Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke
Verweise
Datenbezüge (46)
Amphibien (Rasterdarstellung)
Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie die Regelung getroffen, dass die Darstellung von Daten zu Amphibien im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe in Rastergenauigkeit erfolgt (1/16 MTB), der Springfrosch wird im Raster MTBQ dargestellt. - Rasterdarstellung von Amphibienbeobachtungen auf Grundlage des Shapes amph_p (Amphibien 1890-2017 (überwiegend Punktdaten)) Negativnachweise und Daten vor 1990 aus dem Shape amph_p wurden nicht berücksichtigt; weiterhin wurde pro Jahr, Art und MTB/16 aggregiert und damit die Datenmenge für einen Rasterpunkt auf ein übersichtliches, aber trotzdem noch informatives Maß reduziert. Durch die Aggregation der Beobachtungen nach Jahr, Art und Raster sind detaillierte Angaben von Attributen wie z. B. Fundort, Herkunft, Nachweistyp und Qualität nicht mehr möglich. Das zugrunde liegenden Shape amph_p ist ein Auszug aus der Artendatenbank MV (MultiBase CS), es beinhaltet Daten folgender Herkunft : o Daten aus der FFH-Managementplanung (Amphibien) o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Amphibien) o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Amphibien) o Daten aus dem Monitoring der Naturparke o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern o Daten aus Zufallsbeobachtungen o weitere Daten verschiedener Herkunft Im Shape amph_p handelt es sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Biosphärenreservate nach nationalem Recht
Vektordaten (Flächen) zur Verwendung in Geographischen Informationsystemen Kartenportal-Thema Biosphaerenreservate ( t2_brn_f) im Dienst a2_schutzgeb Flächen der nach Landesrecht ausgewiesenen Biosphärenreservate Grundlage für die Digitalisierung waren die relevanten Rechtsvorschriften (Karten bzw. Grenzbeschreibungen). Die Digitalisierung erfolgte im jeweils zuständigen AfBR (vor dem Hintergrund der TK10) als amtliche Interpretation der Biosphärenreservatsgrenze aufgrund der BR-Verordnung. Die einzelnen Datensätze aus den ÄfBR wurden im LFG (bis 2005) bzw. LUNG (ab 2006) zu einem Geodatenbestand zusammengefügt. Seit 2012 wurden die Karten für Gesetzgebungsverfahren einzelner Biosphärenreservate mit Hilfe zuvor erstellter Geodatensätze erstellt. Diese Geodatensätze wurden dann in den landesweiten Geodatenbestand der Biosphärenreservate übernommen.
Darstellung der Landschaftlichen Freiräume in Mecklenburg-Vorpommern
Unzerschnittene landschaftliche Freiräume sind Bereiche der Landschaft, die frei von Bebauung, befestigten Straßen, Haupt-Eisenbahnlinien und Windenergieanlagen sind. Die Freiraumstrukturanalyse erfolgt als Lineament-Wirkzonen-Analyse. Störend oder zerschneidend wirkenden Elemente (Zerschneidungselemente) werden mit Wirkzonen versehen. Die nach Abzug der Wirkzonen verbleibenden Flächen mit einer Mindestgröße von 25 ha sind die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume. Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume wurden ermittelt:- Größenklassen als Analyseergebnis (Freiraumstatistik) und Bewertung der Schutzwürdigkeit- weitere Bewertungskategorien: Natürlichkeitsgrad, Sekundärzerschneidung, verkehrsarme Räume (nur in MV). Die Zusammenstellung der Daten in Shape-Files und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden erfolgte 2002 im LUNG. Grundlage für die Ermittlung der unzerschnittenen Räume in M-V stellen einige ausgewählte Landschaftselemente dar, die im Rahmen des BMBF-Forschungsverbundprojektes "Auswirkungen und Funktionen unzerschnittener Landschaftsräume für Wirbeltierarten mit großen Raumansprüchen" unter Nutzung der TK 1:50.000 (LVA/Stand 1984-1992) landesweit digital erfaßt wurden. Die Bewertung landschaftlicher Freiräume erfolgt primär nach funktionsorientierten Größenklassen. Sekundäre Bewertungskriterien sind z.B. der zusammengefaßte Natürlichkeitsgrad der im Freiraum liegenden Biotoptypen oder die Verkehrsfrequenz der Zerschneidungsachsen. Letzteres Merkmal ergibt eine Darstellung verkehrsarmer landschaftlicher Freiraumkomplexe.
Daten der landesweiten Biotop- und Nutzungstypenkartierung Mecklenburg-Vorpommern
In den Jahren 1990/91 wurden landesweit flächendeckende Luftbildflüge unter Einsatz eines für Auswertungszwecke besonders geeigneten Color-Infrarot (CIR)-Filmes im Maßstab 1:10.000 durchgeführt. Im Ergebnis des visuellen Bildbearbeitungsprozesses entstanden thematische Karten auf der Grundlage des Schnittes der topographischen Karte 1:10.000, in der die codierten Informationen entsprechend des alpha-numerischen Schlüssels der Biotop- und Nutzungstypen an jeden flächen- und linienhaften Biotoptyp angehängt sind. Der Biotop- und Nutzungstypenschlüssel besteht aus Buchstaben- und Zifferncodierungen. Er besitzt innerhalb der Biotoptypengruppen einen dreistufigen hierarchischen Aufbau. Ausgehend von 6 Landschaftselementtypen (Biotoptypengruppen), erfolgte eine Aufgliederung dieser in insgesamt 23 Strukturtypen (Obereinheiten), die wiederum mehrere Biotoptypen (Untereinheiten) umfassen. Jeder Biotoptyp kann mit Merkmalen aus zwei weiteren Spalten (Vegetationskundliches Merkmal; Standort- und Nutzungsmerkmal) untersetzt werden, die als Buchstabencodierungen frei zuzuordnen sind.
Europäische Vogelschutzgebiete
Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas" (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung - VSGLVO) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462) wurden die der EU-Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetz) zu Europäischen Vogelschutzgebieten erklärt. Die Angaben zu den SPA (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank NaturaD) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen Europäischen Vogelschutzgebietes. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind in der Shapedatei spamv12p.* abgelegt.
Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention)
Nach dem "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention)" benennen die Vertragsstaaten "Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung" (FiB), die festgelegte Kriterien erfüllen müssen. Für das Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern wurden von der DDR am 31.07.1978 vier FiB gegenüber der UNESCO benannt. Die Grenzen der FiB wurden im Jahr 2000 durch das Institut für Geodatenverarbeitung auf der Grundlage einer Digitalisiervorlage des LUNG M-V im Maßstab 1 : 50.000 digitalisiert.
Fischadler (Rasterdarstellung)
Die Fischadlerhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern, Leiter Herr Köhler) erfasst. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand "Fischadler" (fiad_p.*) jährlich aktualisiert. Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2007-2016 abgeleitet. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
Fische und Rundmäuler
- Fundpunkte von Fisch- und Rundmaularten überwiegend an Fließgewässern (93% des Datenbestandes) nach Erhebungen des Landesfachausschuss Feldherpetologie und Ichthyofaunistik im NABU M-V - Es handelt sich um Daten, die als Grundlage für einen Atlas der Fische und Rundmäuler in M-V zusammengestellt wurden. - Die Daten wurden in den Jahren von 1999 bis 2005 erfasst, auf Fehler geprüft und geometrisch korrigiert (maximale Erfassungsungenauigkeit: 50 m). - Die Attribute der o.g. Erhebung wurden im LUNG soweit wie möglich vervollständigt und u.a. durch Schutzkategorien und amtliche Gewässerdaten ergänzt.
Fischotter Totfunde
- Tot aufgefundene Fischotter werden kontinuierlich seit 1985 registriert. - Für die 818 bis Oktober des Jahres 2011 erfassten toten Fischotter wurden folgende Todesursachen festgestellt: 663 x Straßenverkehr, 57 x Fischerei (Ertrinken in Reusen), 98 x sonstige oder unbekannte Ursachen. - Tote Fischotter werden von den Findern fortlaufend an das LUNG gemeldet (dabei ist von einer hohen "Dunkelziffer" nicht gemeldeter Tiere auszugehen). In die Datenbank aufgenommen wurden nur die beim LUNG mit Meldebogen gemeldeten Fischotter-Totfunde (der Meldebogen ist am Ende der Metadokumentation zu finden). Ein großer Teil wird für weitere Untersuchungen an die Universität Rostock und andere wissenschaftliche Einrichtungen übergeben. - Die Daten wurden anhand der Ortsangabe der Meldebögen zunächst auf der Grundlage der UEK 1 : 250.000 digitalisiert. Zur möglichst genauen Lokalisierung wurde zusätzlich die TK 1 : 25.000 und TK 1 : 10.000 herangezogen. Die Lagegenauigkeit der Punkte schwankt (hohe Genauigkeit bspw. bei Straßen mit Angabe einer Gewässerbrücke; geringe Genauigkeit bspw. bei größeren Seen). Seit dem Jahr 2005 wird bei der Digitalisierung regelmäßig die geschätzte Genauigkeit des Fundpunktes angegeben (Attribut ¿abweichung¿).
Flächennaturdenkmale
flächige Darstellung der Flächennaturdenkmale (FND) und der Naturdenkmale (ND) mit flächiger Ausdehnung Die Ausweisung der FND erfolgte gemäß § 13 des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBL.I Nr. 12 S. 67) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 2 Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1970 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Mai 1970 Teil II Nr. 46 S. 331) und § 15 Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1989 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1989 Teil I Nr. 12 S.159). Die Ausweisung der ND erfolgte gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.Juli 2009 (BGBL. I S. 2542) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBL. S. 148, 181). Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2017 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für die Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V. Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten und/oder Lagebeschreibungen (z.B. Angabe der betroffenen Flurstücke) der Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V erstellt (in Ausnahmefällen wurden Geometrien von zuständigen Behörden übernommen). Die von den zuständigen Gebietskörperschaften zwischen 1992 und 2016 vorge¬legten Abgrenzungskarten der FND und ND haben Maßstäbe von 1:10.000 bis 1:100.000 (unterschiedliche Kartenausgaben). Zu jedem FND und ND gibt es ein Formblatt mit Angaben über die Festsetzungen und sonstigen Informationen (z.B. Kurzbeschreibung, Flächengröße (GIS-technisch ermittelt und Angabe in Rechtsvorschrift)). Die Formblätter der FND und ND können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. Für FND und ND sind grundsätzlich die UNB zuständig. Bei den UNB erhalten Sie verbindliche Auskünfte zur Abgrenzung sowie zu Ge- und Verboten. Weitere FND enthält der Geofachdatenbestand fnd14_p.*. Auch beide Shapefiles zusammen enthalten jedoch keine vollständige und abschlie-ßende Darstellung aller FND und ND, sondern nur die, die dem LUNG M-V durch die UNB mitgeteilt wurden.
