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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 20.01.1992, gegenwärtige Aktualität unklar
Der Bebauungsplan Neuland 11 für den Geltungsbereich westlich des Baggerteichs Neuland zwischen Großmoordamm und Neuländer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 703) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Großmoordamm-über das Flurstück 537, Nordwestgrenze des Flurstücks 537, Nordgrenzen der Flurstücke 537, 538, 931 und 932, Südostgrenze des Flurstücks 932, Nordostgrenze des Flurstücks 542, Nordwestgrenze des Flurstücks 560 (Wohlers-weg), über das Flurstück 560, Nordgrenze des Flurstücks 645, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1024, über die Flurstücke 1004 (Großmoorbogengraben) und 1005 (Großmoorbogen), Nordgrenze des Flurstücks 1570, über die Flurstücke 1569 und 1761, Südostgrenze des Flurstücks 1438, über das Flurstück 1761, Südgrenzen der Flurstücke 1761 und 1639 (Am Neuländer Baggerteich) der Gemarkung Neuland-Großmoorbogen-Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 1031, Südostgrenze des Flurstücks 1032 der Gemarkung Neuland.
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