Das Dezernat Lärm, Physikalische Faktoren ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Mecklenburg-Vorpommern (13000000) | 10.594°/53.11° | 14.412°/54.685° |
Regionalschlüssel |
---|
Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (11)
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in
Ballungsräumen;
gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen
Tonnen pro Jahr befinden
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in
Ballungsräumen;
gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen
Tonnen pro Jahr befinden
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)
Kontakt
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 510 Lärm, Physikalische Faktoren Herr Hermann Lewke
Postfach 1338
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Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 510 Lärm, Physikalische Faktoren Frau Manja Schott
Postfach 13 38
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
85DEA59D-E760-11D2-9A86-080000507261 |
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Aktualität der Metadaten |
06.11.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Mecklenburg-Vorpommern
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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG)
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