Die Aufgaben des Bereiches atomrechtliche Genehmigungen umfassen:
- Grundsatzangelegenheiten der Kernenergie,
- Führen von atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren insbesondere im Rahmen der Stilllegung und nuklearer Entsorgung am Forschungsstandort Rossendorf,
- Führen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren,
- Emissions- und Immissionsüberwachung des Standortes Rossendorf,
- Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen und
- Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (5)
- eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe und
- die einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoff in solchen Mengen, die für die Herstellung einer kritischen Anordnung ausreichen,
zu verhindern.
Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten die Beurteilung ermöglicht, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten betroffen sein können.
Sind die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzugeben. Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern.
Bei der Prüfung eines Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.
Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.
Erteilte Genehmigungen können von Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.
Die Programme umfassen
• das Messprogramm des Betreibers zur Emissionsüberwachung (Fortluft und Abwasser),
• das Messprogramm des Betreibers zur Immissionsüberwachung des Standorts und Umgebung (Normalbetrieb/ Störfall) und
• das Messprogramm der unabhängigen Meßstelle zur Kontrolle der Eigenüberwachung des Betreibers (Normalbetrieb/ Störfall).
Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
Wilhelm-Buck-Str. 4
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Bearbeiter
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Frau Maria Janutta
Wilhelm-Buck-Str. 4
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Bearbeiter
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Uwe Reichelt
Wilhelm-Buck-Str. 4
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Bearbeiter
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Andre Kosgalwies
Wilhelm-Buck-Str. 4
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Bearbeiter
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Michael Anders
Wilhelm-Buck-Str. 4
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