstel, Ohlsdorf
Baustufenplan Hamm-Süd 3. Änderung Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk Hamburg-Mitte, Stadtteil Hamm-Süd, Ortsteil: 127, 128
Baustufenplan Horn Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Horn, Ortsteil: 129, 130
Baustufenplan Innenstadt Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Mitte, Planbezirk: Innenstadt
Baustufenplan Iserbrook-Sülldorf 1. Änderung Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Altona, Stadtteil: Iserbrook, Sülldorf, Ortsteil: 224, 225
Baustufenplan Langenhorn Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Langenhorn
Baustufenplan Lurup Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Altona, Stadtteil: Lurup, Ortsteil: 219
Baustufenplan Neugraben - Fischbek Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Harburg, Stadtteil: Neugraben, Fischbek
Baustufenplan Niendorf - Lokstedt - Schnelsen 2. Änderung Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Lokstedt, Schnelsen, Ortsteil: 317, 318, 319
Baustufenplan Niendorf - Lokstedt - Schnelsen Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Lokstedt, Schnelsen, Ortsteil: 317, 318, 319
Baustufenplan Poppenbüttel Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Poppenbüttel, Ortsteil: 519
Baustufenplan Rahlstedt Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Rahlstedt, Ortsteil: 526
Baustufenplan Sasel Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Sasel, Ortsteil: 518
Baustufenplan Stellingen - Langenfelde Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Langenfelde, Ortsteil: 321
Baustufenplan Tonndorf-Jenfeld Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Tonndorf-Jenfeld, Ortsteil: 512, 513
Baustufenplan Veddel Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Veddel
Baustufenplan Wandsbek-Marienthal Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Wandsbek-Marienthal, Ortsteil: 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511
Baustufenplan Winterhude 1. Änderung Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Winterhude
Baustufenplan Winterhude Hamburg
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Winterhude
Bebauungsplan Eidelstedt 11-Schnelsen 50 1. Änderung Hamburg
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert: "In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde) für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."
Bebauungsplan Eidelstedt 30 1. Änderung Hamburg
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."
Bebauungsplan Eidelstedt 53 1. Änderung Hamburg
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 vom 22. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 288) wird folgende Nummer 25 angefügt: "25. Für das in der Anlage mit ¿A" bezeichnete Mischgebiet an der Kieler Straße sowie für die mit ¿B" bezeichneten Kerngebiete an der Pinneberger Chaussee/Kieler Straße sowie an der Lohkampstraße und an der Elbgaustraße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Für die in der Anlage mit ¿C" bezeichneten Gewerbegebiete an der Kieler Straße und an der Elbgaustraße werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Einrichtungen ausgeschlossen."
Bebauungsplan Eilbek 5-Marienthal 3 1. Änderung Hamburg
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 5/Marienthal 3 vom 4. Juli 1966 (HmbGVBl. S. 172), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 498), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 5/Marienthal 3" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt: "In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Aus-nahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Bebauungsplan Eißendorf 15 Hamburg
Der Bebauungsplan Eißendorf 15 für den Geltungsbereich Bremer Straße-Am Kleinen Dahlen-Marmstorfer Weg-Dahlengrund-über das Flurstück 1404, Nordgrenze des Flurstücks 1404 und Westgrenze des Flurstücks 3343 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
Bebauungsplan Eißendorf 1 Hamburg
Der Bebauungsplan Eißendorf 1 für das Plangebiet Triftstraße-Goldene Wiege-Ostgrenze des Flurstücks 167 der Gemarkung Eißendorf-Ostgrenze des Stichweges im Flurstück 170 der Gemarkung Eißendorf-Denickestraße-Weusthoffstraße-Ehestorfer Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
Bebauungsplan Eißendorf 25 Hamburg
Der Bebauungsplan Eißendorf 25 für den Geltungsbereich Junkerstraße-Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2684, über das Flurstück 1371 der Gemarkung Eißendorf und die Flurstücke 1778 bis 1780 der Gemarkung Harburg zur Bremer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
Bebauungsplan Eißendorf 40 Hamburg
Der Bebauungsplan Eißendorf 40 für den Geltungsbereich nördlich Bremer Straße/Gottschalkring (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eißendorfer Mühlenweg-Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1666, Westgrenzen der Flurstücke 1665 und 1393, über das Flurstück 2770 (Reiherhoopweg), Nordgrenze des Flurstücks 2770, Nordwestgrenze des Flurstücks 1370, Westgrenze des Flurstücks 2001, West- und Nordwestgrenzen der Flurstücke 2000 und 1371 der Gemarkung Eißendorf-Gemarkungsgrenze- Nordwest- und Ostgrenze des Flurstücks 1778, Südostgrenze des Flurstücks 1779, Ost- und Nordostgrenze des Flurstücks 3367 der Gemarkung Harburg-Bremer Straße-Gottschalkring-Südgrenze des Flurstücks 1373 (Reiherhoopweg), über das Flurstück 4170 der Gemarkung Eißendorf-Bremer Straße.
