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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 13.09.1983, gegenwärtige Aktualität unklar
Die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 9 vom 18. April 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 139) wird wie folgt geändert:
1. In der zeichnerischen Darstellung wird für den Bereich Tinsdaler Kirchenweg, Wittenbergener Weg und Herwigredder eingeschossiges reines Wohngebiet in offener Bau-weise festgesetzt. Die Baugrenzen haben Abstände von 14 m zum Wittenbergener Weg, 8 m zum Tinsdaler Kirchenweg, 7 m zum Herwigredder, 5 m zur Stichstraße und 5 m zur öffentlichen Grünfläche. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen bestimmen sich nach § 17 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764).
2. Für rückwärtige Bebauungen im Wohngebiet nach Nummer 1 wird die Dachneigung auf maximal 45 Grad begrenzt.
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