Organisationseinheit
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2004, gegenwärtige Aktualität unklar
Betriebe, deren Abwasseremissionen unter die Regelungen der Sächsischen Emissionserklärungsverordnung - Abwasser i. V. m. Artikel 15, Abs. 3 der Richtlinie 96/61/EG des Rates zum Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) fallen.
Abwasseremissionen von Direkt- und Indirekteinleitern, für bestimmte Parameter oberhalb der Schwellenwerte - Emissionskataster
Mehr Infos
Weniger Infos