Bebauungsplan Eißendorf 6 Hamburg
Der Bebauungsplan Eißendorf 6 für das Plangebiet Ernst-Bergeest-Weg-Bremer Straße-Friedhof Straße-Reiherhoopweg-Eißendorfer Mühlenweg-Bremer Straße-Nordostgrenze des Flurstücks 1406, von hier über das Flurstück 1404 zum Dahlengrund, Ostgrenze des Flurstücks 1435 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1444 der Gemarkung Eißendorf-Am Großen Dahlen-Eißendorfer Grenzweg-von hier zur Ostgrenze des Flurstücks 1526 sowie Ostgrenze des Flurstücks 1530 der Gemarkung Eißendorf-Heino-Marx-Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 1. Änderung Hamburg
Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 10. August 1965 (HmbGVBl. S. 138) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 3340, 3339, 3856, 5077 und 5078 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Bebauungsplan Finkenwerder 1 1. Änderung Hamburg
Die Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1 vom 30. März 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungs-blatt Seite 67) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 werden folgende Nummern 7 bis 10 angefügt: "7. Im Bereich des Flurstücks 4100 (ehemaliges Flurstück 910 teilweise) der Gemarkung Finkenwerder Nord wird die Festsetzung ¿Oberirdische Bahnanlagen (Hafenbahn)" in allgemeines Wohngebiet mit einer Bebaubarkeit von maximal vier Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 1,2 umgewandelt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). 8.Zwischen dem Friedhofseingang und der Bahnanlage sowie zwischen Finkenwerder Landscheideweg und Harlinger Landweg ist auf dem Flurstück 4100 in dem in der Anlage bezeichneten Bereich jeweils ein Gehrecht festgesetzt. Das Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. 9.Entlang der Bahntrasse im östlichen Plangebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 10. Für die Erschließung des Flurstücks 4100 sind noch örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt
Bebauungsplan Francop 1 Hamburg
Der Bebauungsplan Francop 1 für das Plangebiet Hohenwischer Straße-Ostgrenzen der Flurstücke 469 und 467 der Gemarkung Francop-Gemarkungsgrenze-Hinterdeich-Südgrenze des Flurstücks 1000, Westgrenzen der Flurstücke 1000, 478/196, 477/196, 416/196, 996, 995, 438/196, 984 und 490, Nordgrenzen der Flurstücke 490, 489 und 487, Westgrenze des Flurstücks 600, Südgrenze des Flurstücks 504, Westgrenzen der Flurstücke 504 und 505, Südgrenze des Flurstücks 506, Westgrenzen der Flurstücke 506 und 507, Nordgrenze des Flurstücks 507 der Gemarkung Francop (Bezirk Harburg, Ortsteil 719) wird festgestellt.
Bebauungsplan Francop 5 Hamburg
Der Bebauungsplan Francop 5 für den Geltungsbereich zwischen der Alten Süderelbe, Grenze des Hafengebiets, Hakengraben und dem Francoper Schleusenfleet (Bezirk Harburg, Ortsteil 719) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Alte Süderelbe (Bezirksgrenze)-Westgrenze des Hafengebiets-über die Flurstücke 1934, 67, 1935, 70, 1933, 73, 1932, 76, 1931, 79, 1970, 82, 1926, 84, 1969, 1927, 1925, 1924, 1922, 1923, 1921, 1920, 1919, 1898, 1897, 1895, 1894, 1893, 1892, 128, 129, 1853, 1891, 1848, 1847, 1723, 1721, 1727, 1724, 1716, 1717, 1728 und 150 bis 157 der Gemarkung Francop-Francoper Schleusenfleet.
Bebauungsplan Francop 7-Neuenfelde 12 Hamburg
Der Bebauungsplan Francop 7/Neuenfelde 12 für den Geltungsbereich nördlich Hasselwerder Straße, der Straße Vierzigstücken, Hohenwischer Straße und der Straße Rosengarten sowie südlich Neß-Hauptdeich, Alte Süderelbe und Schlickdeponie Francop (Bezirk Harburg, Ortsteile 719 und 720) wird festgestellt. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: Rosengarten - über die Flurstücke 2722 und 2725 der Gemarkung Hasselwerder - Rosengarten - über das Flurstück 2722, Nordgrenze des Flurstücks 380, über das Flurstück 467 (Alte Süderelbe) der Gemarkung Hasselwerder - Bezirksgrenze (Alte Süderelbe) - Hakengraben - über die Flurstücke 2060, 2062, 2064, 2066 und 2068, Ostgrenzen der Flurstücke 2019 bis 2021, über das Flurstück 2046 (Francoper Außendeich) der Gemarkung Francop - Hohenwischer Straße - Achtern Brack - Vierzigstücken - Hasselwerder Straße - Süd-, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 674 der Gemarkung Hasselwerder - Hasselwerder Straße - Südost-, Nordost- und Nordwestgrenze des Flurstücks 712 der Gemarkung Hasselwerder - Hasselwerder Straße.