Flechten (Rasterdarstellung)
Die Datenbank zur Verbreitung der Flechten in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Höhere Pflanzen, Moose, Pilze, und Großalgen umfasst (http://www.flora-mv.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen). Anerkannte Artspeziallisten für Flechten in Mecklenburg ¿ Vorpommern sind Herr Dr. Ulf Schiefelbein (LUNG) und Frau Birgitt Litterski (Universität Greifswald) Ein Datenbankauszug wurde im November 2011 an das LUNG übergeben (Stand: 22.11.2011). Die Originaldaten liegen in Gauß-Krüger-Koordinaten vor und wurden in das ETRS-System umgerechnet. Der vorliegende Datenbestand fle11_r.shp umfasst alle Fundinformationen der Datenbank als Rasterdaten, d. h. bezogen auf Messtischblatt-Quadranten. Er enthält sowohl die ursprünglich auf Ebene von Messtischblatt-Quadranten erfassten Daten sowie die auf Messtischblatt-Quadranten umgerechneten Punktdaten. Die letztgenannten, punktgenauen Daten stehen auch als eigenständiger Datenbestand zur Verfügung (fle11_p.shp). Hinweis zur Taxonomie: Die Taxonomie der Flechten unterliegt einer stetigen Fortentwicklung. Als Referenz dient die vom Netzwerk Phytodiversität (http://netphyd.floraweb.de/) entwickelte Referenzliste GermanSL (Jansen & Dengler 2008, s. u.) und die Referenzliste für Flechten des LUNG (2007). Die Referenzliste German SL ist als Zusatztabelle verfügbar (fle11_tax.dbf). Beide Referenzlisten lassen sich nicht vollständig den Fundpunkten bzw. deren taxonomischer Bezeichnung zuordnen und sind nicht miteinander über Codierungen verknüpfbar. Somit werden die Codierungen beider Referenzlisten mitgeführt: Taxnummer und Sippennummer sind in der Referenzliste LUNG (2007) codiert. Speciesnr. und Validnr. sind in der GermanSL codiert. Stimmen Speciesnr. und Validnr. überein, entspricht der Taxname dem derzeit gültigen wissen-schaftlichen Artnamen. Sind diese Nummern unterschiedlich weist die Validnr. auf den gültigen Namen. Dieser Abgleich wurde für den vorliegenden Geodatenbestand bereits vorgenommen, der gültige Name ist als Attribut ¿taxnam_akt¿ eingetragen (möglich nur bei Datensätze wel-che mit der German SL verknüpfbar sind). Weiterführende Informationen zu GermanSL unter: http://www.botanik.uni-greifswald.de/germanSL.html sowie in der Publikation: Jansen & Dengler (2008): GermanSL ¿ Eine universelle taxonomische Referenzliste für Vegetationsdatenbanken in Deutschland. Tuexenia 28: 239-253. Verwendete Taxonomische Referenzliste: - German SL Version 1.2.2 - Referenzliste LUNG (2007)
Gebiete nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-RL
Die Gebietsvorschläge nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 28.04.1998 (1. Tranche), 14.12.1999 (2. Tranche), 25.05.2004 (Gesamtmeldung terrestrische Gebiete und küstennahe Gewässer, inkl. Ergänzung durch die Tranchen 3 u. 3a) und 25.9.2007 (äußere Küstengewässer) festgelegt und der Europäischen Kommission gemeldet. Gemäß dem in der FFH-RL vorgegebenen Meldeverfahren handelte es sich nach Art. 4 (1) der FFH-RL zunächst um die sog. „Nationale Gebietsliste“, in der die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission Gebietsvorschläge unterbreiten (sog. Vorschlagsgebiete von Gemein-schaftlicher Bedeutung = vGGB = proposed Sites of Community Importance = pSCI). Mit der Entscheidung 2004/798/EU vom 7.12.2004 (Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004), der Entscheidung 2008/25/EG vom 13.11.2007 (Amtsblatt der Europäischen Union L 12/383 vom 15.1.2008) und dem Beschluss 2010/44/EU vom 22.12.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L30/120 vom 2.2.2010) hat die Europäische Kommission alle Gebietsvorschläge in die Liste von Gebieten von Gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Es handelt sich nun also um Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (= GGB = Sites of Community Importance = SCI) nach Art. 4 (2) der FFH-RL. Nach Art. 4 (4) der FFH-RL haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die GGB möglichst schnell, spätestens aber binnen 6 Jahren nach Aufnahme in die Liste der GGB nach nationalem Recht als Besondere Schutzgebiete (= BSG = Special Areas of Conservation = SAC) festzulegen. Aus dem Feld „URL_MV“ der Attributtabelle geht die Entscheidung/der Beschluss, mit dem das jeweilige Gebiet erstmals als GGB erklärt wurde, hervor (= Beginn der 6-Jahres-Frist). Die Digitalisierung zur 1. und 2. Tranche erfolgte schrittweise (je nach Stand der Abstimmungsverfahren) durch das LUNG und (im Auftrag des UM) durch das Institut für Geodatenverarbeitung, Hinrichshagen (IfGDV) auf der Grundlage der TK 25 AS. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung terrestrischer Gebiete und küstennaher Gewässer erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 25 N, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung der TK 10 AS. Dabei wurde nur ein Teil der Grenzen der 1. und 2. Tranche präzisiert und an die TK 25 N bzw. die TK 10 AS angepasst. Für die Gebiete in den äußeren Küstengewässern erfolgt die Abgrenzung durch das Institut für Angewandte Ökologie GmbH Brodersdorf (IfAÖ) im Maßstab 1 : 500.000 auf Grundlage der Seekarte [Fachgutachten im Auftrag des LUNG]. Die Angaben zu den FFH-Gebieten (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 13.3.2006, 31.3.2008, 31.3.2009, 31.5.2010, 31.5.2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.06.2014, 31.5.2015, 31.5.2016. Mit den in der Regel jährlich vorgenommenen Korrekturmeldungen werden verschiedene technische und wissenschaftliche Korrekturen vorgenommen, wie z.B. die Ergänzung oder Streichung von Arten oder Lebensräumen, die irrtümlich gemeldet oder erst später im Gebiet gefunden wurden. Auch Grenzkorrekturen aufgrund von z. B. bei der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission nicht berücksichtigten, aber festgesetzten Bebauungsplänen, wurden nunmehr vorgenommen. Mit der Korrekturmeldung zum 31.5.2013 wurde zudem das Berichtsformular der Standardbögen verändert. Die Attributtabellen-Angaben zu Flächengrößen, vorkommenden Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-RL, vorkommenden Arten nach Anhang II der FFH-RL, Bedeutung, Verletzlichkeit und Management sind den Standarddatenbögen (SDB) in der jeweils aktuellen Fassung entnommen. Für ein Teil der Gebiete (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der im Verfahren befindlichen Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte überwiegend auf Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 bis zu 1:1.500. Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene FFH-Gebiete. Für die FFH-Gebiete mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke ein zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten (Datei: ffhmv16fp.shp). Mit der Erarbeitung der Karten für die Natura 2000-LVO M-V erfolgte für die marinen Gebiete im Jahr 2015 eine genauere Abgrenzung unter Verwendung von Seekarten. Dabei wurden mit Koordinaten versehene Grenzpunkte definiert. Diese sind in Seekarten der Maßstäbe 1:100.000 bzw. 1:150.000 eingetragen. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Datei: ffhmv16kp.shp). Für das FFH-Gebiet DE 1447-303 „Saßnitz, Eiskeller und Ruinen Dwasieden“, Teilgebiet „Ruinen Dwasieden“ wurden im April 2016 anstelle einer zusammenhängende Fläche (Entwurf 11/2015) elf Teilflächen ausgegrenzt. Die Eckpunkte dieser viereckigen Teilflächen sind jeweils durch Koordinaten definiert. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Datei: ffhmv16kp.shp). Die Meldung dieser Gebietsänderung an die EU-Kommission erfolgt mit einer Änderungsmeldung zu einem späteren Zeitpunkt. Die Datei ist die Basis für die Gebietsabgrenzung der Natura 2000-LVO M-V vom 9.8.2016. Im Juli 2016 erfolgte, für die Aktualisierung der Standarddatenbögen 2016, die Neuermittlung der Schwerpunktkoordinaten der FFH-Gebiete . Als Bezugssystem wurde ETRS89 (GRS80) verwendet. Die so ermittelten Punkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Datei: ffhmv16sp.shp).
