Mit Erlass der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von Kommunalem Abwasser (91/271/EWG) haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen für Maßnahmen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt. In der Richtlinie werden Anforderungen bezüglich der Abwassereinleitungen aus kommunalen Kläranlagen, Überwachungsverfahren und der zeitliche Rahmen für den Ausbau von abwassertechnischen Anlagen gestellt. Darüber hinaus ist nach Artikel 16 alle 2 Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwassersituation zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der vorliegende Lagebericht informiert über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und die Entsorgung von Klärschlamm für den Berichtszeitraum 2019 - 2020.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02000000) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Verweise und Downloads
Querverweise (4)
Untergeordnete Objekte (4)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
2EC77782-E586-4B87-9000-B6BACEC7D970 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, zuständige Behörde |
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Kontakt
Herausgeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Grundsatz Direkteinleiter W2 - Abwasserwirtschaft Wasser, Abwasser und Geologie (W)
Neuenfelder Straße 19
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Herausgeber |
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Wasser, Abwasser und Geologie |
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Erscheinungsort |
Hamburg |
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Erscheinungsjahr |
2020-01-01 |
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Dokumenttyp |
Brochure/Bulletin |
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