Bebauungsplan Groß-Borstel 12 Hamburg
Der Bebauungsplan Groß Borstel 12 für das Plangebiet Borsteler Chaussee-Spreenende-Ostgrenze des Flurstücks 1196, Nordgrenze des Flurstücks 1320 und Westgrenze des Flurstücks 1197 der Gemarkung Groß Borstel-Spreenende-Weg beim Jäger-Paeplowweg-Ostgrenze des Flurstücks 166, in westlicher Richtung über das Flurstück 166 der Gemarkung Groß Borstel bis Klotzenmoorstieg-Klotzenmoorstieg-Klotzenmoor-Beerboomstücken (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
Bebauungsplan Groß-Borstel 17 Hamburg
Der Bebauungsplan Groß Borstel 17 für den Geltungsbereich Borsteler Chaussee-Nordgrenzen der Flurstücke 256 und 156, über das Flurstück 156, Ostgrenzen der Flurstücke 157, 371 und 145 der Gemarkung Groß Borstel-Wigandweg- Koldeweystraße-Moorweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
Bebauungsplan Groß-Borstel 23 Hamburg
Der Bebauungsplan Groß Borstel 23 für den Geltungsbereich Lokstedter Damm-Schrödersweg-Holunderweg- Brödermannsweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
Bebauungsplan Harburg 12 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 12 für den Geltungsbereich Knoopstraße-Julius-Ludowieg-Straße-Harburger Rathausstraße- Bremer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
Bebauungsplan Harburg 24 Hamburg
Der Bebauungsplan Lohbrügge 19 für das Plangebiet Binnenfeidredder-Ostgrenzen der Flurstücke 313 bis 325 der Gemarkung Lohbrügge-Goerdelerstraße-Ostgrenzen der Flurstücke 327 bis 333 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 334 der Gemarkung Lohbrügge-Stormarnhöhe-Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 336 sowie Ostgrenze des Flurstücks 337 der Gemarkung Lohbrügge Habermannstraße-Bornmühlenweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Bebauungsplan Harburg 26 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 26 für den Geltungsbereich Asbeckstraße-Wilhelmstraße-Julius-Ludowieg- Straße Knoopstraße- Bremer Straße-Hastedtstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
Bebauungsplan Harburg 28 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 28 für den Geltungsbereich Schwarzenbergstraße-Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 375, Nordwestgrenze des Flurstücks 372 der Gemarkung Harburg-Am Soldatenfriedhof-Wallgraben (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
Bebauungsplan Harburg 33 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 33 für den Geltungsbereich Kleiner Schippsee-über die Flurstücke 2568, 3162 und 2559 (Kleiner Schippsee), Westgrenzen der Flurstücke 2544, 2546 und 2531, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2530, über das Flurstück 2517 (Küchgarten), Westgrenze des Flurstücks 2494, über die Flurstücke 2506 (Am Werder) und 2488 der Gemarkung Harburg-Buxtehuder Straße-Großer Schippsee (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
Bebauungsplan Harburg 34 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 34 für den Geltungsbereich Lüneburger Straße-Lüneburger Tor-über die Flurstücke 2757, 2753, 2749, 3430, 3432, 3434 (Amalienstraße), 3445, 2820, 3451, 3453, 2822, 2823 der Gemarkung Harburg-Goldtschmidtstraße-Rieckhoffstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
Bebauungsplan Harburg 41 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 41 für den Geltungsbereich Schloßmühlendamm-Buxtehuder Straße-Ostgrenze des Flurstücks 3658 der Gemarkung Harburg-Am Werder-Küchgarten (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
Bebauungsplan Harburg 52 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 52 für den in der Anlage durch eine durchgehende rote Linie umgrenzten Geltungsbereich der Harburger Innenstadt zwischen Buxtehuder Straße-Moorstraße-Krummholzberg-Bremer Straße-Knoopstraße-Wallgraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 701 und 702) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Buxtehuder Straße-Heue Straße-über das Flurstück 4209 der Gemarküng Harburg-Hermann-Maul-Straße-Schloß-mühlendamm-Buxtehuder Straße-Ostgrenzen der Flurstücke 2479, 3670 und 3669 der Gemarkung Harburg-Küchgarten- Großer Schippsee-Harburger Ring-Lauterbachstraße-Goldtschmidtstraße-Buxtehuder Straße-Moorstraße-über das Flurstück 4034, Nordostgrenze des Flurstücks 2927, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2928 der Gemarkung Harburg-Wilstorfer Straße-Krummholzberg-Bremer Straße-Knoopstraße-Harburger Ring-Schwarzenbergstraße-Wallgraben.