geschützte Landschaftsbestandteile
flächige Darstellung der geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) Die Ausweisung erfolgte gemäß § 29 des Gesetzes über Naturschutz und Land-schaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S.2542) in Verbindung mit § 14 Absatz 3 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66). Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2017 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für die Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V. Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten und/oder Lagebeschreibungen (z.B. Angabe der betroffenen Flurstücke) der Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V erstellt (in Ausnahmefällen wurden Geometrien von zuständigen Behörden übernommen). Die von den zuständigen Gebietskörperschaften zwischen 1992 und 2017 vorgelegten Abgrenzungskarten der GLB haben Maßstäbe von 1:10.000 bis 1:25.000 (unterschiedliche Kartenausgaben). Zu jedem GLB gibt es ein Formblatt mit Angaben über die Festsetzungen und sonstigen Informationen (z.B. Kurzbeschreibung, Flächengröße (GIS-technisch ermittelt und Angabe in Rechtsvorschrift)). Die Formblätter der GLB können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. Für GLB sind seit dem 01.03.2010 grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Sofern und soweit deren Ausweisung zur Umsetzung des europäischen ökologischen Netzes ,,Natura 2000“ oder für den Biotopverbund erfolgt, sind jedoch die UNB zuständig. Für alle GLB, die vor dem 01.03.2010 ausgewiesen wurden, waren/sind die UNB zuständig. Bei den UNB erhalten Sie verbindliche Auskünfte zur Abgrenzung sowie zu Ge- und Verboten. Dieses Shapefile enthält keine vollständige und abschließende Darstellung aller GLB, sondern nur die, die dem LUNG M-V durch die UNB mitgeteilt wurden.
gesetzlich geschützte Biotope, 1. Durchgang, Gesamtdatensatz
Der § 20 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22.10.2002 in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet gesetzlich geschützte Biotope und Geotope, die in den Anlagen 1 und 2 dieses Gesetzes gesondert definiert sind. Die dort aufgeführten und beschriebenen "Lebensräume" unterliegen einem besonderen Schutz. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen führen können, sind unzulässig. Durch § 20 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) werden bestimmte Biotope, die in Abs. 1 aufgelistet sind, einem gesetzlichen Schutz unterstellt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Die gesetzlich geschützten Biotope sind nach § 20 Abs. 5 LNatG in ein Verzeichnis, das sog. "Biotopverzeichnis" einzutragen. Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt unter Verwendung der "Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände". Die Kartierung wurde seit 1996 durchgeführt und erfolgt kreisweise. Die Daten enthalten Angaben über: - Standort/Geologie, Naturraum, Landkreis/Kreisfreie Stadt, Gemeinde/Stadt, TK10-Nr., verwendete CIR-Luftbilder - Flächengröße bzw. Linienlänge - Schutzmerkmale - Haupt-, Neben- und Überlagerungscodes nach Biotop-Kartieranleitung - Vegetationseinheiten - Habitate und Strukturen - Beschreibung und Besonderheiten - wertbestimmende Kriterien, Gefährdungen, Empfehlungen - Standortmerkmale, Nutzungsmerkmale - Angaben zu Pflanzen- und Tierarten - verwendete Unterlagen. Literatur: Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände in Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998, Heft 1 (zu beziehen beim LUNG)
gesetzlich geschützte Geotope, Flächen
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
gesetzlich geschützte Geotope, linienförmige Objekte
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst. - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
gesetzlich geschützte Geotope, punktförmige Objekte
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst. - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
Großlandschaften
Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (s.u. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien des ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. Quellen: - Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg Vorpommern (Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz; 1995) - Naturräumliche Gliederung von Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1 : 250.000 (Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz, 1996)
Gutachtliche Landschaftsrahmenplanung der Planungsregionen (PR) 1 bis 4 in Mecklenburg-Vorpommern
Die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) sind nach § 12 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) aufzustellen und fortzuschreiben. Sie werden für die vier Planungsregionen (PR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt: Westmecklenburg (PR 1), Mittleres Mecklenburg/Rostock (PR 2), Vorpommern (PR 3), Mecklenburgische Seenplatte (PR 4). In den GLRP werden die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft flächendeckend erarbeitet, dargestellt und begründet. Der GLRP nimmt zunächst eine umfassende Analyse des gegenwärtigen Zustands der Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume vor. Aus der Analyse des Zustands und den erkennbaren Entwicklungstendenzen werden anhand der aufgestellten Leitbilder und Qualitätsziele die Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbundes, der ökologischen Funktionen sowie der Erholungsfunktionen der Landschaft hergeleitet. Neben einem ausführlichen Textteil enthalten die GLRP umfangreiches Kartenmaterial (in der zweiten Ausgabe etwa 20 Textkarten im Übersichtsmaßstab sowie 6 Planungskarten im Maßstab 1:100.000). Die raumbedeutsamen Inhalte der GLRP werden nach einer Abwägung mit anderen Belangen in die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) übernommen. Weiterhin sollen die GLRP von Behörden und anderen öffentlichen Stellen, deren Tätigkeit sich auf Natur und Landschaft auswirkt, beachtet werden. Die GLRP für die vier Planungsregionen des Landes wurden erstmalig in den Jahren 1996 bis 1998 veröffentlicht (erste Ausgabe). Der GLRP Mittleres Mecklenburg/Rostock wurde ab Oktober 2004 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im April 2007 in einer zweiten Ausgabe fertiggestellt. Der GLRP Westmecklenburg wurde ab Oktober 2006 fortgeschrieben. Für den Entwurf Stand April 2008 wird im Mai/Juni 2008 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Voraussichtlich Ende 2008 wird die Endfassung der zweiten Ausgabe des GLRP Westmecklenburg veröffentlicht. Die Erarbeitung der Fortschreibung des GLRP Vorpommern begann im Sommer 2007. Ein Beteiligungsexemplar wird voraussichtlich Anfang bis Mitte des Jahres 2009 vorliegen.
