Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Farn__und_BlütenpflanzenA aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Sommer-Adonisröschen Fundorte.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Heusweiler (Saarland), Ortsteil Wahlschied:Bebauungsplan "Auf Hirtenwies" der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Wahlschied
Berichtsdokumente über geophysikalische Sachverhalte zur Interpretation des geologischen Baus des tieferen Untergrundes mittels oberflächengeophysikalischer Methoden (Magnetik, Seismik, Gravimetrie, Geoelektrik)
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2001, gegenwärtige Aktualität unklar
Die "Geologische Karte von Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:25.000" ist eine Karte der geologischen Spezialkartierung für Deutschland. Sie ist bereits im 19. Jahrhundert als flächendeckende Grundkarte mit Erläuterungen konzipiert und in späteren Jahren fallweise durch weitere Elemente ergänzt worden ("Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern..." von 1870 bis 1945, "Geologische Karte der Deutschen Demokratischen Republik" von 1945 bis 1990). Mit der "Geologischen Kartieranleitung - Allgemeine Grundlagen" (Ad-Hoc-AG Geologie 2002) der Staatlichen Geologischen Dienste wird die generelle Vorgehensweise bei der Erstellung geologischer Karten bundesweit einheitlich geregelt. Sie bildet die Grundlage der inhaltlichen Beschreibung. Die Datenebene Geologie Oberfläche beschreibt die an der Oberfläche bis in einer Tiefe von 2 Meter vorkommenden Gesteine. Auf der Grundlage der Digitalisierung der "Geologischen Karte von Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:25.000" werden die Daten in einem 2-Schicht-Modell zusammengefasst. Übergänge der geologischen Beschreibung zwischen den Blättern der Geologischen Karte wurden generalisiert. Die Verschlüsselung der digitalisierten Inhalte erfolgt auf der Basis des Symbolschlüssels Geologie.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2023, gegenwärtig aktuell
Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge).
Die Karte stellt das Filtervermögen der Böden für Schwermetalle auf der Deponie Schoenecker Graben nach einer Methode des DVWK dar. Attributfelder: "FILTER" = Filtervermögen klassifiziert: 2 = gering, 3 = mittel, 3 - 4 = mittel bis hoch, 4 = hoch, ne = nicht erfasst; "FILTERVERM" = verbale Bezeichnung.
Die Einsaat der Flächen für die AUK Maßnahme „GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen“ ist ein Angebot im Rahmen der Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Fördervoraussetzung ist die Umwandlung der vormals als Ackerland genutzten Flächen, welche sich innerhalb eines bereits vorhandenen Feldblockes der Bodennutzungskategorie Ackerland (AL) befanden. Zudem müssen die Flächen innerhalb der hier einsehbaren Auen- und Moorkulisse liegen. Die Kulisse stellt eine Potentialkulisse dar. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Förderung über die RL NE/2023 wird im Einzelfall für die konkrete Fläche betrachtet, ob der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Artenschutzanforderungen oder andere fachliche Belange entgegenstehen. In diesem Fall können die investive Maßnahme zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und in der Folge auch die GL 2b Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden. Weiterführende Informationen, auf welchen Flächen dieses Förderangebot genutzt werden kann, und zur AUKM GL 2b erhalten Sie bei den C.1-Naturschutzqualifizierern in Ihrer Region bzw. bei den für Sie zuständigen Sachgebieten Naturschutz der FBZ.