Bebauungsplan Harburg 61-Heimfeld 45 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 61/ Heimfeld 45 für den Geltungsbereich vom Karnapp zwischen Ziegelwiesenkanal, Lotsekanal und dem Westlichen Bahnhofskanal (Bezirk Harburg, Ortsteile 702 und 711) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hafengebietsgrenze - über das Flurstück 5376 (Ziegelwiesenkanal), Ostgrenzen der Flurstücke 5376 und 5377, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3062, Ostgrenze des Flurstücks 159, über die Flurstücke 5340 (Blohmstraße), 5360, 5294 (Kanalplatz), 5309 (Veritaskai) und 999 (Westlicher Bahnhofskanal), südliche Grenze des Flurstücks 999, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4801, Ostgrenze des Flurstücks 995, über das Flurstück 4822 (Karnapp), über das Flurstück 5397, Südgrenze des Flurstücks 5397, über das Flurstück 4818 (Blohmstraße), Südgrenze des Flurstücks 5397, über das Flurstück 5396 (Seehafenbrücke) der Gemarkung Harburg.
Bebauungsplan Harburg 62 Hamburg
Der Bebauungsplan Harburg 62 für den Geltungsbereich südlich der Neuländer Straße zwischen Östlichem Bahnhofskanal und Hannoversche Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702 ) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Östlicher Bahnhofskanal - über die Flurstücke 2999 (Nartenstraße), 4037, 2999, 883 und 2999 der Gemarkung Harburg - Neuländer Straße - über das Flurstück 4837 (Hannoversche Straße), Ostgrenze des Flurstücks 4837, über das Flurstück 4837, Südgrenze des Flurstücks 4901 der Gemarkung Harburg.
Bebauungsplan Harburg 64 Hamburg
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Harburg 64 für den Geltungsbereich beiderseits der Moorstraße zwischen Wilstorfer Straße und Hannoversche Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt: Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wilstorfer Straße - Moorstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 4160, über die Flurstücke 3937 und 1133 (Seevekanal) der Gemarkung Harburg - Hannoversche Straße - Südgrenzen der Flurstücke 1133 und 4996 der Gemarkung Harburg.
Bebauungsplan Hausbruch 12 Hamburg
Der Bebauungsplan Hausbruch 12 für den Geltungsbereich Dubben-Nordgrenzen der Flurstücke 1166 bis 1172, Ostgrenzen der Flurstücke 1172 und 1882 der Gemarkung Neugraben-Cuxhavener Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt.
Bebauungsplan Hausbruch 23-Neugraben-Fischbek 52 Hamburg
Der Bebauungsplan Hausbruch 23 / Neugraben-Fischbek 52 für den Geltungsbereich Francoper Straße-Nordostgrenze des Flurstücks 81, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 89, Nordwest- und Ostgrenze des Flurstücks 113, über das Flurstück 159, Südgrenze des Flurstücks 159, Ostgrenze des Flurstücks 3212 der Gemarkung Neugraben-Erlenbruch- Südgrenze des Flurstücks 159, über die Flurstücke 3217, 3260, 154 und 152, Südgrenze des Flurstücks 3189 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.
Bebauungsplan Hausbruch 37 Hamburg
Der Bebauungsplan Hausbruch 37 für den Geltungsbereich südöstlich Schanzengrund und beiderseits Ehestorfer Heuweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Schanzengrund - Nordost-, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 1480, Nordgrenze des Flurstücks 6268 (alt 4228) der Gemarkung Neugraben - Ehestorfer Heuweg - Nordgrenze des Flurstücks 1747, Ostgrenzen der Flurstücke 1747, 1746, 1745, 1744, 1741 und 1740, Südgrenze des Flurstücks 1740 der Gemarkung Neugraben - Ehestorfer Heuweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4227, Südgrenzen der Flurstücke 6268, 1492, 4182 und 4181, über das Flurstück 1499, Westgrenzen der Flurstücke 1499, 1498 und 1497 der Gemarkung Neugraben.
Bebauungsplan Hausbruch 3 Hamburg
Der Bebauungsplan Hausbruch 3 für das Plangebiet Waltershofer Bahn-Die Landscheide-Ostgrenze des Flurstücks 880 und Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 903 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt.
Bebauungsplan Hausbruch 4-Heimfeld 10 Hamburg
Der Bebauungsplan Hausbruch 4/Heimfeld 10 für das Plangebiet Waltershofer Bahn, von hier über das Flurstück 880 zur Nordgrenze des Flurstücks 904 der Gemarkung Neugraben-Dubben-Nordgrenzen der Flurstücke 921, 926, 927 und 931, Weg Flurstück 953 der Gemarkung Neugraben- Hausbrucher Moor-Bahnanlagen-Ostgrenzen der Flurstücke 1172 und 1882 der Gemarkung Neugraben-Cuxhavener Straße-Südostgrenze des Flurstücks 1178 der Gemarkung Neugraben-von der Südspitze dieses Flurstücks über das Flurstück 3 der Gemarkung Vahrendorf Forst zu den Südgrenzen der Flurstücke 433/134, 1179 und 1180, Westgrenzen der Flurstücke 1180 und 1151, Nordgrenzen der Flurstücke 1151 bis 1155 und 1157 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 711 und 717) wird festgestellt.