Höhere Pflanzen 1627-2015 (Rasterdarstellung)
Die Datenbank zur Verbreitung der Höheren Pflanzen in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Moose, Pilze, Flechten und Großalgen umfasst (http://www.flora-mv.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen). Ein Datenbankauszug in Form einer Schnittstellendatei für MultiBaseCS wurde im März 2015 an das LUNG übergeben. Der vorliegende Datenbestand wurde aus den Punktdaten zu Höheren Pflanzen, inkl. der auf Messtischblätter bezogenen Punktdaten, abgeleitet. Die Fundpunkte werden als Aggregation von Jahr, Art und MTBQ-Raster dargestellt. Der aktuelle Auszug aus der Datenbank der Höheren Pflanzen vereint Fundpunkte folgender Herkunft: - im Online-Portal eingegebene Daten (ca. 30.000 Datensätze) - historische Belege (Literatur, Herbar, Karteikarten der Universität Greifswald) (ca. 130.000 Datensätze) - als Rasterdaten erfasste Daten [u. a. Kartierung für den ¿Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Ostdeutschlands¿ (Hrsg. Benkert, Fukarek & Korsch 1996)]..(ca. 450.000 Datensätze) Taxonomie: Die Schnittstelle zwischen der Flor. Datenbank und MultiBaseCS berücksichtigt alle in der Flor. Datenbank vorkommenden taxonomischen Artbezeichnungen und überführt sie in die Artreferenz von MultiBaseCS. Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
INSPIRE Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Typen/Arten von Schutzgebieten des Naturschutzes: o Naturschutzgebiete o Landschaftschutzgebiete o Nationalparke o Biosphärenreservate (national) o Naturparke o Nationale Naturmonument(e) o Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung o europäische Vogelschutzgebiete o Biosphärenreservate (international) Zu jeder dieser Schutzgebietstypen liegen Primärdaten in Form eines Shapefiles vor. Diese Primärdaten wurden im vorliegenden Shapefile (Sekundärdaten) zusammengeführt (merge). Dabei wurden die Attributtabellen auf die INSPIRE-relevanten Attribute beschränkt.
Kartenportal-Themen Naturräumliche Gliederung
Dieser Themenbereich im Kartenportal Umwelt M-V beinhaltet die 4 hierarchischen Ebenen der naturräumlichen Gliederung Mecklenburg-Vorpommerns.
Kartierung geschützter Biotope: nicht kartiertere Bereiche
Bereiche, die bei der Kartierung nicht berücksichtigt werden konnten (z.B. militärisches Sperrgebiet). Die nicht kartierten Bereiche werden durch diesen Datenbestand nicht vollständig dargestellt, da sie bei der Kartierung nicht immer ausgewiesen wurden. Es können sich also auch außerhalb der hier dargestellten Gebiete Bereiche befinden, die ebenfalls nicht kartiert wurden.
Kormorankolonien
Kormoranbestand in Mecklenburg-Vorpommern, Darstellung der Kolonie-standorte und Größenklassen 2011,
Kranich (Rasterdarstellung)
Das brutplatzgenaue Kranich-Shape (krani_p.shp) ist ein Export aus der Kranich-Datenbank M-V. Seit 2011 werden die Kranich-Daten im Großvogel-Modul der Artendatenbank MultiBaseCS durch Herrn Boldt (AG Kranichschutz Deutschland) bearbeitet. Aus diesen Daten wurde der vorliegende Datenbestand ab dem Jahr 2008 abgeleitet (vgl. hierzu den Hinweis bei der Beschreibung des Attributs ¿H_ANZ¿). Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ), vor.
Landschaftseinheiten
Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (s.u. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien des ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. Quellen: - Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg Vorpommern (Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz; 1995) - Naturräumliche Gliederung von Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1 : 250.000 (Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz, 1996)
Landschaftsschutzgebiete
Die Digitalisierung wurde auf der Grundlage der Karten der Schutzgebietsdokumentation erstellt (z.T. wurden Geometrien von den zuständigen Behörden übernommen und an Geobasisdaten angepasst). Je nach Ausweisungszeitraum haben die Abgrenzungskarten der Landschaftsschutzgebiete (LSG) unterschiedliche Maßstäbe. Ab Mitte der 1990iger Jahre sind Verordnungskarten im Maßstab 1:10.000, in Ortslagen z.T. ergänzt durch Flurkarten, üblich. Davor wurden die LSG auch auf Karten der Maßstäbe 1:25.000 bis 1:200.000 (unterschiedliche Kartenausgaben) ausgewiesen. Die Digitalisierung wurde am Bildschirm vor dem Hintergrund der Topografischen Karte 1:10.000 AS (Ausgabe 1989-2003) oder später DTK10 vorgenommen. In Teilbereichen wurden zusätzlich Luftbilder (Digitale Orthophotos) und ALK (Flurkarten) hinzugezogen. Aufgrund der unterschiedlichen Digitalisierungsgrundlagen (Abgrenzungskartenmaßstab und -qualität) können die Abweichungen im Gelände zwischen +/- 10 und +/- 300 m liegen. Für die genaue Feststellung der Grenzen eines LSG sind daher stets die Abgrenzungskarten der Ausweisung heranzuziehen. Zuständig für die Ausweisung von LSG und den Vollzug der Regelungen sind i.d.R. die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen (LK) und kreisfreien Städten (Ausnahme LSG 142). Unklarheiten zum Grenzverlauf von LSG sind darum i.d.R. mit den UNB der LK bzw. der kreisfreien Städte zu klären. Mit dem Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz (BRElbeG M V) vom 15.01.2015 wurden zum 01.02.2015 aufgehoben: die Verordnung zum LSG Mecklenburgisches Elbetal und die Verordnung zum LSG Boize, soweit es innerhalb des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (BR ELB) liegt Zugleich wurden Entwicklungszonen (EZ) ausgewiesen, die in Schutzintensität und Regelungsinhalt mit LSG vergleichbar sind. Die EZ des BR ELB werden daher mit im Shapefile der LSG geführt. [Hinweis: Mit den Verordnungen der Biosphärenreservate Schaalsee und Südost-Rügen wurden seinerzeit deren Schutzzonen III formell als LSG ausgewiesen.] Es handelt sich um das sog. Brutto-Shapefile, bei dem die Flächen, die zugleich Naturschutzgebiet (NSG) sind, nicht herausgeschnitten wurden (also vollständige Darstellung der LSG-Flächen, auch die, die zugleich NSG sind); dieses Shapefile sollte für Kartendarstellungen ohne NSG verwendet werden.
