Der Nationalpark ist ein gemeinsames Projekt der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Flurstücke der Gemarkung Otzenhausen stammen aus dem Flurbereinigungsverfahren Otzenhausen. Stand: Neuer Bestand; Besitzeinweisung. Hier könnten im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens flurbereinigungsbedingte Veränderungen bzw. Fortführungen eintreten (die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde nimmt Abt. 5 des LVGL wahr).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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6.31°/49.1° | 7.41°/49.64° |
Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Es gelten keine Bedingungen Die Daten unterliegen dem Urheberrecht. Jede Vervielfältigung bedarf einer Genehmigung. Die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. Ein Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich. Das LVGL übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und die Fehlerfreiheit der Geofachdaten. Insbesondere übernimmt das LVGL keine Gewähr dafür, dass die Geofachdaten den Anforderungen und Zwecken des Nutzers genügen. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Geofachdaten sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Nutzer. Des Weiteren verweisen wir auf die geltenden Nutzungsbedingungen für Geofachdaten des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL). https://www.shop.lvgl.saarland.de/cloud/index.php/s/Nutzungsbedingungen_Geofachdaten#pdfviewer |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Maßstabsbeschränkung im Geoportal. Es gelten keine Bedingungen. |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
2000 |
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Fachliche Grundlage |
Die Flurstücks Daten kommen vom LVGL. Die Flurstücke der Gemarkung Otzenhausen stammen aus dem Flurbereinigungsverfahren Otzenhausen. Stand: Neuer Bestand; Besitzeinweisung. Hier könnten im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens flurbereinigungsbedingte Veränderungen bzw. Fortführungen eintreten (die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde nimmt Abt. 5 des LVGL wahr. |
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