Bebauungsplan Heimfeld 1 Hamburg
Der Bebauungsplan Heimfeld 1 für den Geltungsbereich Moorburger Straße-Unterelbestraße-Lauenbrucher Straße-Buxtehuder Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
Bebauungsplan Heimfeld 24 Hamburg
Der Bebauungsplan Heimfeld 24 für den Geltungsbereich Stader Straße-über die Flurstücke 441, 440, 439 und 438 der Gemarkung Heimfeld-Bahnanlagen-Am Radeland-über die Flurstücke 407, 2037, 1854, 408 und 409 zur Westgrenze des Flurstücks 410, über die Flurstücke 410, 409, 2037, 407 und 406 zur Ostgrenze des Flurstücks 405 der Gemarkung Heimfeld-Am Radeland-Bahnanlagen-über die Flurstücke 440 bis 443 der Gemarkung Heimfeld zur Stader Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
Bebauungsplan Jenfeld 16 1. Änderung Hamburg
Die Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 16 vom 20. Juli 1976 (HmbGVBl. S. 177) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 16" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 erhält folgende Fassung: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Bebauungsplan Langenbek 1 Hamburg
Der Bebauungsplan Langenbek 1 für das Plangebiet Winsener Straße-Feldweg nördlich des Flurstücks 83-Ostgrenze des Flurstücks 83, Nordgrenzen der Flurstücke 683 bis 686, Ostgrenze des Flurstücks 686 der Gemarkung Langenbek-Rönneburger Kirchweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 707) wird festgestellt.
Bebauungsplan Langenhorn 35 Hamburg
Der Bebauungsplan Langenhorn 35 für den Geltungsbereich nördlich und südlich des Krohnstiegs (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Krohnstieg - Torfstück - Pappelwisch - Nordgrenze des Flurstücks 10235, Westgrenze des Flurstücks 10252 der Gemarkung Langenhorn - Eekboomkoppel - über das Flurstück 7828, Westgrenze des Flurstücks 100, West- und Nordostgrenze des Flurstücks 7828 der Gemarkung Langenhorn - Eekboomkoppel - Ostgrenzen der Flurstücke 118, 120 und 4670 der Gemarkung Langenhorn - Krohnstieg - Rodenkampweg - St. Jürgens Holz - Ostgrenze des Flurstücks 148 der Gemarkung Langenhorn - Cordesweg - über das Flurstück 149 (Rodenkampweg) der Gemarkung Langenhorn - Jugendparkweg - Westgrenzen der Flurstücke 5561 (Neelsenweg) und 151, über das Flurstück 155, Südgrenze des Flurstücks 111 (Krohnstieg) der Gemarkung Langenhorn.
Bebauungsplan Lokstedt 38-Hoheluft-West 11 1. Änderung Hamburg
§ 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 38/Hoheluft-West 11 vom 4. Juni 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 208) erhält folgende Fassung: Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. 2. Im Gewerbe gebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig.
Bebauungsplan Lurup 36 1. Änderung Hamburg
§ 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 36 vom 26. Januar 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 16) wird wie folgt geändert: 1. Die bisherige Festsetzung wird Nummer 1. 2. Als Nummer 2 wird angefügt: "2. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."
Bebauungsplan Marmstorf 18 Hamburg
Der Bebauungsplan Marmstorf 18 für den Geltungsbereich Heino-Marx-Weg-Ostgrenzen der Flurstücke 299, 297, 1489 und 925/21 der Gemarkung Marmstorf-Am Diggen-Westgrenze des Flurstücks 925/21, Südgrenze des Flurstücks 1489, Westgrenzen der Flurstücke 1489 und 1488 der Gemarkung Marmstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt.
Bebauungsplan Marmstorf 33 Hamburg
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Marmstorf 33 für den Bereich östlich Bremer Straße und südlich Maldfeldstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bremer Straße (B75) - Maldfeldstraße - über die Flurstücke 3761, 3885 und 3884, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3883 der Gemarkung Marmstorf.
Bebauungsplan Marmstorf 8 Hamburg
Der Bebauungsplan Marmstorf 8 für das Plangebiet Osterfeldweg-Langenbeker Weg-Am Frankenberg-Mühlenbach- Gemarkungsgrenze und Südgrenze des Flurstücks 1251 der Gemarkung Marmstorf-Krönenbarg-Jägerfeldweg-Johnsweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt.
