Institution
Das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege mit dem
Fachamt für Stadtgrün und Erholung und
dem Naturschutzamt
ist tätig
a) zum Schutz, zur Pflege, Entwicklung und Sicherung der Freiflächen Hamburgs, insbesondere des öffentlichen Grüns, des Nationalparks und der Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf der Grundlage der fachlichen Anforderungen und politischer Vorgaben;
b) zur Erhaltung der Biodiversität im Hamburger Staatsgebiet und zur Durchführung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen;
c) zur Sicherung und Förderung des Freizeit- und Erholungswertes von Grünflächen, u.a. durch zielgruppenorientierte Angebote sowie zur Erhaltung und Erhöhung der Attraktivität des Stadtbildes