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Mit dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern vom 30.05.2005 sind die Raumtypen neu definiert worden. Die Ordnungsräume werden durch Stadt-Umland-Räume ersetzt, die sich aus der Kernstadt und den so genannten "Randbereichen" zusammensetzen.
Für die neu festgelegten Stadt-Umland-Räume Schwerin und Wismar wurde das Siedlungsentwicklungskonzept
Wohnen vor dem Hintergrund der neuen Festlegungen des Landesraumentwicklungsplanes Mecklenburg-Vorpommern 2005 fortgeschrieben. Besondere Bedeutung hat dabei die Tatsache, dass es in den Randbereichen der Stadt-Umland-Räume keine Zentralen Orte oder Siedlungsschwerpunkte Wohnen mehr gibt. Damit sind die Gemeinden der Randbereiche in ihrer zukünftigen Siedlungsentwicklung und insbesondere auch der Wohnbauflächenentwicklung an die Eigenentwicklung gebunden.
Aufgabe dieses Gutachtens ist, Eigenentwicklung vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu definieren und quantitative Grenzen für die Gemeinden der "Randbereiche" der beiden Stadt-Umland-Räume Schwerin und Wismar abzuleiten.
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