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Organisationseinheit

Atomrechtliche Genehmigungen

Inhalt
  • Übersicht
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    Zeitbezug Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
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  • Fach­informationen
    Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24520
0351-564-24004

Be­schrei­bung

Die Aufgaben des Bereiches atomrechtliche Genehmigungen umfassen:
- Grundsatzangelegenheiten der Kernenergie,
- Führen von atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren insbesondere im Rahmen der Stilllegung und nuklearer Entsorgung am Forschungsstandort Rossendorf,
- Führen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren,
- Emissions- und Immissionsüberwachung des Standortes Rossendorf,
- Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen und
- Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge

Zeitbezug

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

kontinuierlich

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

06.08.2009

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Sachsen (14) 11.85°/50.184° 15.084°/51.711°
Regionalschlüssel
140000000000

Verweise und Downloads

Untergeordnete Objekte (5)

Organisationseinheit
Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen
Die Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen umfasst alle vom Betreiber der jeweiligen kerntechnischen Anlage zu treffenden Maßnahmen mit dem Ziel,
- eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe und
- die einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoff in solchen Mengen, die für die Herstellung einer kritischen Anordnung ausreichen,
zu verhindern.
Organisationseinheit
Atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren
Der Antrag auf Genehmigung zum Bau und Betrieb einer kerntechnischen Anlage ist bei der Genehmigungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet werden soll, schriftlich zu stellen.
Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten die Beurteilung ermöglicht, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten betroffen sein können.
Sind die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzugeben. Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern.

Bei der Prüfung eines Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.

Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.

Erteilte Genehmigungen können von Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.
Organisationseinheit
Emissions- und Immissionsüberwachung des Standortes Rossendorf
Die Emissions- und Immissionsüberwachung des Forschungsstandorts Rossendorf erfolgt nach bestätigten Messprogrammen gemäß der bundeseinheitlichen Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen.
Die Programme umfassen
• das Messprogramm des Betreibers zur Emissionsüberwachung (Fortluft und Abwasser),
• das Messprogramm des Betreibers zur Immissionsüberwachung des Standorts und Umgebung (Normalbetrieb/ Störfall) und
• das Messprogramm der unabhängigen Meßstelle zur Kontrolle der Eigenüberwachung des Betreibers (Normalbetrieb/ Störfall).
Organisationseinheit
Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Freistaates Sachsen
Die Landessammelstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Ablieferungspflichtige gemäß § 76 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung (Forscher, Nuklearmediziner, Gewerbetreibende usw.) aus Sachsen, sowie aus Thüringen und Sachsen-Anhalt, die radioaktive Abfälle entsorgen müssen. Sie wird vom Verein Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA) betrieben.“
Organisationseinheit
Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge
Die Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr nuklearspezifischer Gefahren in Fällen, in denen sich radioaktive Stoffe außerhalb ihres bestimmungsgemäßen Verbleibs befinden, insbesondere wenn sie gesetzeswidrig verwendet werden und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Nachsorgemaßnahmen haben das Ziel, bestehende Gefährdungsmöglichkeiten zu bewerten und zu beseitigen, schädliche Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verhindern, den gesetzeswidrigen Zustand zu beenden und die jeweiligen radioaktiven Stoffe in einen gesicherten Zustand unter behördlicher Aufsicht zu überführen.

Kontakt

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24520
0351-564-24004
Bearbeiter

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Frau Maria Janutta

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24506
0351-564-24004
Bearbeiter

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Uwe Reichelt

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24509
0351-564-24004
Bearbeiter

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Andre Kosgalwies

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24510
0351-564-24004
Bearbeiter

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Michael Anders

Wilhelm-Buck-Str. 4
D-01097 Dresden
Deutschland

poststelle@smul.sachsen.de
0351-564-24501
0351-564-24004

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Atomgesetz (AtG)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Atomgesetz (AtG) Atomrecht Atomrechtliche Genehmigung Kernenergie Strahlenschutz Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

7DC4A34A-E180-11D5-9350-0048543011FC

Aktualität der Metadaten

11.03.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

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Ansprechpartner (Metadatum)
poststelle@smul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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