Landschaftszonen
Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (s.u. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien des ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. Quellen: - Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg Vorpommern (Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz; 1995) - Naturräumliche Gliederung von Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1 : 250.000 (Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz, 1996)
Moose (Rasterdarstellung)
Die Datenbank zur Verbreitung der Moose in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Höhere Pflanzen, Algen, Pilze, und Flechten umfasst (www.flora-MV.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen). Ein Datenbankauszug vom Mai 2017 wurde über die MultiBaseCS-Schnittstelle in die Artendatenbank MV im LUNG importiert und von dort als Shape für das LINFOS ex-portiert. Der vorliegende Datenbestand moos17_r.shp umfasst alle Fundinformationen der Artendatenbank M-V zu Moosen bezogen auf Messtischblatt-Quadrant. Die Daten wurden nach Art, Jahr und Messtischblatt-Quadrant aggregiert. Die punktgenauen Daten stehen als eigenständiger Datenbestand zur Verfügung (moos15_p.shp). Der vorliegende Rasterdatenbestand umfasst insg. 94.570 Datensätze (aggregiert aus 139.235 Beobachtungen) zu 607 Moos-Arten aus den Jahren 1667 bis 2017. Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Muscheln u. Schnecken
Teil 1 (Quelle 1, 2001): Alle im Lande Mecklenburg-Vorpommern von Mitgliedern des NABU-Landesfachausschusses Malakologie erhobenen Daten wurden gesichtet und bezüglich folgender Charakteristika selektiert und zusammengefasst. Es wurden alle Schnecken und Muscheln der Roten Liste (Kategorie 1 und 2) ausgewählt. Dabei diente die 2. Fassung der Roten Liste (herausgegeben 4/2002) als Grundlage. Es wurden nur Lebendfunde berücksichtigt. Da Molluskenschalen über mehrere Jahrzehnte (teilweise sogar Jahrhunderte) überdauern können, spiegeln nur die Rezentnachweise die aktuelle Bestands- und Gefährdungssituation wider. Es wurden nur Daten ab 1990 in die Datenbank aufgenommen; dadurch wird ein aktuelles Verbreitungsbild dargelegt. Teil 2 (Quelle 2, 2004): Nach den gleichen Prinzipien wurden die Daten zu Schnecken und Muscheln des Anhangs II der FFH-Richtlinie (konkret: Anisus vorticulus, Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana, Helicigona lapicida) zusammengestellt. Die Koordinaten (Rechts- und Hochwert) der Fundpunkte wurden im Gauß-Krüger 3 Grad-System (bezogen auf den 4. Streifen) ermittelt und 7-stellig angegeben. Die Datenbank (Originalformat Excel) wurde nach Umwandlung in dbase als Ereignisthema eingeladen und in ein Punkt-Shape-File umgewandelt.
Nationalparke
Die Flächen der Nationalparke in M-V wurden jeweils separat digitalisiert (--> Primärdaten). Die Flächen der einzelnen Nationalparke wurden zusammen mit den Flächen der Biosphärenreservate und Naturparke in einem Shapefile gemeinsam gespeichert. Aus diesem wurden die Flächen der Nationalparke ausgewählt und in einem eigenen Shapefile gespeichert. Die vorliegenden Grenzen stellen die amtliche Interpretation der Verordnungskarten dar (erarbeitet durch die Großschutzgebietsverwaltung). Detailinformationen siehe Dokumentation der Primärdaten
Naturparke
Die Flächen der Naturparke in M-V wurden jeweils separat digitalisiert (¿ Primärdaten). Die Flächen der einzelnen Naturparke wurden zusammen mit den Flächen der Nationalparke und Biosphärenreservate in einem Shapefile gemeinsam gespeichert. Aus diesem wurden die Flächen der Naturparke ausgewählt und in einem eigenen Shapefile gespeichert. Die vorliegenden Grenzen stellen die amtliche Interpretation der Verordnungskarten dar (erarbeitet durch die Großschutzgebiets-verwaltung). Detailinformationen siehe Dokumentation der Primärdaten
Naturräume
Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (s.u. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien des ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. Quellen: - Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg Vorpommern (Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz; 1995) - Naturräumliche Gliederung von Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1 : 250.000 (Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz, 1996)
Naturschutzgebiete
Auf der Grundlage von Karten der Schutzgebietsdokumentation wurden durch das LUNG Digitalisiervorlagen im Maßstab 1:50.000 gezeichnet, auf deren Basis ein Shapefile erstellt wurde. Zu beachten ist, dass dadurch die maßstabsbedingte Ungenauigkeit bereits bei 50 m lag. Aufgrund des zweistufigen Übertragungsprozesses von den Verordnungskarten (bspw. Flurkarten oder Forstgrundkarten basierend) über die Digitalisiervorlage in das Shapefile kam es wahrscheinlich sogar zu größeren Ungenauigkeiten als 50 m. In den Folgejahren wurden sukzessive Digitalisiervorlagen im Maßstab 1:10.000 erstellt, auf deren Basis die Qualität des Shapefiles durch ¿On-Screen-Digitalisierung¿ vor dem Hintergrund von topographischen Karten, später auch Orthophotos verbessert wurde. Für die seit 2006 neu ausgewiesenen NSG werden bereits im Rahmen des Ausweisungsprozesses im Auftrag des Umweltministeriums/Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (als Verordnungsgeber) digitale Geometrien erstellt. Diese werden nach Ausweisung in den Datenbestand der Flächen der NSG integriert. Die Flächen der einzelnen NSG liegen also in diesem Datenbestand in unterschiedlicher Genauigkeit vor. Für die genaue Feststellung der Grenzen eines Naturschutzgebiets sind stets die zur Verordnung gehörigen Karten (also nach 1990 die Flurkarten) heranzuziehen. Mit dem Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz - BRElbeG M-V) vom 15.01.2015 sind zum 01.02.2015 (Inkrafttreten des BRElbeG M-V) alle Naturschutzgebiete innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehoben worden. Zugleich wurden Pflegezonen ausgewiesen, die in Schutzintensität und Regelungsinhalt mit Naturschutzgebieten vergleichbar sind. Die Pflegezonen (PZ) des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe M-V werden daher mit im Shapefile der Naturschutzgebiete geführt. [Hinweis: In den Biosphärenreservaten Schaalsee und Südost-Rügen, die zu einem früheren Zeitpunkt errichtet wurden, sind die Kern- und Pflegezonen ausdrücklich als Naturschutzgebiet ausgewiesen, es gibt also innerhalb dieser Biosphärenreservate formelle Naturschutzgebiete.]
