Abteilung F Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik, Referat F/3 Förderung des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien
Verweise
Datenbezüge (9)
Antrag auf Nutzung von Erdwärme durch vertikale und horizontale Erdsonden
Antragsformular und Beschreibung der zur Antragstellung erforderlichen Dokumente.
CO2-Minderungsplan
Die Gesamtemission des Saarlandes werden in Anlehnung an das Klimaschutzgutachten aus 1999 für 1990 mit 22 Millionen Tonnen angenommen. Der Ausstoß an Treibhausgasen liegt - bedingt durch die Montanindustrie - mehr als 80 Prozent über dem Bundesdurchschnitt; die CO2-Emissionen aus der Energieerzeugung machen im Saarland mehr als 89 Prozent aus. Als deutscher Beitrag zur globalen CO2-Minderung wurde auf internationalen Konferenzen eine CO2-Einsparung von 21 Prozent bis 2012 vereinbart. Diese Rate kann realistischerweise nicht auf das Saarland mit seinen Exportstrom-Kraftwerken übertragen werden. Ein konkreter CO2-Minderungsplan kann erst nach Vorliegen einer CO2-Bilanz für das Saarland festgelegt werden. Im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit der Landesregierung, dem Saarländischen Umweltpakt, haben sich saarländische Unternehmen zum Einsatz effizienter Produktionsprozesse, sauberer Produktionstechnologien, zur Vermeidung von Abfall sowie zur Einrichtung von Umweltmanagementsystemen verpflichtet. Damit wollen sie vorhandene Ressourcen sparsam nutzen und negative Wirkungen ihrer Betriebe auf die Umwelt verringern. Im Gegenzug verspricht die Landesregierung den Unternehmen vereinfachte verwaltungstechnische Abläufe in der Umsetzung von Verordnungen und Richtlinien sowie die Überprüfung des Ordnungsrechts auf mögliche Erleichterungen. Die Landesregierung beabsichtigt, die CO2-Emissionen im Bereich der Landesgebäude (Ministerien, Landesämter, Krankenhäuser, Justizgebäude, etc) weiter zu senken. Das Öko-Audit des Umweltministeriums dient einerseits dazu, die klimarelevanten Emissionen des Ministeriums als Büro-Betrieb zu reduzieren. Andererseits geht es um eine Evaluation der politischen Maßnahmen des Umweltministeriums in Bezug auf Klimaschutz.
Energieausweis
Käufer und Mieter erfahren bisher vor dem Einzug oft wenig über die energetische Qualität bzw. den Energiebedarf einer Immobilie, und dies obwohl Heiz- und Warmwasserkosten für viele Haushalte der größte Ausgabeposten unter den monatlichen Betriebskosten sind. Ab dem 1.Oktober 2007 hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) dies geändert. Bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes (nicht bei denkmalgeschützten Gebäuden) ist dann auf Nachfrage dem potentiellen Käufer oder Mieter ein Energieausweis und die damit einhergehenden Modernisierungsempfehlungen vorzulegen.
Energiebilanz und CO2-Bilanz des Saarlandes
Statistischer Bericht über den Energieverbrauch des Saarlandes
GReENEFF
GReENEFF - erstmals grenzüberschreitendes Beteiligungsmodell für Energie-Effizienz in der Großregion Ziel des INTERREG VA Projektes „GReENEFF” ist es, Wissen in der Großregion im Bereich Ökoquartiere und energieeffizienter sozialer Wohnungsbau zu bündeln und zu verbreiten. Durch ein grenzüberschreitendes Beteiligungsmodell sollen Leuchttürme geschaffen werden, um Umweltbelastungen wie Energie- und Ressourcenverbrauch sowie CO2-Ausstoß zu verringern und die Anwendung und Verbreitung innovativer Ansätze zu fördern und zu stärken. GReENEFF steht für „Grenzüberschreitendes Netzwerk zur Förderung innovativer Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der Energieeffizienz in der Großregion”. Um diese Herausforderungen zu meistern werden Pilotvorhaben im Saarland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Mosel und der Wallonie im Bereich nachhaltige Quartiere und energieeffizienter sozialer Wohnungsbau gesucht. Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen und Stadtwerke sollen miteinander vernetzt werden, um einen fachlichen Austausch zwischen ihnen zu ermöglichen. Das Gesamtvolumen des Interreg Projektes beläuft sich auf max. rund 15,5 Mio. Euro. Aus dem Europäischen Strukturfonds EFRE fließen dabei rund 6 Mio. Euro. Saarländische Partner sind das Ministerium für Wirtschaft.
Klimagutachten
Ein aktiver Klimaschutz fordert ein sofortiges und nachhaltiges Handeln auf der Ebene der Bundesländer und Kommunen. Die Landesregierung des Saarlandes hat deshalb im Sinne der "Agenda 21", die während der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet wurde, ein umfassendes Klimaschutzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Klimaschutzgutachten Saarland konzentriert sich auf die Potentiale zur Reduktion der CO2-Emissionen in den beiden Bereichen Energie und Verkehr sowie die hierbei zur Verfügung stehenden Umsetzungsinstrumente.
Regionales Klimamodell
Regionales Klimamodell
Windpotentialstudie
Im September 2010 wurde dem Planungsbüro AL-PRO GmbH & Co. KG vom saarländischen Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr der Auftrag zur Erstellung einer Windpotenzialstudie für das gesamte Saarland erteilt. Bei dem vorliegenden Kurzbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem überarbeiteten Endbericht PSE-18022011-576-R2-Saarland, der im Rahmen dieses Auftrages gemäß dem Stand von Wissenschaft und Technik nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch erstellt wurden.
ZEP kommunal 2014-2020
Wegen der Endlichkeit der fossilen Energieressourcen und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes ist es notwendig, zu einer nachhaltigeren, zukunftsfähigen Energieversorgung zu finden. Dabei übernehmen die Kommunen eine wichtige Vorreiter- und Vorbildfunktion für Bürger und Unternehmen. Dies sieht die Europäische Union ähnlich. Daher fördert sie Maßnahmen zur Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und zur Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude. Die saarländische Landesregierung unterstützt dieses Ziel zur Verminderung der CO2- Emissionen in Gebietskörperschaften und Kirchengemeinden durch die Richtlinie ZEP Kommunal. Zum 16.07.2021 wurde die Richtlinie ZEP kommunal präzisiert. Achtung: Es können weiterhin Förderanträge bis ins Jahr 2023 gestellt werden. Die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme muss bis spätestens 30.06.2023 erfolgen.