Bebauungsplan Moorburg 2 Hamburg
Der Bebauungsplan Moorburg 2 für das Plangebiet Moorburger Elbdeich-Ostgrenzen der Flurstücke 526 und 525 der Gemarkung Moorburg-Unterste Untenburger Weiterung-Ostgrenzen der Flurstücke 533 bis 536 der Gemarkung Moorburg-Untenburger Querweg-Ostgrenze des Flurstücks 946 der Gemarkung Moorburg-Moorburger Hinterdeich-Bahnanlagen-Unterste Untenburger Wetterung-Westgrenzen der Flurstücke 1105 und 547 der Gemarkung Moorburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 716) wird festgestellt.
Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 21 Hamburg
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 21 für den Geltungsbereich Im Neugrabener Dorf-über das Flurstück 2937 der Gemarkung Fischbek-Im Neugrabener Dorf-Südgrenze des Flurstücks 2431, über das Flurstück 2431, Südgrenze des Flurstücks 653, über das Flurstück 652, Südgrenze des Flurstücks 3781, über die Flurstücke 3781 und 4184, Nordgrenze des Flurstücks 4184, über die Flurstücke 4184, 657, 658, 666 (Im Neugrabener Dorf), 765, 764, 763 (Schütteneck) und 3662 der Gemarkung Fischbek-über den Scheidebach (Gemarkungsgrenze), über die Flurstücke 425, 422 (Francoper Straße), 427 und 425 der Gemarkung Neugraben-über den Scheidebach (Gemarkungsgrenze), über das Flurstück 762, Südgrenzen der Flurstücke 762 und 763 (Schütteneck), über die Flurstücke 666 (Im Neugrabener Dorf), 657, 4184, 3781, 656, Nordgrenze des Flurstücks 650 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 44 Hamburg
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 44 für den Geltungsbereich nördlich Neuwiedenthaler Straße, östlich der Straße Im Neugrabener Dorf und beiderseits Francoper Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuwiedenthaler Straße-Im Neugrabener Dorf-Südgrenze des Flurstücks 4181, über das Flurstück 4181, Westgrenzen der Flurstücke 3786, 3785, 4678 und 682, über das Flurstück 569, Nordgrenzen der Flurstücke 569 und 4292, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4421, Nordgrenzen der Flurstücke 4422, 4423 und 4774, West- und Nordgrenze des Flurstücks 747 der Gemarkung Fischbek-Gemarkungsgrenze-Nordgrenze des Flurstücks 138, West- und Nordgrenze des Flurstücks 137, über das Flurstück 132, Ostgrenze des Flurstücks 132 der Gemarkung Fischbek-Francoper Straße-Nordgrenze des Flurstücks 3584, über die Flurstücke 3584 und 3512, Ostgrenzen der Flurstücke 3581 und 149, über die Flurstücke 3723 (Heidemoor), 4229 und 4230, Ostgrenzen der Flurstücke 2617, 2618 und 146, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 3619, Nordostgrenze des Flurstücks 1986, Nordwestgrenze des Flurstücks 4034 (Redderweg), über das Flurstück 3646, Nordostgrenze des Flurstücks 2005, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 344, über das Flurstück 3385, Südostgrenze des Flurstücks 3385, Ostgrenze des Flurstücks 350, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2574, Ostgrenze des Flurstücks 2806 der Gemarkung Neugraben.
Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 4 Hamburg
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 4 für das Plangebiet Cuxhavener Straße-Westgrenzen der Flurstücke 870 und 871 der Gemarkung Fischbek-Bahnanlagen-Ostgrenze des Flurstücks 838 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 56 Hamburg
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 56 für den Geltungsbereich Rostweg-Cuxhavener Straße einschließlich nördlich angrenzender Flurstücksteile-Kiesbarg-Schnukkendrift (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 59 Hamburg
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 59 für den Geltungsbereich westlich der Schnellbahnhaltestelle Neugraben zwischen der Cuxhavener Straße und den Bahnanlagen (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Cuxhavener Straße-Westgrenze des Flurstücks 4023, über das Flurstück 5594, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5594, Nordgrenzen der Flurstücke 7736, 1737 und 6774, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6545, über das Flurstück 6545, Ostgrenzen der Flurstücke 5713 (Am Neugrabener Bahnhof), 5714 und 6248 der Gemarkung Fischbek.
Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 Hamburg
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 für den Geltungsbereich östlich der Marktpassage zwischen Cuxhavener Straße, Neugrabener Bahnhofstraße und der Straße Groot Enn (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 Hamburg
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 für den Geltungsbereich nördlich der Bahnanlagen zwischen Geutensweg und der Straße Im Neugrabener Dorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 6404 (Geutensweg), Südgrenzen der Flurstücke 6116 (Am Aschenland) und 7745, über das Flurstück 6649, Westgrenze des Flurstücks 6649, über das Flurstück 6115, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 5083, über das Flurstück 450, West- und Nordgrenze des Flurstücks 441, Nordgrenzen der Flurstücke 442 bis 447, 6114, 481 bis 485 und 6582, über das Flurstück 439, Nordgrenze des Flurstücks 439, Westgrenze des Flurstücks 425, über das Flurstück 425, Nordgrenze des Flurstücks 488, über das Flurstück 7101, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6987, Nordgrenzen der Flurstücke 6989, 6933, 6991, 6993, 6995, 6997, 6999, 5483 und 7003, Ostgrenze des Flurstücks 7003, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 701, Ostgrenze des Flurstücks 700, über das Flurstück 739 (Im Neugrabener Dorf), Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2742, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4420, Ostgrenze des Flurstücks 739, Südgrenzen der Flurstücke 739 und 700, über das Flurstück 569, Ostgrenze des Flurstücks 7095, über das Flurstück 7147, Ost-, Nord-, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 7128, Nordgrenze des Flurstücks 7201 (Ulenflucht), über das Flurstück 7201, Ostgrenzen der Flurstücke 646 und 7171 der Gemarkung Fischbek - Neuwiedenthaler Straße - Süderelbebogen -über das Flurstück 6554 (Gleisstieg), Südgrenzen der Flurstücke 6554 bis 6556 (Gleisstieg), Westgrenze des Flurstücks 6556, Südgrenze des Flurstücks 6376, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7721 (Am Aschenland), Südgrenzen der Flurstücke 6378, 724, 6368, 6363, 6360 und 6357, über das Flurstück 6404 (Geutensweg) der Gemarkung Fischbek.
Bebauungsplan Niendorf 30 Hamburg
Der Bebauungsplan Niendorf 30 für den Geltungsbereich Sachsenweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4217, 4232, 4220, 1204 und 1203 der Gemarkung Niendorf - Langobardenweg - König-Heinrich-Weg - Krähenweg - Habichthorst - Schippelsweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Bebauungsplan Niendorf 3 Hamburg
Der Bebauungsplan Niendorf 3 für den Geltungsbereich Kollaustraße - Nordwestgrenze des Flurstücks 6406, über das Flurstück 6406, Westgrenze des Flurstücks 6407, über das Flurstück 3311 der Gemarkung Niendorf - südliche Grenze des Verkehrsflughafens Hamburg (Fuhlsbüttel) - Tarpenbek - Groß Borsteler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Bebauungsplan Nienstedten 10 Hamburg
Der Bebauungsplan Nienstedten 10 für den Geltungsbereich Georg-Bonne-Straße, Nord- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1047 der Gemarkung Nienstedten, Nordwestgrenzen der Flurstücke 336 (Lünkenberg) und 337, Nordgrenze des Flurstüdes 337, über das Flurstück 347, Nordostgrenzen der Flurstücke 338 bis 345, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 655 der Gemarkung Klein Flottbek - Lünkenberg - Baron-Voght-Straße - Elbchaussee - Elbufer (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
Bebauungsplan Nienstedten 6 Hamburg
Der Bebauungsplan Nienstedten 6 für das Plangebiet Eichendorffstraße - Rupertistraße - Westgrenze des Flurstücks 933 der Gemarkung Nienstedten - Elbchaussee (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
Bebauungsplan Nienstedten 7 Hamburg
Der Bebauungsplan Nienstedten 7 für das Plangebiet Elbchaussee - Westgrenze des Flurstücks 933 der Gemarkung Nienstedten -Rupertistraße - Nienstedtener Straße - Nienstedtener Marktplatz - Schulkamp - Theresenweg - Newmans Park -Sieberlingstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
Bebauungsplan Nienstedten 8 Hamburg
Der Bebauungsplan Nienstedten 8 für das Plangebiet Sieberlingstraße - Newmans Park - Theresenweg - Schulkamp - Georg-Bonne-Straße - Elbschloßstraße - Ostgrenze des Flurstücks 793 der Gemarkung Nienstedten - Elbufer - Westgrenzen der Flurstücke 794 und 796 der Gemarkung Nienstedten (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
Bebauungsplan Osdorf 13 Hamburg
Der Bebauungsplan Osdorf 13 für den Geltungsbereich Am Eichenplatz - Am Osdorfer Bom - Rugenbarg - Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
Bebauungsplan Osdorf 16 Hamburg
Der Bebauungsplan Osdorf 16 für das Plangebiet - Am Landpflegeheim - Blomkamp - Flurstraße - Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
Bebauungsplan Osdorf 22 Hamburg
Der Bebauungsplan Osdorf 22 für den Geltungsbereich Grönenweg - über die Flurstücke 1034 und 1035 der Gemarkung Osdorf - Grönenweg - Nordgrenzen der Flurstücke 1040 und 1068, über die Flurstücke 1068 und 1069 der Gemarkung Osdorf - Am Barls - Bornheide - Rugenbarg (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
Bebauungsplan Osdorf 34 Hamburg
Der Bebauungsplan Osdorf 34 für den Geltungsbereich Püttkuhl - Nordgrenze des Flurstücks 2186, über das Flur stück 2187 zur Ostgrenze des Flurstücks 2186, über die Flurstücke 2158 und 2159 der Gemarkung Osdorf. über das Flurstück 1206 der Gemarkung Groß Flottbek zum Hemmingstedter Weg, Südgrenze der Flurstücke 2493 und 1208 über das Flurstück 1208 der Gemarkung Groß Flottbek und das Flurstück 2149 zur Westrenze des Flurstücks 2155 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
Bebauungsplan Osdorf 40 Hamburg
Der Bebauungsplan Osdorf 40 für den Geltungsbereich beiderseits der Osdorfer Landstraße zwischen Isfeldkamp und Langelohstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Isfeldkamp -Osdorfer Landstraße -Am Eichenplatz -Diekweg - Rugenbarg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4320, Nordgrenze des Flurstücks 4380 der Gemarkung Osdorf- Jochim-Sahling-Weg - Harderweg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3664, Ostgrenze des Flurstücks 1625 der Gemarkung Osdorf - Osdorfer Landstraße - Langelohstraße- Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 1731 und 5066 der Gemarkung Osdorf - Langelohstraße - Dörpfeldstraße - Düsterntwiete - Südgrenzen der Flurstücke 3571, 3564 bis 3567 und 3569 der Gemarkung Osdorf - Bockhorst - Am Isfeld.