Pilze (Rasterdarstellung)
Die Daten sind ein Auszug aus der Floristischen Datenbanken der Universität Greifswald (www.flora-MV.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen), übergeben an das LUNG im April 2010 (Stand: 05.04.2010). Dem Datenbestand liegt die Datenbank zur Verbreitung der Pilze in Mecklenburg-Vorpommern der AG Mykologie Mecklenburg-Vorpommern (AMMV, Kontakt: Dr. N. Amelang) zugrunde. Die Originaldaten (Rasterdaten) liegen in Gauß-Krüger-Koordinaten. Die ETRS-Koordinaten wurden GIS-technisch aus den Mittelpunkten der Messtischblätter bzw. ¿Quadranten abgeleitet und können daher geringfügig von der Umrechnung der Original-Gauß-Krüger-Koordinaten abweichen. Hinweis zur Taxonomie: Die Taxonomie der Pilze unterliegt einer stetigen Fortentwicklung. Sie wird von der AG Mykologie extern gepflegt. Jedem Taxa bzw. Artnamen ist in der Attributtabelle eine spezifische Tax- und Sippennummer zugeordnet. Stimmen beide überein entspricht der Taxname dem derzeit gültigen wissenschaftlichen Artnamen. Sind diese Nummern unterschiedlich weist dies auf einen Synonymnamen hin. Zur Bestimmung des aktuell gültigen Artnamens ist die Referenzliste zu verwenden (pilz_taxa.dbf), wobei die Sippennummer der Attributtabelle auf die Taxnummer mit dem aktuellen Namen verweist. Dieser Abgleich wurde für den Datenbankauszug bereits vorgenommen, der aktuell gültige Name ist als zusätzliches Attribut ¿taxnam_akt¿ eingetragen. Zusätzlich ist ein Synonymverzeichnis verfügbar (pilz_syn.dbf).
Revierkartierung der Biber
- Die landesweite Erfassung der Biberreviere findet seit 2001 im dreijährigen Turnus zwischen Oktober und April statt, bisher stehen die Daten für 2001/2002, 2004/2005 und 2007/2008 zur Verfügung. - Ziel ist die genaue Ermittlung der Zahl der Reviere und des Biberbestandes im Land. - Das Kartierungsverfahren ist im Methodenhandbuch für das Artenmonitoring beschrieben und basiert auf der Anleitung von HEIDECKE 1992. Vom Bearbeiter wurde ein Kartierungsbogen gemäß den Vorgaben des Artenmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern ausgefüllt. Einige Kategorien des Kartierungsbogens sind in die Attributtabelle übernommen worden. - Im Untersuchungszeitraum 2001/2002 wurden alle Reviere in vorgegebenen Referenzgebieten (mit bekannter Biberbesiedlung) kartiert, d.h. es handelt sich nicht um eine landesweit vollständige Übersicht. Im folgenden Untersuchungszeitraum 2004/2005 wurde eine weitgehend vollständige Kartierung angestrebt, allerdings fehlen Daten von der Insel Usedom und aus dem Elbetal. Seit 2007/2008 sind alle bekannten und vermuteten Biber-Vorkommensgebiete in die landesweite Revierkartierung einbezogen. - Während in den ersten beiden Untersuchungszeiträumen für mindestens die Hälfte der Reviere der exakte Besatz (Anzahl der Tiere) durch Ansitz ermittelt wurde, ist dies seit 2007/2008 nur noch für eine ausgewählte Zahl von Revieren möglich. Trotzdem lässt sich nach HEIDECKE 1997 eine verlässliche Bestands-Hochrechnung durchführen. - technische Information: Die Daten wurden im November 2010 aus der Artendatenbank des LUNG M-V ¿DBMonArt¿ exportiert, zum Teil mit GIS-Ermittlungen ergänzt und in Bezug auf die Attribute reduziert. Über die EDID sind die Datensätze eindeutig in der DBMonArt zu identifizieren.
Schmetterlinge (Rasterdarstellung)
Aus dem Datenbastand schmett_p (Schmetterlinge Punktdaten) und tagf_r (Tagfaltervorkommen Rasterdarstellung) wurde die vorliegende Rasterdarstellung, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) und ab dem Jahr 1850, abgeleitet. schmett_p: Fundpunkte von Schmetterlingen im vorliegenden Auszug aus MultiBaseCS befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung siehe Feld HERKUNFT) : o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG o Daten aus den Großschutzgebieten o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern o Daten aus Zufallsbeobachtungen o weitere Daten verschiedener Herkunft Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBaseCS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben. Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden. tagf_r: Die vorliegenden Daten geben einen ersten Überblick über die im Land M-V vorkommenden Tagfalter. Es wurden alle verfügbaren Angaben einbezogen, unabhängig vom Rote Liste Status der Arten. Zusammengestellt wurden die Daten von Herrn Hoppe und Herrn Wachlin. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf den jeweiligen MTBQ vor (als Punkt - Centroid des MTBQ).
