Institution
Im Sachgebiet werden die Aufgaben der Obersten Forst- und Jagdbehörde ebenso wahrgenommen wie die Aufgaben einer Fachbehörde nach dem Bundes- und dem Landeswaldgesetz sowie dem Bezirksverwaltungsgesetz.
Das Sachgebiet ist auch zuständig für Planungen und Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme von Waldflächen vorsehen oder die in ihren Auswirkungen Waldflächen betreffen können, insbesondere für Rodungen, Umwandlungen und Erstaufforstungen.
Weitere Zuständigkeiten des Sachgebietes betreffen u.a. das Forstvermehrungsgutgesetz, das Holzhandelssicherungsgesetz, das Bundes- und Landesjagdgesetz und das Rennwett- und Lotteriegesetz.
Sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Jagdscheinen, Waffenbesitzkarten oder ähnlichem werden von der Waffenbehörde der Behörde für Inneres und Sport, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg wahrgenommen.