Bebauungsplan Ottensen 12 Hamburg
Der Bebauungsplan Ottensen 12 für das Plangebiet Hohenzollernring - Daimlertwiete - Daimlerstraße - Friedensallee (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
Bebauungsplan Ottensen 40 Hamburg
Der Bebauungsplan Ottensen 40 für den Geltungsbereich Hohenzollernring zwischen Behringstraße und Bülowstraße/Holstentwiete einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteil 211) wird festgestellt.
Bebauungsplan Ottensen 41 Hamburg
Der Bebauungsplan Ottensen 41 für den Geltungsbereich Hohenzollernring - Behringstraße - Große Brunnenstraße - Fischers Allee - Bleickenallee (Bezirk Altona, Ortsteil 211) wird festgestellt.
Bebauungsplan Ottensen 45 Hamburg
Der Bebauungsplan Ottensen 45 für den Geltungsbereich zwischen Große Brunnenstraße -Erdmannstraße -Am Born -Nöltingstraße -Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt.
Bebauungsplan Sinstorf 1-Langenbek 5 Hamburg
Der Bebauungsplan Sinstorf 1 / Langenbek 5 für das Plangebiet Winsener Straße-Rönneburger Kirchweg-über das Flurstück 547 zur Ostgrenze dieses Flurstücks, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 541, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 268 sowie Ostgrenze des Flurstücks 263 der Gemarkung Sinstorf-Meckelfelder Weg-Am Kuchenberg-Südgrenzen der Flurstücke 511 und 388 der Gemarkung Sinstorf (Bezirk Harburg, Ortsteile 707 und 708) wird festgestellt.
Bebauungsplan Wilstorf 10 Hamburg
Der Bebauungsplan Wilstorf 10 für das Plangebiet Winsener Straße-Jägerstraße-Mensingstraße-Rönneburger Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.
Bebauungsplan Wilstorf 36 Hamburg
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wilstorf 36 für den Bereich nördlich Vinzenzweg, zwischen Außenmühlenweg und Winsener Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 2635, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2635 und 2396, Nord-, Nordost-, Ost-, Süd- und Südostgrenze des Flurstücks 2396, Südostgrenze des Flurstücks 2206, Nordost, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2635 der Gemarkung Wilstorf.
Durchführungsplan D 142 Hamburg
Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Eilbek, Ortsteil: 502, Planbezirk: Maxstraße, Schellingstraße, Fichtestraße, Wandsbeker Chaussee
Durchführungsplan D 230 Hamburg
Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Wandsbek, Ortsteil: 505, Planbezirk: Brauhausstraße, Brauhausstieg, Wandsbeker Königsstraße, Wandsbeker Marktstraße
Durchführungsplan D 94 Hamburg
Bezirk: Altona, Stadtteil: Altona-Altstadt, Ortsteil 205, Planbezirk: Nopitschstraße, Gählers Platz, Paul-Roosen-Straße, Kleine Freiheit, Große Bergstraße
WMS
WMS Aufnahmepunkte Hamburg
Der Web Map Service (WMS) "Lagepunkte" stellt die örtlich vermarkten Aufnahmepunkte und Aufnahmepunktnester (AP), geführt im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) dar. Das Netz der Aufnahmepunkte, vermarkt als Boden-/Wandpunkte, wird nach der produktiven Einführung von SAPOS seit 2005 bei Verlust oder Beschädigung nicht mehr erneuert, steht aber für eine Nutzung noch zur Verfügung. Eine Gewähr für das örtliche Vorhandensein hier registrierter Punkte kann nicht übernommen werden. Verloren gemeldete Punkte werden jährlich aus den Nachweisen entfernt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Hinweis: Es werden nur die ersten 100 Verweise angezeigt!