Schreiadler (Rasterdarstellung)
Die Schreiadlerhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Dr. Scheller, zusammengestellt. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand ¿Schreiadler¿ (srad_p.*) jährlich aktualisiert. Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2007-2016 abgeleitet. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
Schwarzstorch (Rasterdarstellung)
Die Schwarzstorchhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Rohde, zusammengestellt. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand ¿Schwarzstorch¿ (sst_p.*) jährlich aktualisiert. Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2007-2016 abgeleitet. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
Seeadler (Rasterdarstellung)
Die Seeadlerhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator Herrn Müller in der Datenbank MultiBaseCS zusammengestellt. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand ¿Seeadler¿ (sead_p.*) jährlich aktualisiert. Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2007-2016 abgeleitet. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
Verbreitung Fischotter in MV, MTBQ-Kartierung 2005 (Rasterdarstellung)
Im Winterhalbjahr 2004/2005 wurden vorab festgelegte Kontrollpunkte auf Nachweise des Fischotters überprüft. Das Kartierungsverfahren lehnt sich weitestgehend an die von der Europäischen Sektion der IUCN/SSC Otter Specialist Group empfohlenen Standard-Methode an (REUTHER et al. 2000). In 822 Quadranten der in M-V liegenden Messtischblätter wurde ein Kontrollpunkt festgelegt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Wahrscheinlichkeit zur Erbringung eines positiven Nachweises möglichst groß ist (Gewässer mit attraktiven Uferbereichen für den Fischotter sowie Brückenbauwerke über Gewässer) und die Kontrollpunkte sich in einem Abstand von 5 ¿ 8 km befinden. Die Daten zu den einzelnen Kontrollpunkten sind im Geodatenbestand ¿Verbreitung Fischotter in MV, MTBQ-Kartierung 2005 (Punktdarstellung)¿ (fiover05p.*) abgelegt. Aus diesem Datenbestand wurde der Nachweis bezogen auf die Meßtischblattquadranten (MTBQ) des Landes M-V abgeleitet. 822 MTBQ weisen einen Kontrollpunkt auf (588 mit positivem Nachweis, 234 ohne Nachweis). 80 MTBQ weisen keinen Kontrollpunkt auf. Es handelt sich um randlich angeschnittene MTBQ, deren überwiegender Flächenanteil in den Nachbarländer oder in den Küstengewässern liegt, sowie um MTBQ, in denen der Kontrollpunkt nicht erreichbar war, sowie um MTBQ, in denen aufgrund der Gewässerarmut kein geeigneter Kontrollpunkt festgelegt werden konnte. Die Rasterkartierung belegt die flächendeckende Verbreitung des Fischotters in M-V (d. h. jedes Gewässer im Land ist potenziell durch die hochmobile Art nutzbar).
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten [Multi-Part-Polygone]
Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine "Vorläufige Binnendifferenzierung" der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. Bei der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. Daher ist vor jeder Verwendung der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" keine Lebensraum-typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem "Multi-Part-Polygon", das demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst. Dies kann beim "Geoprocessing", bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile ffhlrt04_.* mit "Single-Part-Polygonen" zur Verfügung.
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten [Single-Part-Polygone]
Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine "Vorläufige Binnendifferenzierung" der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. Bei der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. Daher ist vor jeder Verwendung der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" keine Lebensraum-typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. Technischer Hinweis: Alle Flächen liegen einzeln als "Single-Part-Polygone" vor (in 7/2005 Umwandlung in ArcInfo-Coverage und dann Rückwandlung in ArcView-Shapefile unter Löschung von Inselflächen). Alternativ steht das Ausgangs-Shapefile ffhlrt04.* zur Verfügung, bei dem alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem "Multi-Part-Polygon", das demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst sind.
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Bewertungen gemäß StDB
Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine ¿Vorläufige Binnendifferenzierung¿ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. Bei der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der "¿Vorläufigen Binnendifferenzierung"¿ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. Daher ist vor jeder Verwendung der ¿"Vorläufigen Binnendifferenzierung"¿ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der "¿Vorläufigen Binnendifferenzierung"¿ keine Lebensraumtypen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem "Multi-Part-Polygon", das demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst. Dies kann beim "Geoprocessing", bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile ffhlrt04_.* mit "Single-Part-Polygonen" zur Verfügung. Ergänzung der Attributtabelle um Informationen aus den Standarddatenbögen (StDB), ausgelesen aus dem Programm NaturaD (10/2005)
Wanderfalke (Rasterdarstellung)
Die Wanderfalkenhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst und seit 2005 in einem Gesamtdatensatz für M-V zusammengefasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Köhler, zusammengestellt. Aus dem Geodatenbestand ¿Wanderfalken¿ (wafa_p.*) wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2007-2016 abgeleitet. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf den jeweiligen Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
Weißstorch (Rasterdarstellung)
Die Weißstorchbestände werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (organisiert in der NABU-Landesarbeitsgruppe Weißstorchschutz Mecklenburg-Vorpommern; kurz NABU-LAG Weißstorchschutz M-V) erfasst und der Brutbestand statistisch ausgewertet. Alle 10 Jahre findet eine europaweite Weißstorcherfassung statt. Link zur Internetseite der NABU-LAG Weißstorchschutz M-V: http://www.nabu-stoerche-mv.de/ In der Vergangenheit wurden alle 5 Jahre (zum europaweiten Zensustermin und zur Halbzeit zwischen den europaweiten Zensusterminen, also 1994, 1999, 2004, 2009, 2014, zusätzlich die Horststandorte kartografisch verortet. Die Horststandorte wurden als Punkte digitalisiert und im Shapefile: ¿Weißstorch 2014 (horstgenaue Darstellung)¿ - wst14_p.* - abgelegt. Aus diesem Datenbestand wurde der vorliegende Datenbestand abgleitet, wobei die im Jahr 2014 besetzten Horste pro Messtischblatt-Quadrant (MTBQ) aggregiert wurden.
Untergeordnete Adressen (6)
Institution
Dezernat 200 Förderangelegenheiten, Moorschutz
Institution
Dezernat 220 Naturparke
Person
Frau PD Dr. Heike Culmsee