Institution
Der SFL führt für die gesamte Staatswaldfläche eine periodische Betriebsplanung zur nachhaltigen Gewährleistung aller Waldfunktionen nach Vorgaben des Landeswaldgesetzes und der dazu ergangenen Vorschriften durch.
Für alle Bereiche des Staatswaldes sind Managementpläne zu erstellen. Die Waldmanagementpläne ergänzen die derzeitige Betriebsplanung um die Lebensraum-, die Schutz- und Erholungsfunktion. Sie bilden zusammen die verbindliche Grundlage für die Bewirtschaftung des Staatswaldes, Aufstellung der Wirtschaftspläne sowie für die Kontrolle der Zielerreichung.
Durch ein naturales Controlling geplanter Maßnahmen, insbesondere der Holznutzung, wird die Erfüllung des Betriebsziels fortlaufend mit Planungsgrundlagen abgestimmt. Der SFL übernimmt im Auftrage des Landes Sonderaufgaben für den Bereich Waldinventuren landesweite Walddaten und die Bereitstellung der Daten an Dritte.